Information zum Coronavirus - neue Regelung ab 1.10.2022
Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bitten wir Sie, Besuche auf das absolut Notwendige zu reduzieren, und die Menschen, die bei uns arbeiten oder genesen, zu schützen.
Jeder Patient kann einmal täglich zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr für eine Stunde Besuch von einer Person erhalten. Dabei sind die Vorgaben eines umfassenden Hygienekonzeptes sowie die Abstandsregelungen bei jedem Besuch unverändert zu beachten. Eine Besucherregistrierung erfolgt am Haupteingang, der entsprechende Fragebogen steht hier zum Download bereit: Infekt-Erfassungsbogen (Download)
Für Besucherinnen und Besucher gilt neu eine SARS-CoV-2-Testnachweispflicht sowie FFP2-Maskenpflicht. Das bedeutet, Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Sars CoV2-Test (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Anerkannt werden Tests, die in offiziellen Teststellen, Arztpraxen oder Apotheken durchgeführt wurden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Bitte halten Sie am Eingang Ihre Dokumente und Ihren Personalausweis bereit.
Testmöglichkeiten gibt es beispielsweise auf dem Gelände des Krankenhauses. Weitere Teststellen sowie Informationen über Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde.
Ausnahmeregelungen gelten für folgende notwendige Begleitpersonen und sind in Absprache mit den pflegerisch und medizinisch Verantwortlichen zu treffen:
- Väter, die bei der Geburt Ihres Kindes dabei sein möchten
- Wenn aus ärztlicher Sicht / Indikation der Besuch oder das Begleiten von Patienten dringend erforderlich sein sollte
Selbstverständlich haben nur asymptomatische Besucher Zutritt zum Krankenhaus. Für Personen, die Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber oder Hautausschlag aufweisen und/oder in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten COVID-19-Risikogebiet waren, gilt ein absolutes Besuchsverbot.
Sicher versorgt
Kein Patient, der Anzeichen schwerer Erkrankungen zeigt, sollte aus Sorge vor eine Corona-Infektion das Krankenhaus meiden. Warten kann im Akutfall lebensgefährlich sein. Die Versorgung in den Krankenhäusern der Stiftung kreuznacher diakonie unterliegt strikten Hygienekontrollen und folgt den aktuellen Richtlinien des Robert Koch-Instituts. Die Sicherheit der Versorgung ist ebenso gewährleistet wie vor der Pandemie.
Was ist im Verdachtsfall zu tun?
Wie das Gesundheitsministerium raten auch wir dazu, bei der Sorge, dass eine Infektion vorliegen könnte, zunächst den telefonischen Kontakt zum Hausarzt zu suchen und mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.
Infos zum Coronavirus im Rhein-Hunsrück-Kreis
Mit anhängenden Links möchten wir Ihnen Informationen zu Fragen an die Hand geben, die derzeit zum Thema Infektion mit COVID-19 oft gestellt werden.
- Robert-Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu COVID-19
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Erklärende Videos zu COVID-19 auf youtube
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Allgemeine Hygienetipps