Mittwoch, 20. November 2024
Kritik von den Bischöfen
Vorstoß zu Straffreiheit bei Abtreibungen löst scharfe Reaktionen aus
Kritiker argumentieren, es sei falsch, in der knappen Zeit vor den Neuwahlen ein so polarisierendes Thema zu behandeln.
Die katholischen Bischöfe in Deutschland weisen den neuen Vorstoß zur Straffreiheit von Abtreibungen aus den Reihen von SPD und Grünen zurück. Es gehe beim Thema Abtreibung um sehr grundsätzliche verfassungsrechtliche und ethische Fragen, sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp. „Wir halten eine Reform des Schwangerschaftsabbruchsrechts für überhaupt nicht geeignet, in der derzeitigen politischen Situation im Bundestag noch behandelt und abgestimmt zu werden.“
Ein für eine solche Gesetzesänderung notwendiges, geordnetes Verfahren und eine angemessene Auseinandersetzung könnten zwischen Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages und Neuwahlen nicht stattfinden, so Kopp. „Ein derartiger Umgang stärkt nicht das Vertrauen in Politik und Demokratie.“
Der vor allem von SPD und Grünen auf den Weg gebrachte Vorstoß sorgt auch bei der Union und bei Abtreibungsgegnern für Kritik. Unionsfraktionschef Friedrich Merz wies das Ansinnen als inakzeptabel zurück. Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert“ und „das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.
Beratungspflicht bleibt
Eine Gruppe von SPD- und Grünen-Abgeordneten hatte einen Antrag vorgelegt, um noch vor den Neuwahlen im Februar eine Änderung der Abtreibungsregeln zu erreichen. Auch aus den Reihen der Linken gibt es Unterstützer. Die Initiatoren sprachen von 236 Unterzeichnern.
Kern des Vorstoßes ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen künftig „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden.
„Wenn wir über dieses Thema reden, dann brauchen wir dafür Zeit, dann brauchen wir dazu auch Gutachten, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, sagte CDU-Chef Merz. Er sprach von einer Art Affront gegen die Mehrheit der Bevölkerung, die die Änderung nicht wolle. Merz griff auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an. Er sei „entsetzt darüber“, dass der Kanzler, „der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und vom Gemeinsinn spricht“, mit auf der Liste stehe. (kna)