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In welcher Reihenfolge wird das Verfahren durchlaufen?
- Ein vollständig ausgefüllter, gut lesbarer Antrag mit allen erforderlichen Unterschriften wird gemeinsam mit der aktuellen Studienbescheinigung und ggfs. einer Bachelor- / Masterurkunde bei der für den Standort zuständigen Personalstelle eingereicht.
- Die Personalstelle fertigt den Arbeitsvertrag in dreifacher Ausfertigung und lässt Ihnen diesen als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft mit Informationen und auszufüllenden Formularen zukommen.
- Bei Neueinstellung werden von Ihnen zusätzliche Unterlagen angefordert werden:
- Personalfragebogen des Landesamtes für Finanzen vollständig ausgefüllt
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Kopie des Sozialversicherungsausweises
- Datenschutzblatt
- Kopie der Geburtsurkunde (bei EU-Mitgliedern)
- bzw. gültige Aufenthaltserlaubnis mit dem Zusatz, dass die Ausübung studentischer / wissenschaftlicher Nebentätigkeit gestattet ist (bei Nicht-Eu-Mitgliedern)
- ggfs. eine Bachelor- / Masterurkunde, wenn nicht bereits mit Antrag eingegangen
- Bei Verlängerung werden von Ihnen ggfs. zusätzlichliche Unterlagen angefordert:
- Erklärung zur sozialrechtlichen Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (einmal im Semester) bzw. der Personalfragebogen des Landesamtes für Finanzen (falls der letzte Beschäftigungszeitraum länger als zwei Monate zurück liegt)
- ggfs. Bachelor- / Masterurkunde in Kopie
- Alle angeforderten Unterlagen senden Sie mit zwei unterschriebenen Ausfertigungen des Arbeitsvertrages an die jeweils für den Standort zuständige Personalstelle zurück.
- Ein Exemplar des Vertrages verbleibt mit dem Antrag bei der Personalstelle.
- Das dritte Exemplar wird mit den Unterlagen an die auszahlende Stelle, dem Landesamt für Finanzen (LfF) in Koblenz, gesandt.
- Das LfF vergibt einmalig bei Erstanstellung eine Personalnummer, bucht und zahlt Ihnen einmal im Monat das Gehalt aus.