Information zum Coronavirus - neue Regelung ab 1.10.2022

Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bitten wir Sie, Besuche auf das absolut Notwendige zu reduzieren, und die Menschen, die bei uns arbeiten oder genesen, zu schützen.

Jeder Patient kann einmal täglich zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr für eine Stunde Besuch von einer Person erhalten. Dabei sind die Vorgaben eines umfassenden Hygienekonzeptes sowie die Abstandsregelungen bei jedem Besuch unverändert zu beachten. Eine Besucherregistrierung erfolgt am Haupteingang, der entsprechende Fragebogen steht hier zum Download bereit: Infekt-Erfassungsbogen (Download)

Für Besucherinnen und Besucher gilt neu eine SARS-CoV-2-Testnachweispflicht sowie FFP2-Maskenpflicht. Das bedeutet, Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Sars CoV2-Test (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Anerkannt werden Tests, die in offiziellen Teststellen, Arztpraxen oder Apotheken durchgeführt wurden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Bitte halten Sie am Eingang Ihre Dokumente und Ihren Personalausweis bereit.

Testmöglichkeiten gibt es beispielsweise auf dem Gelände des Krankenhauses. Weitere Teststellen sowie Informationen über Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde.

Ausnahmeregelungen gelten für folgende notwendige Begleitpersonen und sind in Absprache mit den pflegerisch und medizinisch Verantwortlichen zu treffen:

Selbstverständlich haben nur asymptomatische Besucher Zutritt zum Krankenhaus. Für Personen, die Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber oder Hautausschlag aufweisen und/oder in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten COVID-19-Risikogebiet waren, gilt ein absolutes Besuchsverbot.

Sicher versorgt

Kein Patient, der Anzeichen schwerer Erkrankungen zeigt, sollte aus Sorge vor eine Corona-Infektion das Krankenhaus meiden. Warten kann im Akutfall lebensgefährlich sein. Die Versorgung in den Krankenhäusern der Stiftung kreuznacher diakonie unterliegt strikten Hygienekontrollen und folgt den aktuellen Richtlinien des Robert Koch-Instituts. Die Sicherheit der Versorgung ist ebenso gewährleistet wie vor der Pandemie.

Was ist im Verdachtsfall zu tun?

Wie das Gesundheitsministerium  raten auch wir dazu, bei der Sorge, dass eine Infektion vorliegen könnte, zunächst den telefonischen Kontakt zum Hausarzt zu suchen und mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.  

Infos zum Coronavirus im Rhein-Hunsrück-Kreis