Mit der Prüfungskampagne Oktober 2026 werden in Rheinland-Pfalz erstmals digitale Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zugelassen. Die Einführung digitaler Hilfsmittel ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung und Digitalisierung der juristischen Ausbildung und Prüfung in Rheinland-Pfalz.
Ausführliche Informationen zur technischen Umsetzung und zu den Funktionen der digitalen Hilfsmittel finden Sie in unserem Informationsblatt.
Dort finden Sie insbesondere Informationen zu den verfügbaren Suchmöglichkeiten, der Nutzung von Tabs und Lesezeichen sowie zur Bedienung der Anwendung während der Prüfung.
Kann ich die Nutzung der digitalen Hilfsmittel vor dem Examen üben?
Die Beck eExamensbibliothek steht den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Rheinland-Pfalz während des Vorbereitungsdienstes zur Verfügung. Dadurch besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den digitalen Hilfsmitteln vertraut zu machen und deren Nutzung zu erproben.
Nicht mehr im Vorbereitungsdienst befindlichen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren kann jedoch seitens des Landes Rheinland-Pfalz kein Zugriff auf die eExamensbibliothek gewährt werden, da es sich hierbei um eine Leistung handelt, die im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses gewährt wird.
Ist die Verwendung digitaler Hilfsmittel zwingend?
Nein. Den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Rheinland-Pfalz steht es frei, digitale oder analoge Hilfsmittel zu verwenden. Die entsprechende Entscheidung ist bei der Anmeldung zur zweiten juristischen Staatsprüfung zu treffen.
Ist die Wahl der Hilfsmittel von der Art der Anfertigung der Prüfungsleistungen abhängig?
Nein. Auch bei handschriftlicher Anfertigung der Prüfungsleistungen können digitale Hilfsmittel gewählt werden.
Gilt meine Entscheidung für die Nutzung digitaler Hilfsmittel für alle Klausuren einer Prüfungskampagne?
Ja, die Entscheidung gilt einheitlich für sämtliche Aufsichtsarbeiten einer Prüfungskampagne und kann nicht für einzelne Klausuren unterschiedlich getroffen werden.
Werden die digitalen Hilfsmittel auch in zukünftigen Prüfungskampagnen angeboten?
Ja, es ist vorgesehen, die digitalen Hilfsmittel dauerhaft in die Zweite Juristische Staatsprüfung zu integrieren.
Werden digitale Hilfsmittel künftig auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung eingesetzt?
Bisher gibt es noch keine digitale Hilfsmittelsammlung, die ausschließlich die zugelassenen Hilfsmittel der staatlichen Pflichtfachprüfung beinhaltet. Sobald eine entsprechende Umsetzung verfügbar ist, ist auch eine Implementierung digitaler Hilfsmittel in die staatliche Pflichtfachprüfung angedacht.