Voraussetzung zur Zulassung zum Studium ist eine einschlägige praktische Vorbildung. Soweit diese nicht Zugangsvoraussetzung für die auf das Studium vorbereitende Fachoberschule ist, wird folgende praktische Vorbildung verlangt:
Das kaufmännische Praktikum gilt als erfüllt, wenn eine kaufmännische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde (Kaufmannsgehilfenbrief). Die Anerkennung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fachhochschulreife.
Das Praktikum kann nur anerkannt werden, wenn der Nachweis folgende Informationen enthält:
Die Bescheinigung über das Praktikum muss im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.
Es liegt in der Verantwortung der Studentin / des Studenten bzw. der Bewerberin / des Bewerbers, den Nachweis bzgl. der Existenz des praktikumsgebenden Unternehmens im Bedarfsfall (liegt im Ermessen der zuständigen Mitarbeiter des RheinAhrCampus Remagen) zu erbringen.
Fremdsprachliche Zeugnisse (außer Englisch) müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden und im Original oder als beglaubigte Kopie
abgegeben werden.