| Justizvollzugsanstalt Zweibrücken

Staatsminister Dr. Martin besucht die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken

Staatsminister Dr. Martin besucht die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken

Anlässlich des bevorstehenden Amtswechsels an der Spitze der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken von Jürgen Buchholz zu Ralf Himbert hat Justiz- und Verbraucherschutzminister Dr. Helmut Martin die Justizvollzugsanstalt besucht. Dort tauschte er sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Herausforderungen im Justizvollzugsalltag aus und dankte Ihnen für ihren unermüdlichen Einsatz für die Gesellschaft. Außerdem sprach er mit dem zukünftigen Anstaltsleiter Ralf Himbert über die geplante Mutter-Kinder Einrichtung und Sozialtherapie für Frauen und besichtigte die Abteilung der Frauen sowie verschiedene Ausbildungsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken.

Staatsminister Dr. Martin: „Das Zentrale Bildungszentrum des Landes in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken, das dieses Jahr seinen 50. Geburtstag feiert, ist ein Aushängeschild für den Justizvollzug in Rheinland-Pfalz und ein wichtiger Baustein für die Resozialisierung von Strafgefangenen. Aber auch die geplante Mutter-Kind-Einrichtung und Sozialtherapie für Frauen sind wichtige Projekte, um die Resozialisierung von weiblichen Inhaftierten zu fördern.“

Information:

Die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken ist eine von zehn Haftanstalten des Landes Rheinland-Pfalz und besteht seit 1845. Sie wurde von 1839-1845 als bayerisches Bezirksgefängnis erbaut und gilt damit als die älteste rheinland-pfälzische Justizvollzugsanstalt. Derzeit sind dort rund 400 Gefangene untergebracht, darunter ca. 150 Frauen. Die Anstalt ist damit der größte Standort für den Frauenvollzug in Rheinland-Pfalz. Auch werden dort die Freiheitsstrafen gegen weibliche Gefangene aus dem Saarland vollstreckt. Bei der JVA Zweibrücken sind insgesamt rund 300 Bedienstete beschäftigt.

In der geplanten Mutter-Kind-Abteilung sollen bis zu fünf Frauen mit ihrem Kind gemeinsam untergebracht werden können, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Um die mit dem geschlossenen Vollzug verbundenen Deprivationseffekte bei den Kindern zu vermeiden, soll die Unterbringung bis zum zwölften Lebensmonat erfolgen. Die Entscheidung zur gemeinsamen Unterbringung von Mutter und Kind trifft das Jugendamt auf Basis einer Einschätzung des Kindeswohls.

Das Zentrale Bildungszentrum des Landes bietet die Möglichkeit, in 13 Berufen einen Abschluss als Facharbeiterin oder Facharbeiter zu erwerben. Nach Bestehen der Abschlussprüfungen, die von der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz durchgeführt werden, erhalten die Absolventinnen und Absolventen ihren Facharbeiterbrief, der nicht erkennen lässt, dass die Ausbildung in einer Justizvollzugseinrichtung erfolgt ist. Neben der klassischen Ausbildung wird geeigneten Interessierten zudem die Teilnahme an verschiedenen Teilqualifizierungs- und beruflichen Fortbildungsangeboten sowie Angeboten der Berufsorientierung ermöglicht.

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