Probleme mit dem WhatsApp-Messenger

Jugendschutz

In den Nutzungsbedingungen von WhatsApp heißt es seit dem 25.04.2018, dass man mindestens 16 Jahre alt sein muss, um die Anwendung zu nutzen. Vor dem Herunterladen der Anwendung wird jedoch nicht kontrolliert, ob die Nutzer das erforderliche Mindestalter besitzen.

Screenshot: Android; Stand: Sept. 2016
Screenshot: Android
Stand: 01.09.16

Datenschutz

In der Vergangenheit wurde WhatsApp immer wieder aufgrund gravierender Sicherheitsmängel kritisiert. Bis Mai 2012 wurde bspw. der Datenverkehr zwischen dem Mobiltelefon und dem Server von WhatsApp nicht verschlüsselt. Das bedeutet Chat-Nachrichten und versendete Bilder konnten, wenn man in einem öffentlichen W-LAN-Netz online war, relativ einfach von Dritten eingesehen und Nutzerkonten gehackt werden.

Aufgrund dieser und weiterer Sicherheitslücken stand WhatsApp immer wieder in der Kritik. Seit April 2016 werden über WhatsApp verschickte Inhalte mit einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übertragen. Dies betrifft sowohl Text, Bild, als auch Video-Aufnahmen und andere Dateien. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeutet, dass nur die Teilnehmenden an der Kommunikation die Inhalte erhalten und lesen können. Hierbei ist es allerdings erforderlich, dass die aktuellste Version von WhatsApp installiert ist.

Ob dies in der Praxis funktioniert, testete unter anderem heise.de. In Bezug auf das Funktionieren der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vergibt heise.de gute Noten, wenn auch weiterhin Datenschutzproblematiken, wie im nachfolgenden Text erläutert, bestehen bleiben. Die Ergebnisse des Tests sind unter folgendem Link nachzulesen: Test - Hinter den Kulissen der WhatsApp-Verschlüsselung.

Live-Standort

Der Instant-Messenger ermöglicht es seinen Nutzern, den eigenen aktuellen Aufenthaltsort kontinuierlich bis zu acht Stunden an andere Nutzer per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu übermitteln. Die Geo-Informationen wären laut WhatsApp durch diesen Übertragungsweg nur den Nutzern, nicht aber WhatsApp selbst oder Facebook zugänglich. Die kontinuierliche Übertragung des eigenen Standorts ist derzeit (Stand: Oktober 2017) in mehreren Schritten möglich: 

  • 15 Minuten
  • 60 Minuten
  • 8 Stunden

Die Übermittlung kann jedoch auch jederzeit manuell gestoppt werden. Teilt man den kontinuierlichen Aufenthaltsort in einer Gruppenunterhaltung, bekommen neu hinzukommende Nutzer ihn laut WhatsApp nicht automatisch zu sehen.

Um diese Funktion nutzen zu können, muss am Smartphone die Standortfreigabe generell aktiviert werden. Dadurch ermöglicht man eine kontinuierliche Standort-Aufzeichnung des Gerätes, was aus Datenschutzgründen bedenklich ist und zudem die Akkuleistung des Gerätes beeinflusst.

Live-Standort teilen und beenden

Android

IOS

Datenweitergabe an Facebook

Die Änderungen der Nutzungsbedingungen im August 2016 haben für neue Unsicherheiten gesorgt. Erstmals teilte WhatsApp die Daten von Nutzern und Nutzerinnen an ihren Mutterkonzern Facebook mit. Neben der eigenen Telefonnummer und den Nutzungszeiten, können auch die Metadaten des Nutzers erfasst werden. Dies umfasst dann, mit wem man wie oft kommuniziert, oder in welchen Gruppen man sich innerhalb von WhatsApp aufhält

„Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“ (Quelle: www.whatsapp.com/legal/#terms-of-service, Stand: 15.09.2016).

WhatsApp gibt daher ebenso die Telefonnummern anderer Kontakte aus dem eigenen Adressbuch weiter – auch wenn diese WhatsApp nicht verwenden. Sofern man selbst dann noch über einen Facebook-Account verfügt, können aus der Verbindung dieser Daten noch bessere Rückschlüsse gezogen werden. Diese Daten können später für personalisierte Werbung o. Ä. genutzt werden. 

Wie kann man sich schützen?

WhatsApp wurde und wird kritisiert, die Sicherheit der Nutzerdaten nicht ausreichend zu gewährleisten. Dies gilt vor allem für die älteren Versionen des Messengers. Aus diesem Grund ist es ratsam, zumindest immer die aktuellste Version des WhatsApp Messengers zu nutzen.

Hinweis: Wenn man WhatsApp nutzt, muss man sich im Klaren darüber sein, dass die Anwendung auf das Adressbuch des eigenen Mobiltelefons zugreift. Denn nur auf diese Art und Weise funktioniert das Prinzip von WhatsApp: Die Identifizierung der Kontakte, die WhatsApp besitzen, erfolgt über die Daten aus dem Adressbuch und nur auf diese Art und Weise ist es möglich mit all seinen Kontakten über WhatsApp zu kommunizieren.

Möchte man Messenger nutzen, die keinen Adressbuchabgleich in dieser Form betreiben, sollte man alternative Messenger-Apps verwenden. Informationen über mögliche Alternativen zu WhatsApp finden sich hier.

Urheberrecht

Zu Problemen mit dem Urheberrecht kann es zum Beispiel dann kommen, wenn Bilder, die man nicht selbst erstellt hat und für die man nicht die Urheberrechte besitzt, als Profilfoto genutzt werden. In letzter Zeit gab es immer wieder Kettennachrichten in WhatsApp, die dazu aufforderten ein bestimmtes Bild als Profilfoto zu nutzen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn es ist möglich, dass solche Aufforderungen gezielt verbreitet werden, um später eine Abmahnung aufgrund der Verletzung des Urheberrechtes zu vergeben. Generell gilt, dass jedes Bild dem Urheberrecht unterliegt und somit eine Abmahnung bei ungefragter Nutzung möglich ist.

Tipp: Verzichten Sie auf die Nutzung Bildern, deren Urheberrechte Sie nicht besitzen!

Weitere Informationen zum Umgang mit dem Urheberrecht gibt es im Themenbereich Rechtsfragen im Netz auf klicksafe.de.

Privatsphäre

WhatsApp hat nicht nur Zugriff auf das vollständige Telefonbuch, sondern auch auf SMS-Nachrichten sowie Kalendereinträge und Bilder.

Unter Android (ab Version Marshmallow 6.0) und IOS kann man die Zugriffsrecht einschränken und auch nachträglich wieder entziehen. Durch die Einschränkungen der Rechte werden jedoch auch die Funktionen der App eingeschränkt (z.B. das Versenden von Sprachnachrichten, usw.).

Um die Rechte einzuschränken, müssen Sie folgende Einstellungen am Smartphone vornehmen:

Zugriffrechte einschränken

Android

Screenshot: Android (6.0)
Stand: 29.06.17

iOS

Screenshot: iOS 10.3.2
Stand: 29.06.17

Wie kann ich meine Privatsphäre schützen?

Da Privatsphäre-Einstellungen bei WhatsApp nicht vorhanden sind, liegt es am Nutzer selbst, auf versendete Inhalte zu achten. Das heißt, man sollte nur solche Inhalte versenden, die jeder lesen oder sehen dürfte. Es gilt auch hier: Erst denken, dann schreiben!

Durch neue Datenschutzeinstellungen (bei Android) können Nutzer ihr Profilbild, ihren Status und auch die "zuletzt online" - Anzeige verbergen. Falls also einige Informationen zu einem neuen Kontakt nicht sichtbar sind, kann diese neue Einstellung der Grund dafür sein (Quelle: https://faq.whatsapp.com/, Stand: 15.09.2016).

Screenshots: Android; Stand: Sept. 2016
Screenshot: Android
Stand: 01.09.16

Ungewollte Kontaktaufnahme

Über WhatsApp ist es nur möglich mit jemandem Kontakt aufzunehmen, über dessen Nummer man verfügt. In der Regel betrifft das diejenigen Kontakte, die sich auch im eigenen Adressbuch wiederfinden. Es kann allerdings auch der Fall sein, dass eine dem Nutzer unbekannte Person den Kontakt aufnimmt. Das ist bspw. dann möglich, wenn die eigene Mobilfunknummer einer größeren Öffentlichkeit zugänglich ist; sie also etwa in Sozialen Netzwerken zu finden ist etc. Auch kann es vorkommen, dass Mobilfunknummern während der Übermittlung vom Mobiltelefon an den WhatsApp-Server von unbefugten Dritten abgefangen worden sind und diese dann von ihnen verwendet werden.  

Bei dem Erhalt einer Nachricht von einer unbekannten Nummer, erscheinen im Chatfenster die Schaltflächen "hinzufügen" und „Blockieren". Klickt man auf „Blockieren“, erhält man keine Nachrichten mehr von dem unbekannten Kontakt. Die Möglichkeit, eine Nummer bereits im Vorfeld zu blockieren, besteht nicht. Wurde ein Kontakt blockiert, erhält man von diesem via WhatsApp keine Nachrichten mehr, auch ist es dann nicht länger möglich, der blockierten Person Nachrichten zu schicken. Darüber hinaus kann die blockierte Person nicht einsehen, wann man „zuletzt online…“ war oder ob man gerade „online“ ist. Ebenso wenig werden Änderungen an dem eigenen Profil angezeigt. Gibt man einen Kontakt wieder frei, empfängt man keine Nachrichten, die dieser in der Zeit seiner Blockade gesendet hat. Eine detaillierte Anleitung zum Blockieren einer Person für jedes Betriebssystem findet man hier: https://faq.whatsapp.com/de/general/21242423

Screenshots: Android; Stand: Sept. 2016
Screenshot: Android
Stand: 01.09.16

Es gibt jedoch zwei wichtige Dinge, die man nicht durch das Blockieren verhindern kann:

  1. Der Status ist weiterhin für die blockierte Person sichtbar, sofern die eigene Nummer unter ihren WhatsApp-Favoriten auftaucht.
  2. Durch das Blockieren entfernt man den Kontakt weder von seiner WhatsApp Liste, noch entfernt man die eigene Nummer von dessen Liste. Um einen Kontakt aus der eigenen WhatsApp Liste zu löschen, muss man diesen aus dem Adressbuch löschen.
  3. Auch wenn ein WhatsApp-Kontakt im Dienst selbst blockiert wurde, ist es für diesen weiter möglich, mittels der Mobilfunknummer über SMS, MMS etc. jemanden weiter zu belästigen.

So merkt man, dass man bei WhatsApp blockiert wurde:

  1. Ein Hinweis kann es sein, dass man den man Zeitstempel „zuletzt online…“ und „online“ in dem Chatfenster des Kontaktes nicht mehr sehen kann. Allerdings kann dies auch manuell vom Gegenüber eingestellt worden sein, ohne dass man geblockt wurde.
  2. Alle Nachrichten, die man an diesen Kontakt sendet, werden nur mit einem Häkchen (Nachricht gesendet) und sind nie mit zwei Häkchen (Nachricht zugestellt) gekennzeichnet.

Tipp: Um die Kontaktaufnahme durch Fremde zu verhindern, sollte man in erster Linie immer sorgfältig bedenken, in welchen Fällen man seine Mobilfunknummer angibt und vor allem, wem man sie mitteilt!

Cyber-Mobbing

Junge WhatsApp Nutzer nutzen die Anwendung nicht nur zum positiven Austausch untereinander. Auch Mobbingfälle über WhatsApp nehmen unter Jugendlichen zu (Quelle: www.saferinternet.at), Stand: 19.03.14). Mobbing findet dabei, den Einträgen in Hilfeforen nach zu urteilen, vor allem in WhatsApp Gruppen statt. Es wird nicht nur per Text beleidigt, verletzt oder ausgegrenzt, sondern ebenfalls mit Bildern, Audiodateien oder Videos. WhatsApp ist deshalb problematisch, weil man einen Täter nicht über einen „Melde-Button“ melden kann. WhatsApp listet folgene Mailadresse auf, um zum Thema Produktbetreuung Kontakt zu dem Unternehmen aufzunehmen: support@whatsapp.com. Ob das Unternehmen allerdings auf das Melden von Mobbing-Fällen reagiert, kann nicht gesagt werden. Das bedeutet, dass die Personen, von denen das Mobbing ausgeht, damit fortfahren können, ohne Sanktionen seitens des Anbieters befürchten zu müssen.

Tipp: Man sollte keine Inhalte veröffentlichen, die von anderen Personen nachteilig verwendet werden könnten (z.B. peinliche oder sehr private Bilder). Falls Nutzer zu aufdringlich und gemein werden, kann man diese auch blockieren und somit den Kontakt unterbinden.

Hinweis: Cyber-Mobbing ist auch im Falle von WhatsApp kein Kavaliersdelikt, sondern kann ernsthafte Folgen mit sich bringen. Aus diesem Grund ist es immer wichtig, über Mobbing mit einer Person des Vertrauens zu sprechen. Hilfreich ist es außerdem, Handy-Screenshots der Aussagen zu machen oder Dateien abzuspeichern, um sie somit bei einer Anzeige verwenden zu können.

 

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