Musik bei YouTube: Fragen 10 - 12

10. Was darf ich denn eigentlich hochladen? Droht mir etwas, wenn ich dabei Rechte verletze?

Vom Urheberrechtsgesetz her ist die Lage eindeutig: Ich darf nur (Musik-)Videos bei YouTube hochladen, wenn ich alle Rechte habe.

Lade ich trotzdem Videos hoch, an denen ich nicht alle Rechte habe, darf nach YouTubes System der Rechteinhaber – etwa die Plattenfirma – entscheiden, ob das Video online bleibt, der Rechteinhaber Werbeerlöse bekommt und das Video damit gewissermaßen legalisiert wird. Anscheinend gibt es Verträge zwischen YouTube und den Rechteinhabern darüber. Theoretisch besteht somit die Möglichkeit, dass man Videos mit bestimmter Musik auch ohne Rechte hochladen könnte. Allerdings kann man darüber nur Spekulationen anstellen, weil diese Verträge geheim sind. Auch in den Nutzungsbedingungen heißt es, dass man zum Hochladen von Videos alle notwendigen Rechte braucht. Am Grundsatz, Videos nur hochzuladen, wenn man die Rechte hat, ändert sich also erst einmal nichts.

Und was passiert, wenn man Videos trotzdem hochlädt? In der Praxis und in der großen Mehrheit aller Fälle führt es einfach dazu, dass das Video gelöscht wird. Weil das Hochladen solcher Videos außerdem gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, kann YouTube das eigene Konto bei Wiederholung auch komplett sperren. Versuche, einfache YouTube-Nutzer wegen Urheberrechtsverstößen rechtlich zu belangen, sind bisher selten vorgekommen. Ein Grund kann hier auch sein, dass die Nutzer bei YouTube in vielen Fällen nur schwer ausfindig gemacht werden können – anders als etwa bei Tauschbörsen über Torrent-Systeme.

11. Gilt die Regel zum Hochladen auch, wenn in meinem Katzenvideo zufällig urheberrechtlich geschützte Hintergrundmusik läuft?

Ja, auch in diesen Fällen braucht man zum Hochladen alle Rechte – so ist das Urheberrecht derzeit. Theoretisch denkbar sind nur wenige Ausnahmefälle. Laut GEMA wäre es eine Ausnahme, wenn in einem YouTube-Livestream zufällig einmal Musik erklingt, die dann als „unwesentliches Beiwerk“ erlaubt sein könnte. Allerdings sind hier viele Fragen offen und YouTubes System ist nicht darauf ausgelegt, solche Grenzfälle erkennen zu können. Im Zweifel werden die Videos erst einmal gesperrt.

12. Darf ich Mitschnitte von Konzerten und Auftritten hochladen?

Nein. Schon immer haben zwar treue Fans Konzerte aufgenommen und unter sich getauscht; vom Gesetz her war es aber streng genommen noch nie erlaubt, ein Konzert ohne Erlaubnis mitzuschneiden. Das ist sogar dann so, wenn man es nur privat mitschneidet, also gar nicht veröffentlicht. 

Heutzutage gibt es natürlich kaum noch ein Konzert, bei dem nicht die Handys hochgehalten werden und später Schnipsel in mehr oder weniger guter Qualität bei YouTube stehen. Vom Urheberrechtsgesetz her hat sich aber nichts geändert.