Bundeskriminalamt: Zentralstelle zur Bekämpfung des Besitzes, der Verbreitung und der Herstellung von Kinderpornografie, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und von Jugendlichen

Bundeskriminalamt: Zentralstelle zur Bekämpfung des Besitzes, der Verbreitung und der Herstellung von Kinderpornografie, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und von Jugendlichen

Das Bundeskriminalamt ist im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie sowohl national als auch international in seiner Funktion als Zentralstelle tätig. In dieser Funktion arbeitet das Bundeskriminalamt mit den Polizeien der Länder sowie mit internationalen polizeilichen Partnern (zuständige Dienststellen in anderen Staaten sowie insbesondere Interpol und auch Europol), anderen nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden sowie Nichtregierungsorganisationen (z.B. den INHOPE-Partnern in Deutschland) zusammen. Die Aktivitäten des Bundeskriminalamts richten sich hierbei gezielt gegen die Herstellung, den Besitz sowie die Verbreitung von kinderpornografischem Bild- und Videomaterial.
Daneben wird insbesondere aber auch das festgestellte kinderpornografische Material immer auf mögliche Identifizierungsansätze (Täter-/Opferidentifizierung) überprüft. Auf diese Weise sollen Fälle der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt und andauernde, meist schwere Missbrauchsfälle aufgeklärt und beendet werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des BKA liegt in der Bekämpfung des sog. Kindersextourismus (sexueller Missbrauch von Kindern durch deutsche Staatsangehörige im Ausland).
In der Regel werden die Ermittlungsverfahren an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen abgegeben, sobald eine örtliche Zuständigkeit begründet werden kann. In besonders gelagerten Einzelfällen führt das BKA im Auftrag einer zuständigen Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren selbst (weiter).

Vertreter des Bundeskriminalamts Wiesbaden im Beirat:
Holger Kind, Kriminalhauptkommissar, Zentralstelle Kinderpornografie


Chancen und Gefahren des Internet sind ein Spiegel der realen Welt. Akteure und Inhalte sind weder schlimmer noch besser als im realen Leben. Ebenso wie in der Gesellschaft ist der Staat daher auch im Internet verpflichtet, eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu gewährleisten. Dies nicht als „Big Brother“ sondern als Beschützer all derer, die die kulturellen, ökonomischen und sozialen Vorteile des Internet nutzen wollen – unbeeinträchtigt von sexuellem Missbrauch, pornografischen Inhalten, Betrug, Beleidigung, Ausspähung von Daten oder sonstigen Straftaten, die jeweils Opfer in der realen Welt hinterlassen. Das Bundeskriminalamt begrüßt daher jeden Ansatz, der die Kommunikation und Kooperation zwischen denjenigen fördert, die einen Beitrag zu erhöhter Sicherheit für die Nutzer des Internet leisten können.“