Die Personalabteilung fertigt den Arbeitsvertrag in dreifacher Ausfertigung und lässt Ihnen diesen als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft mit Informationen und auszufüllenden Formularen zukommen.
Bei Neueinstellung werden von Ihnen zusätzliche Unterlagen angefordert werden:
bzw. gültige Aufenthaltserlaubnis mit dem Zusatz, dass die Ausübung studentischer / wissenschaftlicher Nebentätigkeit gestattet ist (bei Nicht-Eu-Mitgliedern)
ggfs. eine Bachelor- / Masterurkunde, wenn nicht bereits mit Antrag eingegangen
Bei Verlängerung werden von Ihnen ggfs. zusätzlichliche Unterlagen angefordert:
Alle angeforderten Unterlagen senden Sie mit zwei unterschriebenen Ausfertigungen des Arbeitsvertrages an die jeweils für den Standort zuständige Personalstelle zurück.
Ein Exemplar des Vertrages verbleibt mit dem Antrag bei der Personalstelle.
Das dritte Exemplar wird mit den Unterlagen an die auszahlende Stelle, dem Landesamt für Finanzen (LfF) in Koblenz, gesandt.
Das LfF vergibt einmalig bei Erstanstellung eine Personalnummer, bucht und zahlt Ihnen einmal im Monat das Gehalt aus.