Auszeichnungen
Ministerpräsidentin Malu Dreyer zeichnet regelmäßig Persönlichkeiten für ihre Verdienste aus. Neben der Verleihung dieser Auszeichnungen des Landes Rheinland-Pfalz hat die Ministerpräsidentin auch das Vorschlagsrecht zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland "für ihre Landeskinder". Anregungen zur Verleihung von staatlichen Auszeichnungen können direkt an die Ministerpräsidentin gerichtet werden. In der Staatskanzlei wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Auszeichnung gegeben sind.
Die Carl-Zuckmayer-Medaille
Die Ehrung wurde 1978 aus Anlass des Todestages des aus Nackenheim bei Mainz stammenden Schriftstellers Carl Zuckmayer gestiftet. Die Auszeichnung würdigt besondere Verdienste um die deutsche Sprache und Verdienste um das künstlerische Wort. Medaille und Urkunde werden, in der Regel jährlich, von der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz vergeben. Der Vergabe liegt die Empfehlung einer Kommission an die Ministerpräsidentin zu Grunde.
Der BrückenPreis
Unter dem Motto "Engagement leben, Brücken bauen, Integration stärken" zeichnet das Land Rheinland-Pfalz seit 2008 Projekte, Organisationen und Engagierte aus, die mit ihrem Engagement das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, die Begegnung und den Dialog von Jung und Alt, das Zusammenleben mit unseren europäischen Nachbarn sowie die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Verliehen wird der "BrückenPreis" in fünf Kategorien jährlich zum Internationalen Tag der Freiwilligen. Die Preisträger erhalten eine symbolische Brücke und 2000 Euro als finanzielle Unterstützung für ihr Engagement.
Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz
Der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz ist die höchste rheinland-pfälzische Auszeichnung. Die Ministerpräsidentin verleiht ihn an Persönlichkeiten, die Außergewöhnliches und Überdurchschnittliches für Rheinland-Pfalz geleistet haben. Die Verleihung soll die gesamte Bandbreite gesellschaftlichen Engagements abdecken und alle Bevölkerungskreise umfassen. Insbesondere aber sollen auch Leistungen derjenigen gewürdigt werden, die sich im Stillen und ohne öffentliches Aufsehen engagieren.
Um die Wertigkeit und das Ansehen des Ordens zu unterstreichen, wurde die Zahl der Ordensträger auf 800 begrenzt. Stirbt ein Ordensinhaber oder wird ein Orden aus bestimmten Gründen entzogen, wird der Kreis der Träger entsprechend ergänzt. Vorschlagsberechtigt sind der Landtagspräsident und die Mitglieder der Landesregierung. (Landesgesetz vom 2. Oktober 1981)
Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz
Die Verdienstmedaille ist eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt. Die Ministerpräsidentin verleiht diese Auszeichnung an Menschen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in Bereichen des gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Lebens oder im Naturschutz, in der Kommunalpolitik, in der Wirtschaft oder in den Gewerkschaften engagiert haben. Ihre Leistungen sollen mit der Verdienstmedaille anerkannt und beispielhaft herausgestellt werden. (Landesgesetz vom 6. Februar 1996)
Ehrennadel des Landes
Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird von der Ministerpräsidentin für eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet wurden, können zusammengerechnet werden. (Stiftungserlass vom 7. August 1974)
Sportplakette des Landes Rheinland-Pfalz
Die Sportplakette wurde erstmals 1963 verliehen. Sie dient der Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen sowie besonderer Verdienste um den Sport. Sie ist die höchste Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz für den Sport und wird jährlich von der Ministerpräsidentin verliehen. (Stiftungserlass vom 18. Mai 1962)
Staatsmedaille für besondere soziale Verdienste
Die Staatsmedaille für besondere soziale Verdienste wird an Personen verliehen, die durch langjähriges Wirken und beispielhaftes Engagement in besonderem Maße Verdienste auf sozialem Gebiet erworben haben. Die Medaille wird durch die Ministerpräsidentin verliehen. (Stiftungserlass vom 22. Juni 1972)
Rettungsmedaille
Die Rettungsmedaille ist ein Ehrenzeichen für die Rettung aus Gefahr. Sie gilt als Anerkennung für uneigennütziges und tapferes Verhalten, unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführt wurde. (Landesgesetz vom 19. März 1951)
Max-Slevogt-Medaille
Bei der Max-Slevogt-Medaille, handelt es sich um eine Anerkennung, bei der Künstlerinnen und Künstler geehrt werden, welche durch langjähriges Wirken besondere Verdienste auf dem Gebiet der bildenden Künste in Rheinland-Pfalz erworben haben. Ebenso können Personen ausgezeichnet werden, welche durch ihr Wirken wesentlich dazu beigetragen haben die bildende Kunst in Rheinland-Pfalz zu fördern. (Stiftungserlass vom 20. September 1972)
Verdienstorden der Bundesrepublik
Neben der Verleihung dieser Auszeichnungen des Landes Rheinland-Pfalz hat die Ministerpräsidentin auch das Vorschlagsrecht zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland "für ihre Landeskinder". Die Ministerpräsidentin überreicht gelegentlich die vom Bundespräsidenten verliehene Auszeichnung.