Abzocke im Internet
Ob Intelligenztests, E-Mails mit Hinweisen auf angebliche Erbschaften oder Warenprobentests – auch im Internet versuchen trickreiche Anbieter ihren Nutzern mit vermeintlich kostenlosen Diensten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wie vorgegangen wird
Das Vorgehen der Betreiber unterscheidet sich dabei kaum: Die Angebote sind so gestaltet, dass deren Nutzung auf den ersten Blick kostenlos erscheint. Gleichzeitig lockt oft die Teilnahme an einem tollen Gewinnspiel, bei dem hohe Sach- oder Geldpreise zu gewinnen sind. Tatsächlich fallen jedoch entweder einmalige Nutzungsentgelte (meist 30 oder 59 Euro) an oder der Nutzer schließt sogleich ein dauerhaftes, kostenpflichtiges Abonnement (z. B. Zeitschriften- oder Klingelton-Abo) ab.
Die Betreiber solcher Seiten werben z. B. damit, dass man der 100.000 Besucher der Website ist und eine von 10 Spielkonsolen gewinnen kann. Andere geben vor, auf „wissenschaftlich fundierter“ oder „statistisch getesteter“ Basis das zu erwartende Lebensalter oder den Intelligenzquotienten ermitteln zu können. Auch angeblich kostenlose Einkaufsgutscheine werden in Aussicht gestellt. Ähnliche Abzock-Versuche werden über SMS, WhatsApp oder andere Apps unternommen. Neben persönlichen Angaben wie Alter und Geschlecht, sollen auch der vollständige Name und die Postanschrift angegeben werden, um die gewünschten Informationen, die Spielkonsole, den Gutschein oder die Testergebnisse zu erhalten.
Hinter diesen Angeboten steckt jedoch oft eine Täuschung, die von den meisten Nutzern nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. Dass nach Eingabe der geforderten Daten reale Kosten auf den Kunden zukommen, ist gut versteckt im Kleingedruckten verklausuliert und kaum zu finden. Wer aufgrund einer solchen unzureichenden Preisinformation darauf herein fällt und sich registriert, kann sich in der Regel gegen die geltend gemachten Forderungen wehren und die Zahlung verweigern. Die Betreiber der entsprechenden Seiten wissen genau, dass sie vor Gericht kaum eine Chance hätten und versuchen daher die Betroffenen durch Einschüchterungen in Form von Mahnungen oder Inkassoschreiben zur "freiwilligen" Zahlung zu bewegen.
Worauf sollte man achten bevor man sich bei einem Angebot registriert?
Grundsätzlich gilt, bei allem was mit „Gratisangebot“, „Clubmitgliedschaft“ oder „Gewinnspiel“ und Ähnlichem wirbt, auf jeden Fall zweimal nachzusehen, ob sich irgendwo ein Preishinweis versteckt. Je größer die Wörter „kostenlos“ oder „gratis“ angepriesen werden, desto größer sollte auch Ihre Vorsicht sein. Spätestens wenn Sie aufgefordert werden, Ihre persönlichen Daten anzugeben, sollte Sie auf folgende Punkte achten:
- Werfen Sie unbedingt einen Blick ins Kleingedruckte (AGB) und scrollen Sie die Internetseite bis ganz nach unten. Durchsuchen Sie dann die Seiten, ob sich dort ein Kostenhinweis versteckt. Es mag zwar anstrengend sein, seitenweise AGB zu lesen, doch gerade im Internet sind diese die beinahe einzige Infoquelle, die besagt, auf was man sich da wirklich einlässt.
- Gehen Sie mit Ihren persönlichen Daten grundsätzlich sparsam um! Prüfen Sie vor allem ganz genau, an wen Sie Ihre Bankdaten weitergeben!
- Bevor Sie per Mausklick Ihre Anmeldung bestätigen, lesen Sie die Vertragsbedingungen gewissenhaft. Ist dort die Rede von (Mindest-) Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen, weist dies meistens auf eine vertragliche Bindung hin, die mit Kosten verbunden ist.
- Prüfen Sie, wie Sie Kontakt zum Anbieter herstellen können! Im so genannten Impressum muss Identität und Anschrift angegeben sein. Achten Sie darauf, dass dort nicht nur ein Postfach angeführt ist. Auch wenn der Anbieter im Ausland sitzt, kann es bei Reklamationen schwierig sein, Ihre Rechte durch zu setzen.
- Lassen Sie sich nicht durch die Teilnahme an einem tollen Gewinnspiel blenden! Die versprochenen Gewinne sollen zumeist nur von den Kosten ablenken!
- Werden Sie deutlich über Ihr Widerrufsrecht informiert? Bei Vertragsabschlüssen im Internet haben Sie oftmals die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Erfolgt keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht, dann können Sie zumeist den Vertrag noch länger rückgängig machen.
- Achten Sie auf den „Haken mit dem Haken“ und vergewissern Sie sich, ob da nicht noch ein ungewolltes Kästchen aktiviert ist. In besonders arglistigen Fällen werden auch manchmal nur Verweissternchen (*) verwendet und die dazu gehörige Anmerkung und den Preis muss man dann irgendwo am unteren Rand der Seite suchen.
Fake-Shops und Online-Abzocke
Auch beim Einkaufen im Internet ist Vorsicht vor Betrügern und Datendieben geboten. Durch unvorsichtiges Nutzerverhalten oder Sicherheitslücken am Computer können Kunden- und Zahlungsdaten schnell in die falschen Hände geraten. In jedem Fall sollte die Wahl für oder gegen ein Online-Einkaufsangebot nicht nur vom günstigsten Preis abhängen.
Besondere Vorsicht ist bei sogenannten „Fake-Shops“ geboten. Auf den ersten Blick sind diese betrügerischen Online-Shops meist nur schwer als solche zu erkennen. Manchmal handelt es sich sogar um identische Kopien von real existierenden Online-Händlern. In der Regel sind Fake-Shops nur kurz online und werben über aufwendig gestaltete und seriös wirkende Webseiten mit besonders günstigen Preisen.
Um zu erkennen, ob man einem unbekannten Onlinehändler oder einem Angebot trauen kann, gibt es verschiedene Methoden. Beim Betrachten eines Angebots kann man sich zu Anfang mit den Warenpreisen des Anbieters auseinandersetzen. Sofern diese weit unter dem marktüblichen Niveau liegen, sollte man misstrauisch werden.
Das Fehlen eines Impressums ist ebenfalls ein Hinweis auf einen zweifelhaften Anbieter. Ebenso verdächtig ist es, wenn zwar ein Impressum vorhanden, aber keine Kontaktmöglichkeiten verfügbar sind.
In diesem Fall wäre es schwierig, einen Artikel wieder zurückzuschicken. Auch der Blick in die Kundenbewertungen kann bei der Entscheidung helfen. Die Kommentarspalte des Anbieters unterliegt jedoch dessen eigener Kontrolle, sodass dort vermehrt falsche oder ausschließlich wohlwollende Bewertungen eingestreut worden sein können. Es ist daher ratsam, nach externen Bewertungen zu dem Händler zu suchen.
Ein weiterer Hinweis auf Betrug kann sein, wenn von vormals mehreren Bezahlmöglichkeiten während des Bestellvorganges nur die Vorauskasse, Direktüberweisung und der Versand per Nachnahme übrigbleiben. Bei diesen Zahlungsmethoden ist es schwieriger, das Geld im Nachhinein bei Differenzen mit dem Anbieter zurückzubekommen.
Rechtslage bei Online-Abzocke
Auf „Abzocke-Seiten“ sind die Kosten meist am Seitenende oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt zu finden. Ein wirksamer Vertrag kommt jedoch nur zustande, wenn man vorab ausreichend über den Abschluss des Kaufes informiert wurde. Seit 2012 gilt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) die sogenannte „Button-Lösung“: Über § 312j Abs. 3 BGB gibt der Gesetzgeber vor, dass für den Nutzer eindeutig zu erkennen sein muss, ob es sich um ein kostenpflichtiges oder gebührenfreies Angebot handelt. Bei kostenpflichtigen Internetangeboten muss im Bestellvorgang vor Kauf ein Bestellbutton mit dem klaren Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung versehen sein. Auch müssen die Kosten und etwaige Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen transparent sein. Fehlt ein solcher Hinweis, kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande.
Hinzu kommt, dass Minderjährige je nach Alter geschäftsunfähig bzw. nur beschränkt geschäftsfähig sind. Deshalb sind die Verträge so lange schwebend unwirksam, bis die Eltern den Kauf genehmigen; geben sie ihr Einverständnis nicht, so kann das Unternehmen von ihnen kein Geld fordern. Weitere Informationen gibt es im Flyer „Abzocke im Internet“.
Sollte man trotz aller Vorsicht Betrügern ins Netz gegangen sein, oder weigert sich der Händler die Rechte des Käufers zu respektieren, ist ein Beratungsgespräch mit den örtlichen Verbraucherzentralen oder mit dem Anwalt ratsam.
Wie verhalte ich mich bei Phishing-Attacken?
Internetnutzer werden immer häufiger Opfer von Phishing-Attacken. Mit Phishing-Mails (abgeleitet von dem englischen Wort "fishing", also dem "Fischen" mit einem Köder) versuchen Betrüger im Internet sensible Daten wie Kreditkarten-Nummern, PINs, TANs (Kundennummern z. B. beim Online-Banking) oder Passwörter "abzufischen", das heißt auszuspionieren.
Um die E-Mail-Empfänger zu täuschen, nehmen die Internetbetrüger die Identität unterschiedlicher Unternehmen wie Banken, Auktionshäuser, Internetshops oder ähnliches an und imitieren das E-Mail-Design und die Webseite dieser Einrichtungen. In der Phishing-Mail wird an das Opfer appelliert, die täuschend echt wirkende Website z. B. einer Bank aufzurufen und dort ein Passwort zu ändern oder persönliche Daten zu aktualisieren.