Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen?
Für Urheberrechtsverletzungen sind natürlich in erster Linie diejenigen verantwortlich, die die jeweilige Nutzungshandlung vorgenommen haben. Wer ein geschütztes Musikstück in eine Tauschbörse stellt oder einen Text ungefragt von einer anderen Webseite „klaut“, kann hierfür haftbar gemacht werden.
Auf diese „Eigenhaftung“ beschränken sich die rechtlichen Verantwortungsregelungen jedoch nicht. Gerade bei anonymen Internet-Diensten, wie Tauschbörsen oder Web 2.0-Plattformen, wissen die Rechteinhaber häufig gar nicht, wer die Inhalte online gestellt hat. Sie kennen – wenn überhaupt – nur die Kennung des Online-Anschlusses (IP-Adresse), über den derartige Handlungen vorgenommen wurden. Ziel von Abmahnungen sind daher oft nicht die Nutzer selbst, sondern die Inhaber des jeweiligen Anschlusses. Sehr häufig werden Eltern von Teenagern oder Kindern abgemahnt, weil sie den heimischen Telefon-/ DSL-Anschluss angemeldet haben, über den sich der „Familien-PC“ oder ein Computer der Kinder ins Internet einwählt. Für die Rechteinhaber ist dies meist sogar von Vorteil, da Minderjährige – je nach Alter und Einsichtsfähigkeit – nur eingeschränkt für Rechtsverletzungen haften.
Haften Eltern für ihre Kinder?
Die deutschen Gerichte haben sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit der Frage beschäftigt, ob Eltern (als Inhaber eines Anschlusses) für Urheberrechtsverletzungen haften müssen, die von ihren Kindern im Internet begangen wurden. Eine einheitliche Rechtsprechung ist bislang nicht ersichtlich. Einige Gerichte gehen davon aus, dass Eltern für derartige Handlungen ihrer Kinder haften, da sie als Anschlussinhaber verantwortlich seien. Andere Gerichte verlangen von den Eltern zumindest, dass sie ihre Kinder über Urheberrechte und rechtskonformes Verhalten im Internet aufklären. Tun sie dies nicht, haften sie. Wieder andere haben entschieden, dass Eltern jedenfalls für Vergehen von volljährigen Teenagern nicht haften sollen.
Haften Portal-Betreiber für ihre Nutzer?
Ebenso uneinheitlich ist die Rechtsprechung in Bezug auf die Haftung von Foren- und Blogbetreibern. Stellt ein Forumnutzer ein geschütztes Foto in das Forum ein, wendet sich der Rechteinhaber in der Regel an dessen Betreiber. Denn der Nutzer selbst bleibt meist anonym und ist – auch dem Forumsanbieter – nur mit seinem „Nickname“ bekannt (der wiederum frei gewählt werden kann).
Manche Gerichte haben bei solchen Sachverhalten eine Haftung des Anbieters für Handlungen der Nutzer abgelehnt. Andere sehen die Betreiber als voll verantwortlich an und lassen gegen sie gerichtete Abmahnungen und Klagen zu.
Zu solch unterschiedlichen Entscheidungen kommt es, weil die Gesetzeslage sehr unklar ist. Hieran wird sich in absehbarer Zeit aber auch nichts ändern.