Bei einem Bauvorhaben ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den jeweiligen Erhaltungszielen des FFH-Schutzgebietes zu prüfen. Dies wird in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (kurz FFH-VP) dokumentiert. Jedes FFH-Gebiet im Einflussbereich einer Planung wird dabei intensiv auf seine Belastungsverträglichkeit durch die Inanspruchnahme von Fläche (u.a. Versiegelung) sowie Lärm, Luftschadstoffe (z. B. Stickstoff aus Abgasen) und Bodenverunreinigung (z. B. durch Streusalze) überprüft. Der Einflussbereich umfasst dabei nicht nur direkt überbaute Flächen, sondern kann auch Bereiche mehrere hundert Meter entfernt miteinschließen.
