Urheberrecht beim Filesharing / auf Tauschbörsen
Die Online-Nutzung von Dateien über eine Filesharing- oder Tauschbörse wird rechtlich unterschiedlich beurteilt. Solche Systeme ermöglichen es, mittels spezieller Computerprogramme Daten online zu stellen (zu „sharen“, also zu tauschen) und herunterzuladen. Hierfür benötigt man lediglich einen Computer, die jeweilige Software und einen Internet-Anschluss.
Nach dem Anfang 2008 reformierten Urheberrechts- gesetz wird es in vielen Fällen bereits rechtswidrig sein, sich Musik, Texte oder Filme aus einer Tauschbörse herunterzuladen. Das gilt sogar, wenn man die Inhalte nur privat nutzen will. Das „sharen“, also das Bereitstellen solcher Dateien zum Download durch andere Nutzer der Tauschbörse, ist in jedem Fall rechtswidrig, wenn man nicht die erforderlichen Rechte hat.
Aus rechtlicher Sicht ist die Nutzung von Tauschbörsen gefährlich. Denn Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen werden vor allem von der Unterhaltungsindustrie rigoros verfolgt. Kostenpflichtige Abmahnungen oder gar Klagen drohen insbesondere, wenn man Dateien, zum Beispiel Musikstücke, in einer Tauschbörse "shared".
Dabei ist es den Nutzern von Filesharing-Programmen wie eDonkey, BitTorrent oder Limewire häufig gar nicht bewusst, dass sie ihre Musikfiles, Filme oder Computerprogramme zum Download anbieten. Zwar kann die Tauschfunktion bei manchen Filesharing- Programmen abgeschaltet werden. In der Grundeinstellung sind die Programme jedoch in der Regel so konfiguriert, dass Dateien, die heruntergeladen wurden, in einen „Shared-Ordner“ kopiert und so unmittelbar wieder zum Download für andere Nutzer bereitgestellt werden. Hat man für dieses "Online-Stellen" nicht die erforderlichen Rechte erworben, drohen gravierende Konsequenzen.
Haftung trotz Unwissenheit
Wurde eine Urheberrechtsverletzung begangen, sind die Abmahnkosten (also die für das Versenden einer Abmahnung fällig werdenden Rechtsanwaltsgebühren) auch unabhängig davon zu erstatten, ob bewusst oder unbewusst gegen das Recht verstoßen wurde. Sie allein können schon mehrere tausend Euro betragen (je nachdem, wie schwerwiegend die Rechtsverletzung ist, etwa, wie viele Dateien man zum Download angeboten hat). Auch Schadenersatzansprüche werden meist nicht zu vermeiden sein, weil die Gerichte an die Nutzer von urheberrechtlich geschütztem Material sehr strenge Anforderungen stellen. Notfalls hätte man sich eben erkundigen müssen, um Rechtsverletzungen zu verhindern.
Wer beim Herunterladen von Musik ganz sicher gehen möchte, sollte sich auf legale Download-Portale wie www.itunes.com/de oder www.musicload.de beschränken.