Durchgangsarzt-Verfahren bei Arbeits- und Wegeunfällen
Wenn Sie auf der Arbeit, in der Schule, an der Universität oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden, haftet Ihre Krankenkasse nicht, sondern die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Das gilt auch für Unfälle, die im Kindergarten passieren. Deshalb müssen verletzte Menschen in solchen Fällen zu einem Arzt, der von der DGUV zugelassen ist, einem sogenannten Durchgangsarzt. Im Evangelischen Stadtkrankenhaus ist das Dr. Patric Merkel, Facharzt für Chirurgie, mit Schwerpunkt Unfallchirurgie und der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“. Sein ständiger Vertreter ist Markus Lion, ebenfalls Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie. Er führt die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin". Die Ärzte übernehmen mit ihrem Team die fachärztliche Erstversorgung, kümmern sich um die Formalitäten eines Arbeits- und Wegeunfalls, ziehen, wenn nötig, noch weitere Fachärzte hinzu und entscheiden, ob eine Behandlung ambulant begleitet wird oder Sie oder Ihr Kind gegebenenfalls stationär behandelt werden müssen. Auch zur Nachbehandlung und Rehabilitation stehen Sie Ihnen professionell zur Seite und verordnen Hilfs- und Heilmittel.
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