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Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege (altes Recht)
Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens, das im Jahre 2004 eingeführt wurde, ist es, dass alle Altenpflegeeinrichtungen im Land, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, ihren Beitrag zur Finanzierung der Ausbildungskosten leisten.
Alle Einrichtungen zahlen in den sogenannten „Ausgleichspool“ ein, aus dem die ausbildenden Einrichtungen Zahlungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen erhalten. Durch dieses Verfahren werden Wettbewerbsnachteile für die ausbildenden Einrichtungen vermieden, da diese durch einen einheitlichen Ausgleichsbetrag pro Tag nicht teurer sind als Einrichtungen, welche nicht oder nur in geringem Umfang ausbilden und mit ihnen im direkten Wettbewerb stehen.
Am Ausgleichsverfahren sind im Jahre 2026 rund 1.430 vollstationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie nicht als Pflegeeinrichtung zugelassene sonstige Einrichtungen beteiligt. Sie zahlen im Kalenderjahr 2026 einen Ausgleichsbetrag von insgesamt rund 12,7 Millionen Euro, die an die ausbildenden Einrichtungen für die von ihnen gezahlten Ausbildungsvergütungen erstattet werden. Vollstationären, teilstationären und nicht als Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden 50 % der tatsächlichen Ausbildungsvergütung pro Schülerin und Schüler, ambulanten Pflegeeinrichtungen 80 % erstattet.
Dieses Umlagevolumen in Höhe von insgesamt rund 12,7 Millionen Euro wird nach gleichmäßigen Grundsätzen auf die Einrichtungen verteilt. Bei einem vollstationären Platz beträgt dieser Betrag im Kalenderjahr 2026 bei einer Auslastung von 95 v. H. 0,78 Euro pro Tag und Person und bei einem teilstationären Platz bei einer Auslastung von 60 v. H. 0,49 Euro pro Tag und Person. Die ambulanten und nicht als Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeeinrichtungen können demgegenüber die von ihnen erhobenen Ausgleichsbeträge über einen prozentualen Zuschlag auf die Pflegeleistungen in Höhe von 0,82835 v. H. im Kalenderjahr 2026 refinanzieren.
Die Höhe der in dem jeweiligen Ausgleichsbetrag anteilig berücksichtigten Verwaltungskosten der zuständigen Behörde für das Schuljahr 2025/2026 beläuft sich auf insgesamt 178.387,30 €.
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Kontakt
Frau Böhme für die Einrichtungsnummern: 5155780 - 5656400
Telefon 0651 1447-204
Herr Bebber für die Einrichtungsnummern: 5656401 - 7689160
Telefon 0651 1447-205
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Aktuelles
Die Daten zur Aktualisierung, Datenerhebung und Spitzabrechnung nach dem Ausgleichsverfahren für die Altenpflege und Altenpflegehilfe (AltPflAGVVO) sind online einzureichen.