Zum Jahreswechsel treten einige Änderungen im Steuerrecht in Kraft. „Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden erhöht. Zudem wird der Grundfreibetrag angehoben, was allen Einkommensteuerzahlern zu Gute kommt. Außerdem werden Steuerpflichtige in zahlreichen Fällen vom Wegfall der Belegvorlagepflicht profitieren. Belege müssen zwar weiterhin aufgehoben werden, aber nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung abgegeben werden. Nur noch im Einzelfall werden die Finanzämter Belege anfordern“, teilte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz mit.
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