Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?

Über die Vergabe eines Stipendiums der Stipendienstiftung RLP sowie des Deutschlandstipendiums an der Hochschule Koblenz entscheidet ein Stipendienauswahlausschuss.

Dem Stipendienauswahlausschuss gehören kraft Amtes an:

  1. Präsident*in als Vorsitzende*r
  2. die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.


Darüber hinaus

  1. je ein*e Hochschullehrende*r aus jedem Fachbereich,
  2. zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden,
  3. je ein Mitglied aus den Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 des Hochschulgesetzes (HochSchG).


Die Beschlussfähigkeit des Stipendienauswahlausschusses richtet sich nach § 38 HochSchG.

Mit beratender Stimme können bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der privaten Mittelgeber an den Sitzungen des Stipendienauswahlausschusses teilnehmen.


Gesetzliche Grundlage zur Stipendienstiftung RLP:

Für die Vergabe von Stipendien an begabte Studierende, die sich in besonderer Weise durch gesellschaftliches Engagement auszeichnen, gelten folgende Richtlinien.

Hinweis zum Datenschutz:

Im Rahmen der Vergabe der Stipendienstiftung RLP ist es notwendig, personenbezogene Daten und weitere Angaben von Bewerber*innen zu erheben, zu verarbeiten, zu evaluieren und zu diesem Zwecke zu speichern.

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