Darstellung Virus

Corona

Aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes zu Covid-19

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Thema Coronavirus (SARS-CoV-2)


Aktueller Hinweis:

Seit dem 26.11.2022 müssen sich Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, nicht mehr verpflichtend in häusliche Isolation begeben.

Ab diesem Zeitpunkt gilt für positiv Getestete eine durchgehende Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) außerhalb des eigenen Wohnraumes.

Als positiv getestete Person gilt hierbei, wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde.

Für die Dauer dieser Maßnahme sieht die SchutzmaßnahmenVO folgendes vor:

Die Absonderung endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach der Vornahme des PCR-Tests, des durch geschultes Personal vorgenommenen PoC-Antigentests oder des Selbsttests, mit dem der Krankheitserreger erstmals nachgewiesen wurde, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen. Die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Zum Zwecke der Berechnung der Absonderungsdauer wird der Tag der Vornahme der Testung mitgezählt.

In Krankenhäuser Pflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen gilt für positiv getestete Personen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot.

Die Regelung der Arbeitsquarantäne ist hierbei nicht betroffen und kann weiterhin zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach den geltenden Bestimmungen vereinbart werden.

Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt für Kinder die noch nicht eingeschult sind und für Personen, denen es aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, eine Maske zu tragen.

Weiterhin können positiv getestete Personen die Maske absetzen sofern:

  • im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
  • ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht oder
  • sie sich alleine in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhalten

Positiv getesteten Personen wird nach der Schutzmaßnahmenverordnung weiterhin empfohlen Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren, auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen oder gastronomischer Einrichtungen zu verzichten, sowie ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen.

Die Schutzmaßnahmenverordnung finden Sie unter: 221122_SchutzmassnahmenVO_clean_003.pdf (rlp.de)


Aktuelle Informationen erhalten Sie auch unter  www.corona.rlp.de, der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz.


Fallzahlen

Hinweis (30.11.2022):

Wir weisen darauf hin, dass der Landkreis Bad Dürkheim aufgrund der aktuellen Lage sowohl die Veröffentlichung allgemeiner Corona-Fallzahlen als auch die nach Ortsgemeinden aufgeschlüsselte Statistik ab 1. Dezember einstellen wird. Aufgrund den aktuell gültigen Corona-Regelungen mangelt es den Zahlen an Aussagekraft. 

Weiterhin werden positive Testungen an das RKI gemeldet. Daher möchten wir Sie bitten, allgemeine Zahlen für den Landkreis, wenn nötig, der Seite des Landesuntersuchungsamts zu entnehmen.

Das Gesundheitsamt übermittelt täglich die aktuellen Fallzahlen an das Land Rheinland-Pfalz (Landesuntersuchungsamt - LUA) und an das Robert-Koch-Institut (RKI). 

Fallzahlen und 7-Tages-Inzidenz Robert-Koch-Institut

RKI: Excel-Tabelle mit 7-Tages-Inzidenzen nach Landkreisen

7-Tages-Inzidenz Landesuntersuchungsamt


Die jeweils geltenden Regeln in Rheinland-Pfalz gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier: 

Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz


Weitere Informationen finden Sie auf nachfolgenden Seiten:

Tagesaktuelle Hinweise zu Risikogebieten auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes


Informationen der Stadt Neustadt an der Weinstraße


Allgemeine Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten des Gesundheitsamtes