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Wolf: Schaffen kurzfristig zusätzliche Transportmöglichkeiten

Rheinland-Pfalz reagiert auf die anhaltende Niedrigwassersituation am Rhein und setzt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend außer Kraft.

Damit können Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraße transportiert werden können, leichter auf der Straße befördert werden. Die Ausnahmeregelung gilt bereits an diesem Wochenende.

„Das Niedrigwasser belastet die Lieferketten. Deshalb handeln wir und schaffen kurzfristig zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße“, sagte Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf. 

Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Sie umfasst auch Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Transporten verbunden sind.

„Wenn Transporte auf dem Rhein nur eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. Dafür schaffen wir jetzt die nötigen Spielräume“, so Wolf.

Rheinland-Pfalz hat sich bei der Ausnahmeregelung mit anderen Ländern abgestimmt. Dadurch wird ermöglicht, die Warenströme trotz der Einschränkungen auf dem Rhein aufrechtzuerhalten.

Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort bis längstens 30. September 2026. Großraum- und Schwertransporte sind von den Ausnahmeregelungen nicht umfasst.

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