Eine Frage des Vertrauens

In den letzten Jahren hat Facebook bei seinen Urheberrechtsklauseln nur kleinere Details und einzelne Formulierungen geändert. Facebook-Nutzern bleibt bislang nur die Abwägung: Kann ich mit den Nutzungsbedingungen in ihrer derzeitigen, recht vagen Form leben oder nicht? Facebook selbst versucht – wohl auch aus Sorge vor einem Proteststurm – die Angst der Nutzer vor einer ungewollten Verwendung ihrer Werke zu zerstreuen.

Ein Beispiel ist hier die Verwendung von Profilfotos im Kontext von Werbung. Markiert der Nutzer beispielsweise eine Werbeanzeige auf Facebook mit dem „Gefällt mir“-Button, wird diese Aktivität mitsamt seinem Profilfoto seinen Freunden angezeigt. Das Werk „Profilfoto“ erscheint also in einem Werbekontext auf Facebook. Zugleich schreibt das Unternehmen zum Thema Werbung: „Wenn ein Foto verwendet wird, handelt es sich dabei um dein Profilbild und nicht um ein Bild aus deinen Fotoalben“. Allerdings beschreibt dieser Satz nur den Ist-Zustand. Facebook könnte theoretisch die Werbenutzung auch auf andere Inhalte ausdehnen.

Es gibt trotzdem gute Gründe anzunehmen, dass Facebook vorsichtig mit den Nutzungsrechten seiner Mitglieder umgehen wird. Als sich das zu Facebook gehörende Foto-Netzwerk Instagram Ende 2012 neue Nutzungsbedingungen geben wollte, gab es eine Protestwelle. Die neuen Bedingungen waren so interpretierbar, dass ein Verkauf der Mitgliederfotos an Werbekunden durch Instagram nicht ausgeschlossen schien. Schließlich zog das Unternehmen die umstrittenen Formulierungen zurück und sprach von einem Missverständnis.

Facebook-Hoax: Widersprechen per Bild

Facebook weiß, dass das Vertrauen der Nutzer elementar für das eigene Geschäftsmodell ist. Doch als börsennotiertes Unternehmen steht es stets unter Druck, Rendite zu erzielen. Bei kostenlosen Sozialen Netzwerken sind immer auch der Nutzer selbst und seine Daten das Produkt, die Werbetreibenden die eigentlichen Kunden. Dass bei vielen Nutzern dieses Vertrauen zumindest angeschlagen ist, zeigen die regelmäßig auf Facebook geteilten Bekundungen, in denen Nutzer vermeintlichen Änderungen an den AGB oder neuen Nutzungen ihrer Inhalte widersprechen.

Solche in verschiedenen Versionen kursierenden Erklärungen als Bild oder Statusmeldung sind jedoch rechtlich wirkungslos. De facto bleibt Nutzern derzeit nur übrig, Facebook zu nutzen oder Facebook zu verlassen. Facebook macht ohnehin keine Ausnahmen, mit wem es welche Nutzungsbedingungen abschließt.

Eigene Werke im Auge behalten

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er darauf vertraut, dass Facebook mit seinen Werken kein Schindluder treibt. Wer das befürchtet, sollte keine Werke (Fotos, Filme, Musik, Texte) auf Facebook hochladen. Wer sich für eine Veröffentlichung auf Facebook entscheidet, muss damit rechnen, dass veröffentlichte Inhalte im Zweifel nicht wieder ganz zurückgeholt werden können. Werden Inhalte über die „Teilen“-Funktion verbreitet, können sie zum Beispiel leicht neu abgespeichert und hochgeladen werden. Andererseits ist in einigen Fällen eine möglichst große Verbreitung ausdrücklich gewünscht –beispielsweise um als Band oder Künstler mehr Bekanntheit und Aufmerksamkeit zu erfahren.

Besonders bei Fotos sollte man sich nicht darauf verlassen, dass die integrierten Metadaten mit Urheber- oder Lizenzangaben auf der Plattform erhalten bleiben. Wer will, kann sichtbare Wasserzeichen oder andere Hinweise an den Bildern anbringen. Auch ein regelmäßiger Blick auf die Nutzungsbedingungen und Privatsphäre-Einstellungen von Facebook ist zu empfehlen. Das Unternehmen hat die Nutzungsbedingungen und Vorsteinstellungen zur Privatsphäre bereits häufig geändert – zum Ärger vieler Verbraucherschützer.