Gleichstellungsbeauftragte

Die Hochschule hat eine Zentrale Gleichstellungsbeauftragte mit zwei Stellvertreterinnen, sowie Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte mit Stellvertreterinnen in jedem Fachbereich und in den zentralen Einheiten. Alle Gleichstellungsbeauftragten sind im Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen organisiert, der sich einmal im Semester trifft.

Die Gleichstellungsbeauftragten sind in alle Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren einzubeziehen. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, in Bereichen mit Unterrepräsentanz von Frauen darauf zu achten, dass qualifizierte Frauen eine faire Chance bekommen, die entsprechende Stelle zu besetzen. Sie sind Mitglieder ohne Stimmrecht in den entsprechenden Gremien und bei den Vorstellungsgesprächen, haben aber ein Vetorecht, falls die Grundlagen der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern verletzt werden.

Gleichstellungsbeauftragte sind ebenfalls Ansprechpartnerinnen für Studierende und können um ihre Anwesenheit bei mündlichen Prüfungen gebeten werden, sofern die entsprechende Prüfungsordnung das vorsieht. 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Stellvertretende zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche und der zentralen Einheiten

Zentrale Einrichtungen am RheinMoselCampus und WesterwaldCampus

Zentrale Einrichtungen am RheinAhrCampus

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