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Vormundschaften

Muss zum Schutz des körperlichen, geistigen und/oder seelischen Wohles eines minderjährigen Kindes den Eltern die Personensorge und die Vermögenssorge in vollem Umfang entzogen werden oder ist das minderjährige Kind Waise, wird gerichtlich eine Vormundschaft angeordnet.

Das Jugendamt hat als Amtsvormund das Recht und die Pflicht für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen, insbesondere das Mündel und seine Interessen zu vertreten.

Pflegschaften

Werden den Eltern Teile der elterlichen Sorge (z. B. die Gesundheitsfürsorge oder das Aufenthaltbestimmungsrecht) zum Wohle eines minderjährigen Kindes gerichtlich entzogen, wird für diesen Bereich eine Pflegschaft bestellt. In den überwiegenden Fällen werden diese Aufgaben dann durch das Jugendamt wahrgenommen.

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Gevatter, Martina 0631 7105-462 0631 7105-602 412
Kessler, Stefan 0631 7105-461 0631 7105-602 414
Pirmann, Kristin 0631 7105-624 0631 7105-602 413
Urschel, Thomas 0631 7105-420 0631 7105-602 413