Umwelt: Erhebung der Abwasserentgelte
Allgemeines
Die Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte nach Gemeinden wird seit 2007 im dreijährigen Turnus für das Berichtsjahr und die zwei vorhergehenden Jahre auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 Umweltstatistikgesetz durchgeführt. Ergebnisse stehen somit für die Jahre 2005 bis 2019 zur Verfügung. Auskunftspflichtig sind Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung betreiben, beziehungsweise die für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zuständigen Gebietskörperschaften. Erfasst werden verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Preisbestandteile. Mit dem Nachweis der Wasser- und Abwasserentgelte wird einer wesentlichen Forderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nach Informationen über die Preissetzung als Basis für die Quantifizierung der Kosten der Wassergewinnung und -nutzung entsprochen.
Im Vergleich zum Trinkwasser ist die Entgeltstruktur in der Abwasserentsorgung deutlich differenzierter. Die verschiedenen Bestandteile können sich auf Mengen oder Flächen beziehen oder auch flächen- und mengenunabhängig sein (siehe Grafik).
Die mengenbezogene Komponente bezieht sich auf die Entgelte des Schmutz- und Abwasseranfalls. Grundlage für das Schmutz- und Abwasser bildet der - ggf. um einen prozentualen Abschlag reduzierte - Frischwasserverbrauch.
Flächenbezogene Abwasserentgelte werden für Schmutzwasser und / oder für Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser erhoben. Für Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser können sie in Form von wiederkehrenden Beiträgen und / oder als wiederkehrende Gebühr anfallen. Während eine Gebühr nur für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung erhoben werden kann (hier: die Abnahme des Abwassers), müssen wiederkehrende Beiträge für die Bereitstellung einer Leistung bezahlt werden. D. h. ein wiederkehrender Beitrag muss auch dann entrichtet werden, wenn eine Abwasserentsorgung möglich ist, aber noch nicht vom Verbraucher benötigt wird, weil z. B. das Gebäude noch gar nicht errichtet wurde.
Diese Entgeltbestandteile beziehen sich im Detail auf unterschiedliche Flächen wie z. B. auf die Abflussfläche, die bebaubare Fläche, die befestigte Fläche oder die mit unterschiedlichen Zuschlägen gewichtete Grundstücksfläche. In den Tabellen werden die Beiträge und Gebühren zusammengefasst. Als weitere Möglichkeit kann eine flächen- und mengenunabhängige Pauschale erhoben werden (z. B. Grundgebühr).
Hinweise zu den Ergebnissen
Die Ergebnisse zeigen, dass die Abwasserentsorger die gesetzlichen Möglichkeiten für die Festlegung der Entgeltbestandteile in unterschiedlichem Umfang nutzen. Insbesondere im Bereich der flächenbezogenen Abwasserentgelte existiert eine Vielzahl an unterschiedlichen Bezugsflächen. Wegen dieser Unterschiede wurde von der Berechnung eines Durchschnittspreises für Verbandsgemeinden, Landkreise und auf Landesebene abgesehen. Die Auswertungen beschränken sich daher auf die systematische Darstellung der einzelnen Entgeltkomponenten. Alle Angaben wurden unabhängig von der Originalmeldung auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt auf Basis des Gebietsstandes vom 01.01.2019 ausschließlich auf Gemeindeebene. Die Ergebnisse der im Rahmen der Gebietsstrukturreform aufgelösten Gemeinden werden auf einem separaten Tabellenblatt weiterhin veröffentlicht.
Auch für die öffentliche Abwasserbeseitigung gilt das Prinzip der Kostendeckung. Auswahl und Höhe der Entgeltbestandteile hängen zum einen von den örtlichen Gegebenheiten ab, zum anderen von den Fixkosten wie z. B. die Höhe der Abschreibungen und Zinsen für die Unterhaltung, Erneuerung und Erweiterung der Infrastruktur (Kanalnetz, Kläranlagen), die Personalkosten und der Materialaufwand. Außerdem ist davon auszugehen, dass Kommunen, die keine einmaligen Kanalanschlussgebühren erheben, die Kosten über höhere Verbrauchsgebühren decken. Auch die Gewährung von Zuschüssen für die Unterhaltung bzw. Erweiterung und Modernisierung der Anlagen kann die Höhe der Abwasserentgelte beeinflussen.
Sofern Abwasserentsorger im Rahmen der aktuellen Erhebung die Angaben zurückliegender Jahre korrigierten, wurde dies in die Tabellen eingearbeitet und die entsprechenden Felder grau unterlegt.