Eigenes Urheberrecht für eigene Inhalte

Heute kann eigentlich jeder digitale Inhalte erzeugen. Wer über ein bisschen Kreativität und technische Grundkenntnisse verfügt, kann loslegen. Die erforderlichen Geräte sind überall verfügbar. Computer mit denen Texte geschrieben, Webseiten gestaltet oder Fotos bearbeitet werden können, finden sich in nahezu jedem Haushalt. Handys mit Kamerafunktion sind Standard, solche, mit denen Videos gedreht werden können, bereits weit verbreitet.

Wer sich darauf beschränkt, mit diesen Mitteln eigene Inhalte zu produzieren und ins Internet zu stellen, ist in der Regel rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn ich einen Tagebucheintrag in meinen Blog schreibe, wenn meine Band einen selbst geschriebenen Song einspielt und die Aufnahme auf die Bandwebseite stellt, wenn ich meine Urlaubsfotos auf „MySpace“ einstelle, ist das natürlich grundsätzlich erlaubt. Mehr noch: In der Regel erhalte ich für meine kreative Leistung ein Urheberrecht und kann mich daher dagegen wehren, wenn ein anderer meine Leistungen ungefragt verbreitet, abkupfert oder gar kommerziell nutzt.