Hintergrund Integrierte Schulden
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben regelmäßig die Schulden der Kommunen. Die Zahlen fließen gemäß den Vorgaben des sogenannten „Europäischen Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG)“ in die Schuldenmeldung Deutschlands an die EU ein.
Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder orientieren sich bei ihren nationalen Veröffentlichungen bisher an diesen EU-Vorgaben.Mit der vorliegenden Veröffentlichung weichen sie bewusst hiervon ab und zeichnen ein deutlich umfassenderes Bild der kommunalen Schuldenlage.
Dabei beziehen sie einerseits konsequent auch die Schulden von allen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist. Nach den Vorgaben des ESVG wäre hingegen nur eine Teilmenge einzubeziehen. Andererseits erfolgt auch die Schuldenzuordnung zu den Kommunen differenzierter. Die Zuordnung von Schulden eines öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtung oder Unternehmens erfolgt nach dem ESVG vollständig und ausschließlich zu derjenigen Kommune, die die höchste Beteiligung zu diesem Objekt aufweist. In der vorliegenden Veröffentlichung werden die Schulden hingegen genau anhand der Beteiligungsverhältnisse prozentual auf alle Beteiligten (z. B. Kommunen, Länder, private Dritte) aufgeteilt. Die Schuldenzuordnung zu den Kommunen erfolgt demnach anteilsmäßig. Hierbei werden auch alle unmittelbaren Beteiligungsbeziehungen berücksichtigt.
Eine umfangreiche Beschreibung zur angewendeten Methode und den Unterschieden zum ESVG finden sie in der Publikation zu den integrierten Schulden für das Jahr 2016 auf den Seiten 9 bis 14.