Gebäude- und Wohnungszählung: Informationen zu Rückläufen, Erinnerungen und Mahnverfahren

Anfang August hat das Statistische Landesamt rund 80.000 Eigentümerinnen und Eigentümern ein Mahnschreiben zugestellt, von denen noch keine Rückmeldungen zur Gebäude- und Wohnungszählung vorlagen. Die Zahl der Datenmeldungen zur Gebäude- und Wohnungszählung ist in der Folge deutlich gestiegen. Stand 31. August liegen zu 96 Prozent der Objekte Meldungen vor. Es gehen auch sehr viele Daten von Eigentümerinnen und Eigentümern ein, denen noch kein Mahnschreiben zugestellt wurde, und die offenbar aufgrund der Medienberichterstattung ihre Meldungen abgegeben haben.

Die zweite Versandwelle des Mahnschreibens wird angesichts der hohen Rücklaufquote hinfällig. Der Aufwand für die vier ausstehenden Prozentpunkte stehe in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Qualitätsverbesserungen der Ergebnisse. Die Informationen zu den fehlenden Gebäuden und Wohnungen werden über statistische Verfahren ermittelt. Eine Methode ist die so genannte Imputation, bei der für ein fehlendes Objekt durchschnittliche Daten umliegender Wohnungen bzw. Wohngebäude herangezogen werden.

Das Statistische Landesamt dankt allen, die die Fragebogen online oder auf Papier ausgefüllt haben, für ihre Unterstützung und bittet alle, die noch nicht gemeldet haben, die Daten noch online zu übermitteln.  

Die Fälle, wegen der sich Bürgerinnen und Bürger nach Versand der Mahnschreiben Anfang August an das Statistische Landesamt gewendet haben, lassen sich wie folgt kategorisieren. Die Auswertung basiert auf den Rückläufen zu 1,5 Millionen Vorgängen, hinter denen rund 1,3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer stehen. Bei den noch ausstehenden Meldungen handelt es um Schätzungen auf Grundlage der derzeitigen Auswertung von E-Mails, Briefen und telefonischen Anfragen (Stand: 31. August 2022).

Organisation des Zensus 2022 in Rheinland-Pfalz

Die Erhebungen zum Zensus 2022 sind Aufgabe der Statistischen Landesämter und der Kommunen. Nachfolgend wird kurz beschrieben, wie der Zensus in Rheinland-Pfalz ablaufen wird und wer für welchen Erhebungsteil zuständig ist und in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger im Land direkt von den Erhebungen betroffen sind.