Was tun bei Abmahnungen?
Bevor man verklagt wird, lässt der Rechteinhaber – üblicherweise über einen Anwalt – eine Abmahnung schicken. Hierin wird der Angeschriebene aufgefordert, eine sogenannte „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ abzugeben sowie Anwaltskosten und Schadenersatz zu bezahlen. Wird auf das Schreiben nicht geantwortet, folgt häufig eine Klage oder ein (gerichtlicher) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Experten hinzuziehen
Auch wenn die Abmahnung rein rechtlich gesehen nicht von einem Anwalt beantwortet werden muss, sollte man sich in jedem Fall an einen mit derartigen Angelegenheiten erfahrenen Rechtsexperten wenden. Denn das Risiko, im Falle eines Gerichtsverfahrens verurteilt zu werden und noch höhere Zahlungen leisten zu müssen (Gerichtskosten!) ist groß und von Laien kaum abzuschätzen. Nur ein Experte kann letztlich beurteilen, ob die Abmahnung, die hierin geforderten Gebühren und Erklärungen berechtigt sind. Nicht selten wird er mit den Rechteinhabern zumindest einen Vergleich schließen können, der für die Betroffenen günstiger ist als die zunächst erhobenen Forderungen. Das Honorar des Anwalts kann und sollte ausgehandelt bzw. nachgefragt werden, bevor er beauftragt wird. Sinnvoll kann es auch sein, sich zunächst an die jeweils zuständige Verbraucherzentrale zu wenden oder sich im Internet zu informieren.
Hier kann man oft nützliche Tipps für die Vorgehensweise oder Hinweise auf spezialisierte Anwälte finden.
- Eine Liste aller Verbraucherzentralen gibt es unter: www.verbraucherzentrale.de
- Zum Thema „Abmahnungen“ siehe auch www.irights.info/index.php?id=abmahnungen