Soziale Teilhabe

Wir bieten Menschen mit Behinderung Wohn- und Assistenzangebote sowie Beschäftigung und Teilhabe in den beiden Tagesförderstätten.

Besuche in den Wohneinrichtungen wieder möglich

Mit der neuen Landesverordnung vom 1.7.20 sind Besuche in unseren Wohneinrichtungen wieder möglich. Jeder Bewohner darf pro Tag zwei Besucher empfangen, zeitliche Begrenzungen gibt es nicht mehr. Für schwerkranke oder sterbende Menschen gibt es keine Beschränkung. Im Gebäude sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Händedesinfektion, Tragen von Mund-Nasen-Schutz) zu beachten.

Zudem können die Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtungen nun wieder verlassen, ohne eine anschließende Quarantäne-Pflicht.

Für Neuaufnahmen gilt, dass in den ersten sieben Tagen außerhalb des eigenen Zimmers eine Mund-Nasen-Maske zu tragen ist und dass eine Testung auf Corona am 1. sowie nach sieben Tagen erfolgen muss.


Ambulante Assistenz
Ambulante Assistenz

Beratung, Begleitung und Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens

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Kurzzeit und Ferienaufnahme
Kurzzeit- und Ferienaufnahme

Wohnen und Assistenz für begrenzte Zeit nutzen

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Wir sind für Sie da

Sie erreichen uns zu allen Anfragen unter der zentralen Rufnummer 0671/605-3455. Der Anschluss ist persönlich besetzt Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns gerne eine Nachricht hinterlassen – wir rufen Sie zurück.

Teilhabe, Freizeit, Bildung
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Tagesstrukturierende Angebote und Fachdienste

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Tagesförderstätten

Beschäftigung und Teilhabe in den Tagesförderstätten

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