Musik bei YouTube: Fragen 4 - 6

4. Gibt es Ausnahmen vom erlaubten Herunterladen?

Eine Privatkopie ist vom Urheberrechtsgesetz her erlaubt, wenn die Ausgangsdatei nicht „offensichtlich rechtswidrig” hergestellt oder hochgeladen wurde. Eine klare Definition, was „offensichtlich rechtswidrig” bedeutet, gibt es leider nicht. Es bedeutet aber auf jeden Fall: Wenn ich den sicheren Eindruck habe, dass ein Video ohne Genehmigung hochgeladen wurde, darf ich es nicht kopieren oder herunterladen. Es gilt aber auch: Man muss als Nutzer nicht erst langwierige Nachforschungen anstellen, ob ein Video rechtmäßig hochgeladen wurde, denn dann wäre es ja gerade nicht „offensichtlich”. Wenn aber beispielsweise ganze Alben noch vor der offiziellen Veröffentlichung bei YouTube stehen würden, wäre das wohl der Fall und der Download somit nicht erlaubt. 

Weil YouTube darüber hinaus mit der Musikindustrie auch schon Verträge geschlossen hat, bei denen die Nutzer auch ohne direkte Lizenz fremde Musikvideos hochladen können, kann man praktisch nie genau wissen, ob ein Video „offensichtlich rechtswidrig” dort steht. Zumal solche „offensichtlich rechtswidrigen“ Videos normalerweise schnell wieder entfernt werden. Musikvideos bei YouTube herunterzuladen, ist deshalb in aller Regel erlaubt.

5. Darf ich Konverter einsetzen, um YouTube-Musik in MP3-Dateien umzuwandeln?

Ja. Hier gilt das gleiche wie beim Herunterladen: Wenn das heruntergeladene Video eine erlaubte Privatkopie ist, dann ist eine MP3-Version auch wieder eine erlaubte Privatkopie. Man darf diese dann zum Beispiel auch auf den MP3-Player spielen oder an einen Freund schicken. Wieder gilt: Man darf die Musikdatei dann aber nicht erneut bei YouTube oder anderen Videodiensten hochladen oder an mehr als enge Freunde weitergeben. Damit würde man die Dateien „öffentlich zugänglich” machen und das geht nach dem Urheberrechtsgesetz nicht ohne die Genehmigung der Rechteinhaber. Kurz gesagt: Herunterladen ja – öffentlich Hochladen nein (siehe dazu auch Frage 10).

6. Ist schon das Anschauen von „illegalen” Videos per Stream verboten?

Eher nein, aber eine eindeutige Antwort gibt es im Moment nicht. Vieles spricht dafür, dass das bloße Anschauen per Streaming selbst dann erlaubt ist, wenn der Anbieter nicht alle Rechte eingeholt hat. Zwar vertreten manche Rechteinhaber die Position, beim Streaming mache der Nutzer eine unerlaubte Kopie, allerdings werden „flüchtige” Kopien – die bei einem Neustart des Browsers oder Computers wieder verschwunden sind – durch eine Sonderregel im Urheberrechtsgesetz ausdrücklich erlaubt. Auch Streaming lässt sich darunter einordnen. Und selbst, wenn man meint, dass diese Sonderregel für Streaming nicht gilt, kann man immer noch sagen: Die Kopie durch das Streaming fällt – zumindest bei YouTube – unter die Privatkopieregel, weil man als Nutzer nur sehr selten von „offensichtlich rechtswidrig” hochgeladenen Videos ausgehen kann (siehe dazu Frage 4).

Reinen Streaming-Konsum nicht als verboten anzusehen, zeichnet sich ersten Entscheidungen nach auch als Tendenz bei den Gerichten ab. Für viel Aufsehen sorgten zuletzt zwar Abmahnungen für das Anschauen von Videos beim Pornoportal „Redtube“. Später stellte sich aber heraus, dass sie unberechtigt waren und das Landgericht Köln zog einen entsprechenden Beschluss zurück, die Daten der Nutzer herauszugeben.