Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen
Hauptaufgabe der Gesundheitsberichterstattung (GBE) in Rheinland-Pfalz ist die Bereitstellung von Informationen für die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger auf Landes- und kommunaler Ebene. Gleichzeitig sollen allgemein Interessierte und die Fachöffentlichkeit wie z. B. Vertreterinnen und Vertreter der Sozialversicherungsträger und der Leistungserbringer oder der Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens einen einfacheren Zugang zu Informationen aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens erhalten. Auf regionaler Ebene sind dies die Landkreise mit den Gesundheitsämtern. Wie bei allen Aktivitäten der Landesregierung haben die Mitglieder des Landtags einen Informationsanspruch.
Gesundheitswissenschaftler in Deutschland weisen darauf hin, dass die gesundheitliche Situation der Bevölkerung zurzeit von drei "Megatrends" bestimmt wird: In erster Linie sind dies die hohe und ständig steigende Lebenserwartung, eine Zunahme chronisch degenerativer Krankheiten und eine zunehmende Abhängigkeit des Gesundheitszustandes vom Sozialstatus.
Darüber hinaus ist das vermehrte Vorkommen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen aufzugreifen. Immer mehr rücken auch alarmierende Meldungen über die gesundheitliche Situation der Kinder ins öffentliche Bewusstsein. Als Beispiele hierfür werden eine nicht angemessene Ernährung und die mangelnde Bewegung bei vielen Kindern genannt.
Ein großer Teil der Gesundheitsprobleme der Bevölkerung lassen sich bereits mit den Gesundheitsindikatoren beschreiben und in der zeitlichen Entwicklung darstellen. Auch können die Daten vielfach die unterschiedliche Gesundheitslage von Männern und Frauen erkennen lassen. Besondere Beachtung verdienen zudem die teilweise nennenswerten Unterschiede zwischen den Regionen in Rheinland-Pfalz.
Eine wichtige Anwendung der GBE könnte darin bestehen, anhand eines "Monitoring-Systems" die für Rheinland-Pfalz entwickelten Gesundheitsziele fortlaufend zu evaluieren. Diese "Monitoring"-Indikatoren sollen regelmäßig auf ihre Anwendungstauglichkeit überprüft werden. Anpassungen ergeben sich z. B. zwangsläufig bei einschneidenden gesetzlichen Veränderungen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene. Insoweit müssen die Indikatoren regelmäßig überprüft werden.
Die Informationsbereitstellung für weitere Fragestellungen, wie zum Einfluss der Umwelt auf die Gesundheit, ist noch zu entwickeln. Andere Themen, zum Beispiel die Kindergesundheit, sind zum großen Teil im Rahmen von Schuleingangsuntersuchungen aufgegriffen worden. Entsprechende Ergebnisse sind aus laufenden Auswertungen zu erwarten. Ein regelmäßiger fachlicher Informationsaustausch mit den übrigen Bundesländern und dem Bund ist erforderlich, um neue Entwicklungen aufzugreifen und das Indikatorensystem anzupassen.
Gesetzliche Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Rheinland-Pfalz ist das Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 17. November 1995. In §10 dieses Gesetzes wird das fachlich zuständige Ministerium beauftragt, regelmäßig einen Bericht über die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz zu erstellen.
Zwischen den Ländern gibt es seit Langem eine Absprache über die Gestaltung eines Gesundheitsrahmenberichts. Erstmals wurde 1991 ein von den Ländern verabschiedeter Indikatorenkatalog für den Gesundheitsrahmenbericht der Länder vorgelegt. Der zugrunde gelegte Indikatorensatz wurde zweimal überarbeitet. Die derzeit gültige Fassung wurde 2003 von der Gesundheitsministerkonferenz genehmigt. Der Katalog von 297 Indikatoren enthält 110 so genannte Kernindikatoren, die möglichst für alle Länder vergleichbar vorliegen sollen.