Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Allgemeine Sterbeziffer | Bevölkerung und Gebiet | Sterbefälle bezogen auf die Bevölkerung, z. B. Anzahl der Gestorbenen je 1 000 Einwohner. |
Altenquotient | Bevölkerungsvorausberechnung | Der Altenquotient gibt die Zahl der 65-jährigen und älteren Personen bezogen auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren an. Da die über 65-Jährigen in der Regel nicht mehr erwerbstätig sind, misst diese Kennziffer die „Belastung“ der erwerbsfähigen und in der Regel erwerbstätigen Generation zwischen 20 und 65 Jahren durch die nicht mehr erwerbstätigen Personen. |
Altersstruktur | Bevölkerung und Gebiet | Zusammensetzung einer Bevölkerung nach Altersjahren oder Altersgruppen. Alterung, demografische Verschiebung der Altersstruktur zugunsten älterer und zulasten jüngerer Bevölkerungsgruppen, die in einem Anstieg des Medianalters zum Ausdruck kommt. |
Alterung, demografische | Bevölkerung und Gebiet | Verschiebung der Altersstruktur zugunsten älterer und zulasten jüngerer Bevölkerungsgruppen, die in einem Anstieg des Medianalters zum Ausdruck kommt. |
Anspruchseinbürgerungen | Bevölkerung und Gebiet | Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
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Aufhebung von Lebenspartnerschaften | Bevölkerung und Gebiet | Die Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch gerichtliches Urteil aufgehoben. Seit Januar 2005 sind die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft den Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gleichgestellt worden (§ 15 LPartG). Die Lebenspartner müssen vor Einreichung des Aufhebungsantrags mindestens zwölf Monate voneinander getrennt gelebt haben. Bei einvernehmlich beurkundeter Trennungserklärung kann das Gericht die Lebenspartnerschaft nach Ablauf der zwölfmonatigen Trennungszeit aufheben. Bei einseitiger Trennungserklärung kann grundsätzlich erst nach dreijähriger Trennungszeit die Lebenspartnerschaft durch das Gericht aufgehoben werden. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft als unzumutbare Härte anzusehen ist. |
Außenwanderung (Bevölkerung) | Bevölkerung und Gebiet | Zur Außenwanderung zählen sämtliche Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes Rheinland-Pfalz. Hierzu gehören sowohl der Bevölkerungsaustausch mit den übrigen Bundesländern, der zu einem elektronischen Datenaustausch zwischen den Statistischen Landesämtern führt, als auch die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Bundesgebietes. |
Ausländer/-innen | Bevölkerung und Gebiet | Hierzu zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Als Ausländer/innen zählen auch Staatenlose und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. |
Ausländerzentralregister | Bevölkerung und Gebiet | Das Ausländerzentralregister (AZR) enthält Daten aller Ausländer, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Es wird seit dem 1. Januar 2005 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Babyboomer | Bevölkerungsvorausberechnung | Als „Babyboomer“-Generation werden die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre bezeichnet. Von 1954 bis 1967 lag die Zahl der Neugeborenen in Rheinland-Pfalz durchgängig über 60 000. |
Bevölkerung | Bevölkerung und Gebiet | Zur Bevölkerung zählen alle Personen, Deutsche und Ausländer, die in dem jeweiligen regionalen Gebiet ihren ständigen Wohnsitz, d. h. ihre alleinige bzw. Hauptwohnung haben. Der Begriff der Hauptwohnung ist in §§ 21 f. des Bundesmeldegesetzes festgelegt. Hauptwohnung ist danach die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Nicht zur Bevölkerung gehören die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und deren Familienangehörigen. |
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter | Bevölkerung und Gebiet | Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter umfasst alle Personen in dem Alter, in dem üblicherweise eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder gesucht wird. Je nach Untersuchungsgegenstand sind unterschiedliche Altersabgrenzungen möglich. Für langfristige Vergleichszwecke wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter häufig mit der Altersgruppe der 20- bis 65-Jährigen gleichgesetzt. |
Bevölkerung mit Migrationshintergrund | Bevölkerung und Gebiet | Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehört die ausländische Bevölkerung - unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland geboren wurde - sowie alle Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Daneben zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus der Eltern ableitet. Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund aufweist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, welche die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d. h. mit einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden. |
Bevölkerungsbewegung, natürliche | Bevölkerung und Gebiet | Unter natürlicher Bevölkerungsbewegung versteht man die Veränderung von Bestand und Struktur der Bevölkerung eines Gebiets im Zeitablauf durch Lebendgeborene und Gestorbene. |
Bevölkerungsbewegung, räumliche | Bevölkerungsvorausberechnung | Veränderung von Bestand und Struktur der Bevölkerung eines Gebietes im Zeitablauf durch dauerhafte Verlagerungen des Wohnorts von Personen zwischen abgegrenzten Gebietseinheiten. Es ist zu unterscheiden zwischen Abwanderung (Fortzug aus der betrachteten Gebietseinheit) und Zuwanderung(Zuzug in die betrachtete Gebietseinheit). Außerdem ist zu unterscheiden zwischen Binnenwanderung und Außenwanderung. Binnenwanderung findet innerhalb der Grenzen einer größeren Gebietseinheit zwischen Verwaltungseinheiten dieses Gebietes (z.B. Kreisen) statt (hier: Wanderung innerhalb von Rheinland-Pfalz z.B. zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen). Außenwanderung geht über die Grenzen dieser Gebietseinheit hinaus (hier: Wanderung über die Landesgrenze). |
Bevölkerungsdichte | Bevölkerung und Gebiet | Die Bevölkerungsdichte misst die Zahl der Einwohner, die durchschnittlich auf einem Quadratkilometer Fläche leben. |
Bevölkerungsentwicklung | Bevölkerung und Gebiet | Die Bevölkerungsentwicklung beschreibt die Entwicklung der Zahl der Personen für ein bestimmtes Gebiet und ihre Veränderung. |
Bevölkerungsfortschreibung | Bevölkerungsvorausberechnung | Nachweis der Bevölkerungszahl und der Zusammensetzung der Bevölkerung nach verschiedenen Merkmalen – unter anderem Alter und Geschlecht – auf Grundlage der letzten Volkszählung. Die Bevölkerungsfortschreibung zum Basisjahr 2020 basiert auf dem Zensus 2011. |
Bevölkerungspyramide | Bevölkerung und Gebiet | Anschauliche grafische Darstellung der Struktur einer Bevölkerung nach Geschlecht und Alter. Der Bevölkerungspyramide liegen die absoluten (gelegentlich auch relativen) Häufigkeiten der Männer und der Frauen einer jeden Altersgruppe zugrunde. Von der Bevölkerungspyramide können mit einem Blick die für eine Bevölkerung prägenden demografischen Prozesse abgelesen werden. |
Bevölkerungsstand | Bevölkerung und Gebiet | Der Bevölkerungsstand umfasst die Anzahl der Personen und die Struktur der Bevölkerung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Gebiet leben. Er wird anhand der Bevölkerungsforschreibung ermittelt. |
Bevölkerungsveränderung | Bevölkerung und Gebiet | Die Bevölkerungsveränderung (Saldo) stellt die Differenz zwischen dem Bevölkerungsstand am Ende und am Anfang eines Betrachtungszeitraums dar. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen den Geburten und Sterbefällen (natürlicher Saldo), Zu- und Abwanderungen über die Gebietsgrenze hinweg (Wanderungssaldo) sowie sonstigen bestandsrelevanten Korrekturen. |
Bevölkerungsvorausberechnung | Bevölkerung und Gebiet | Vorausberechnung der künftigen Bevölkerungsentwicklung aufgrund von alternativen Annahmen über die Fruchtbarkeit, die Sterblichkeit sowie die Zu- und Fortzüge. |
Bevölkerungsvorgänge | Bevölkerung und Gebiet | Bevölkerungsvorgänge führen im Zeitablauf zu Veränderungen des Bestandes und der Struktur der Bevölkerung. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Demografie | Bevölkerungsvorausberechnung | Statistisch fundierte Lehre von der Bevölkerung. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Ehescheidungen | Haushalte und Familien | Gemäß § 1564 BGB kann eine Ehe nur durch gerichtlichen Beschluss auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit Rechtskraft des Urteils aufgelöst. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, d.h., wenn die Lebensgemeinschaft der |
Eheschließungen | Haushalte und Familien | Als Eheschließungen werden die standesamtlichen Trauungen gezählt, auch die von Ausländer/-innen. |
Einbürgerungen | Bevölkerung und Gebiet | Ein Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung entsteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Darüber hinaus besteht die Option, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Ermessenseinbürgerung zu erwerben. Dabei beruht die Einbürgerung nicht auf einem durch Gesetz eingeräumten Anspruch, sondern auf einer Entscheidung, die der Gesetzgeber durch die Formulierung "kann" in das Ermessen der Behörde gestellt hat. |
Eingetragene Lebenspartnerschaften | Haushalte und Familien | Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) vom 16. Februar 2001 ermöglicht es zwei Menschen gleichen Geschlechts, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Lebenspartner/-innen sind einander zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. |
Ermessenseinbürgerungen | Bevölkerung und Gebiet | Eine Einbürgerung kann erfolgen, wenn öffentliches Interesse hieran besteht und bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Familienstand | Haushalte und Familien | Beim Familienstand wird zwischen ledig, verheiratet zusammen lebend, verheiratet getrennt lebend, geschieden und verwitwet unterschieden. |
Fortzugsziffer | Bevölkerung und Gebiet | Diese Ziffer bezieht die Zahl der jährlichen Fortzüge aus einer abgegrenzten Gebietseinheit auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gebietseinheit. |
Frauen im gebärfähigen Alter | Bevölkerung und Gebiet | Für demografische Berechnungen wird hier üblicherweise ein Alter zwischen 15 und 45 Jahren angenommen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Geborene | Bevölkerung und Gebiet | Es wird zwischen Lebendgeborenen und Totgeborenen unterschieden.
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Geborenen-/ Gestorbenenüberschuss | Bevölkerung und Gebiet | Differenz zwischen der Zahl der Lebendgeborenen und Gestorbenen eines Zeitraums. |
Geburtenrate (zusammengefasste Geburtenziffer) | Bevölkerung und Gebiet | Zur Berechnung dieser wichtigen demografischen Maßzahl wird zunächst für jedes Altersjahr die Zahl der Lebendgeborenen eines bestimmten Zeitraums auf die (durchschnittliche) Zahl der Frauen dieses Altersjahrs im gleichen Zeitraum bezogen und üblicherweise mit 1 000 multipliziert. Die errechneten altersspezifischen Geburtenziffern für alle Frauen im gebärfähigen Alter werden summiert; die Summe heißt Geburtenrate (zusammengefasste Geburtenziffer). |
Geburtenrate, allgemeine | Bevölkerungsvorausberechnung | Diese Ziffer bezieht die Zahl der Lebendgeborenen in einem bestimmten Zeitraum (meistens ein Jahr) auf die Gesamtbevölkerung (üblicherweise wird die Ziffer mit 1 000 multipliziert). |
Geburtenziffer, altersspezifische | Bevölkerungsvorausberechnung | siehe Fruchbarkeitsziffer, altersspezifische |
Geburtsortprinzip | Bevölkerung und Gebiet | ius soli (lat. Recht des Bodens), bezeichnet das Prinzip, nach dem der Staat seine Staatsangehörigkeit an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Es wird auch als "Territorialprinzip" bezeichnet. Nach dem ius sanguinis (Abstammungsprinzip) ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft an die Staatsangehörigkeit der Eltern gebunden. In Deutschland galt von 1913 bis 2000 das ius sanguinis, bevor am 1. Januar 2000 ein Element des ius soli in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt wurde. Das sogenannte "Optionsmodell" besagt, dass bis zur Volljährigkeit eine doppelte Staatsangehörigkeit besteht und sich die Person dann in der Regel bis zum 18. Lebensjahr (spätestens bis zum 23. Lebensjahr) für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss. |
Gerichtliche Ehelösungen | Justiz | Sie wird durch Rechtskraft eines gerichtlichen Beschlusses vollzogen. Das geltende Eherecht lässt auf Antrag die Scheidung oder Aufhebung der Ehe zu. |
Gesamtquotient | Bevölkerungsvorausberechnung | Der Gesamtquotient entspricht der Summe aus dem Jugend- und dem Altenquotienten. |
Gestorbene | Bevölkerung und Gebiet | In der Zahl der Gestorbenen sind totgeborene Kinder, nachträglich beurkundete Kriegssterbefälle sowie gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Hauptwohnung | Bevölkerung und Gebiet | Gemäß § 12 Abs. 2 des am 12. März 1994 inkraft getretenen Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin bzw. des Einwohners. Hauptwohnung eines/-r verheirateten Einwohner/-in, die oder der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Hauptwohnung eines/-r minderjährigen Einwohner/-in ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Personensorgeberechtigten. Hauptwohnung einer behinderten Person, die in einer Behinderteneinrichtung untergebracht ist, bleibt auf Antrag dieser Person bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ebenfalls die vorwiegend benutzte Wohnung des Personensorgeberechtigten. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin bzw. des Einwohners liegt. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Jugendquotient | Bevölkerung und Gebiet | Zahl der unter 20-Jährigen bezogen auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren. Da die unter 20-Jährigen häufig noch nicht erwerbstätig sind, zeigt diese Kennzahl die "Belastung" der erwerbsfähigen und in der Regel erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 20 und 65 Jahren durch die noch nicht erwerbstätigen Personen auf. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Kinder (Ehescheigungen)) | Justiz | Nachgewiesen wird die Zahl der lebenden gemeinschaftlichen Kinder unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Verkündung des Beschlusses. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Landesbinnenwanderung (Bevölkerung) | Bevölkerung und Gebiet | Die Landesbinnenwanderung umfasst alle Wanderungen (Zu- und Fortzüge), die innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz über die Grenzen einer Gemeinde führen. Dabei ist die Zahl der landesweiten Zuzüge gleich der Zahl der landesweiten Fortzüge, da jedem Zuzug in eine Gemeinde des Landes ein Fortzug aus einer anderen Gemeinde des Landes gegenübersteht. |
Lebendgeborene | Bevölkerung und Gebiet | Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die übrigen Kinder gelten als Totgeborene oder Fehlgeburten. |
Lebenserwartung | Bevölkerung und Gebiet | Die Lebenserwartung bezeichnet die durchschnittliche Zahl der zu erwartenden Lebensjahre einer Person, unter der Annahme, dass die Sterblichkeitsverhältnisse eines für die Berechnung zugrundegelegten Beobachtungszeitraums konstant bleiben. Die Lebenserwartung wird entweder für die Neugeborenen (Lebenserwartung bei der Geburt) oder für ein bestimmtes Alter (fernere Lebenserwartung, Zahl noch zu erwartender Lebensjahre) angegeben. |
Lebenspartnerschaft (Ehescheidungen) | Justiz | Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). Die Rechtsfolgen sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten weitestgehend gleichgestellt. Sie erfolgt bei gleichzeitiger Anwesenheit. Die Begründung der Lebenspartnerschaft geschieht nach § 1 LPartG gegenüber dem Standesbeamten. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Medianalter | Bevölkerung und Gebiet | Messziffer zur Beschreibung der Altersstruktur einer Bevölkerung. Die Bevölkerung wird in zwei gleich große Gruppen geteilt; 50 Prozent der Bevölkerung sind jünger und 50 Prozent älter als das Medianalter. Die Zunahme des Medianalters einer Bevölkerung bedeutet, dass sie demografisch altert, eine Abnahme, dass sie sich demografisch verjüngt. |
Migranten | Bevölkerung und Gebiet | Migranten (i. S. v. Immigranten) sind Personen, die nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik, sondern im Ausland geboren sind. Sie sind nach Deutschland zugezogen und können je nach Staatsangehörigkeit Deutsche (z. B. Spätaussiedler) oder Ausländer sein. Sie gehören zu den Personen mit Migrationshintergrund. |
Migrationsstatus | Bevölkerung und Gebiet | Der Migrationsstatus einer Person ergibt sich aus seinen persönlichen Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit sowie aus den entsprechenden Merkmalen seiner Eltern. |
Mittlere Bevölkerung | Bevölkerung und Gebiet | Die mittlere Bevölkerung ist die durchschnittliche Bevölkerungszahl für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Monat, Vierteljahr, Jahr), berechnet als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand oder aus dem Durchschnitt der mittleren monatlichen bzw. vierteljährlichen Bevölkerungszahlen. Verhältniszahlen je 1 000 Einwohner beziehen sich in diesem Bericht grundsätzlich auf die jeweilige mittlere Bevölkerung. |
Modalalter | Bevölkerung und Gebiet | Das relativ am häufigsten besetzte Altersjahr im Altersaufbau einer Bevölkerung. |
MOEL 8 | Bevölkerung und Gebiet | Die Abkürzung MOEL 8 steht für die acht mittel- und osteuropäischen Länder, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Seit 2011 gilt für diese Staaten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h., der deutsche Arbeitsmarkt ist für Arbeitskräfte aus diesen Ländern uneingeschränkt offen. |
Mortalität | Bevölkerung und Gebiet | Als Mortalität (Sterblichkeit) wird der demografische Prozess der Verringerung der Bevölkerung und der Veränderung ihrer Struktur durch Sterbefälle bezeichnet. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Natürlicher Saldo | Bevölkerung und Gebiet | siehe Bevölkerung |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Planungsregion (Landesplanerische Region, Raumordnungsregion) | Bevölkerung und Gebiet | Das Land Rheinland-Pfalz ist planungsrechtlich gemäß § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) in die Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz sowie den rheinland-pfälzischen Teil des Verbands Region Rhein-Neckar (vormals Rheinpfalz) eingeteilt. Die Region Mittelrhein-Westerwald umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz sowie der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis. Die Region Trier umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Trier sowie der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Trier-Saarburg. Die Region Rheinhessen-Nahe umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Mainz und Worms sowie der Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen. Die Region Westpfalz umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken sowie der Landkreise Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel und Südwestpfalz. Der rheinland-pfälzische Teil des Verbands Region Rhein-Neckar (vormals Rheinpfalz) umfasst die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße. Die Regionalplanung für diesen Bereich bestimmt sich nach dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet vom 26. Juli 2005. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Regionalisierung (Ehescheidungen) | Justiz | Die Zuordnung zu den Verwaltungsbezirken erfolgt nach den für dem Gerichtsstand maßgeblichen Wohnort. Gem. § 122 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Scheidung | Justiz | Gemäß § 1564 BGB kann eine Ehe nur durch gerichtlichen Beschluss auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit Rechtskraft des Urteils aufgelöst. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. |
Scheidung nach dreijähriger Trennung (§1566 Abs. 2 BGB) | Justiz | Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. |
Scheidung nach einjähriger Trennung (§1566 Abs. 1 BGB) | Justiz | Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. |
Scheidung vor einjähriger Trennung (§ 1565 Abs 2 BGB). | Justiz | Leben die Ehegatten noch kein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn eine Fortsetzung für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. |
Siedlungs- und Verkehrsfläche | Bevölkerung und Gebiet | Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche gehören die Gebäude- und Freiflächen, die Betriebsflächen (ohne Abbauland), die Erholungsflächen, die Verkehrsflächen und die Friedhofsflächen. |
Sorgerecht (Ehescheidungen) | Justiz | Ist das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. Nach einer Trennung oder Scheidung sind die Eltern grundsätzlich gemeinsam zur Sorge für ihre Kinder berechtigt. Seit dem 1. Juli 1998 erfolgt mit dem neuen Kindschaftsrecht keine gerichtliche Prüfung und Entscheidung. Das alleinige Sorgerecht kann nur durch Antrag beim Familiengericht erlangt werden. Die statistische Erfassung der Sorgerechtsentscheidungen erfolgt nur in Scheidungsverfahren, die in erster Instanz erledigt werden. |
Spätaussiedler | Bevölkerung und Gebiet | Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben. |
Staatsangehörigkeit | Bevölkerung und Gebiet | Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem Staat. Aus rechtlicher Sicht unterscheidet man zwischen dem Erwerb per Gesetz (z. B. durch Geburt, Erklärung) und dem Erwerb durch Verwaltungsakt (Einbürgerung). In den Tabellen werden Personen, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sind, als Deutsche nachgewiesen. Auch Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden als Deutsche erfasst. |
Staatsangehörigkeit von Kindern | Bevölkerung und Gebiet | Bis zum 31. Dezember 1974 waren ehelich geborene Kinder nur dann deutsch, wenn der Vater Deutscher war, während ehelich geborene Kinder mit deutscher Mutter und ausländischem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erwarben.
Bei der Darstellung absoluter Zahlen wie auch bei errechneten Verhältniszahlen und Kennziffern werden Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit einschließlich der o. a. Personen ausgewiesen, Kinder mit ausländischer Staatsange-hörigkeit mithin ohne diesen Personenkreis. |
Sterbetafel | Bevölkerung und Gebiet | Die Sterbetafel stellt ein mathematisches Modell der Sterblichkeitsverhältnisse einer Bevölkerung während eines bestimmten Beobachtungszeitraums dar. Sie dient insbesondere zur Berechnung altersspezifischer Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten sowie der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die nachgewiesene Lebenserwartung würde sich ergeben, wenn sich die Sterblichkeit in Zukunft nicht verändern würde. Die nachgewiesenen Altersangaben beziehen sich auf Personen, die das angegebene Lebensjahr gerade vollendet haben. |
Sterbeziffer, allgemeine | Bevölkerung und Gebiet | Diese Ziffer bezieht die Zahl der Sterbefälle einer Bevölkerung in einem bestimmten Zeitraum (meistens ein Jahr) auf die Gesamtbevölkerung. Üblicherweise wird die Ziffer mit 1 000 multipliziert. |
Strukturraum (Raumstrukturtyp) | Bevölkerung und Gebiet | Das geltende, 2008 vom Ministerrat beschlossene Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) unterscheidet zwischen den Raumstrukturtypen „ländliche Räume“ und „Verdichtungsräume“. Die ländlichen Räume umfassen die Gebiete außerhalb der Verdichtungsräume. Ländliche Räume sind durch eine niedrige Bevölkerungsdichte, kleinere Städte und eine Vielzahl von Dörfern geprägt. Verdichtungsräume sind hingegen unter anderem durch eine hohe Bevölkerungsdichte und durch Großstädte mit einem hohen Arbeitsplatzangebot sowie durch eine vielfältige Infrastruktur gekennzeichnet. Innerhalb der Verdichtungsräume wird zwischen „hochverdichteten Räumen“ und „verdichteten Räumen“ differenziert. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Totgeborene | Bevölkerung und Gebiet | Zu den Totgeborenen zählen nur Kinder, deren Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Volkszählung (Zensus) | Zensus2011 | Volkszählungen dienen der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen zum jeweiligen Erhebungsstichtag und liefern darüber hinaus flächendeckend differenzierte demografische Strukturdaten, die unter anderem als Ausgangsbasis für die laufende Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zwischen zwei Zählungen genutzt werden. In Rheinland-Pfalz wurden in den Jahren 1950, 1961, 1970, 1987 und 2011 Volkszählungen durchgeführt. Bei der jüngsten Volkszählung, dem am 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus 2011, musste durch die Verwendung einer registergestützten Methode nicht mehr jeder Einwohner befragt werden, da Informationen aus Verwaltungsregistern genutzt werden konnten. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Wanderungen | Bevölkerung und Gebiet | Als Wanderung, auch räumliche Bevölkerungsbewegung genannt, wird die Veränderung des Bestandes und der Struktur der Bevölkerung durch Zu- und Fortzüge bezeichnet. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften über die Meldepflicht wird jeder Wechsel des Hauptwohnsitzes von einer Gemeinde zu einer anderen erfasst. Umzüge innerhalb der Gemeinden werden statistisch hingegen nicht berücksichtigt. Die erfassten Zu- und Fortzüge werden laufend durch elektronischen Datenaustausch an das Statistische Landesamt übermittelt.
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Wanderungsziffern (Bevölkerung) | Bevölkerung und Gebiet | In Wanderungsziffern wird entweder die Anzahl der Zuzüge, der Fortzüge oder aber die sich hieraus ergebenden Wanderungssalden auf jeweils 1 000 Personen der jeweiligen Jahresdurchschnittsbevölkerung bezogen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Zuzugsziffer | Bevölkerung und Gebiet | Diese Ziffer bezieht die Zahl der jährlichen Zuzüge in eine abgegrenzte Gebietseinheit auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gebietseinheit. |