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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, in der Schule etc.
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Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist ein Rehabilitationsträger und richtet sich nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Wir haben daher eine Ansprechstelle entsprechend § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) IX für Sie eingerichtet.
Unsere Ansprechstelle berät Sie gerne bei Fragestellungen für Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, in allen Fragen rund um die medizinische Rehabilitation und Teilhabeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern.
Ziel ist es, ein Informationsangebot für Leistungsberechtigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere Rehabilitationsträger zu schaffen. Dabei soll durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern eine einheitliche und möglichst umfassende Auskunftserteilung durch einen Rehabilitationsträger sichergestellt werden.
Das Informationsangebot umfasst u.a.:
Die Beratung kann selbstverständlich auch schon vor einer Antragstellung zu Teilhabeleistungen in Anspruch genommen werden. Dabei soll möglichst frühzeitig ein Rehabilitationsbedarf erkannt werden.
Unsere Mitarbeiter/innen der Ansprechstelle
Sie erreichen uns telefonisch unter 02632 960-4490.