Häufig gestellte Fragen
Gibt es nähere Bestimmungen, wie viele Gebiete abgedeckt werden sollen?
Unter welchen Bedingungen wird meine kaufmännische Ausbildung anerkannt?
Kann das Vorpraktikum in verschiedenen Unternehmen abgeleistet werden?
Muss nach dem Absolvieren des Vorpraktikums ein Bericht abgegeben werden?
Gibt es irgendwelche Formulare des RAC, die ich verwenden muss?
Bis wann muss der Nachweis des Vorpraktikums erbracht werden?
In welche Arbeitsgebiete sollte das geforderte kaufmännische Vorpraktikum einen Einblick verschaffen?
Grundsätzlich kommt jedes kaufmännische Arbeitsgebiet in Betracht. Es sollten aber vorzugsweise Arbeitsgebiete ausgesucht werden, die mit dem aufgenommenen Studium zu tun haben, z.B. Logistik, Einkauf / Materialwirtschaft, Organisation, IT oder Rechnungswesen. Vorteilhaft sind auch Einblicke in techniknahe, kaufmännische Arbeitsgebiete. Hier wird das Verständnis der Zusammenhänge von betriebswirtschaftlichen und technischen Abläufen gefördert. Diese Zusammenhänge sind Gegenstand des weiteren Studiums und für das spätere Berufsleben bedeutend. Wer noch gar nicht weiß, in welcher Abteilung er später tätig werden möchte, sollte versuchen, möglichst viele der o.g. Arbeitsgebiete abzudecken, um einen guten Einblick in alle Bereiche zu erhalten.
Gibt es nähere Bestimmungen, wie viele Gebiete abgedeckt werden sollen?
Das Vorpraktikum kann in Ausnahmefällen auch in nur einer kaufmännischen Abteilung absolviert werden. Für das umfassende Studium ist dies allerdings sehr einseitig und daher nicht zu empfehlen.
Unter welchen Bedingungen wird meine kaufmännische Ausbildung anerkannt?
Anerkannt wird eine kaufmännische Ausbildung, wenn Sie einschlägig ist und mit einem Kaufmannsbrief abgeschlossen wurde. Die Ausbildung sollte in einem Betrieb stattgefunden haben. Vom RAC anerkannte Abschlüsse sind z.B. Industriekaufmann /-frau, Bankkaufmann /-frau, Groß- und Einzelhandelskaufmann /-frau, etc. Ausbildungen, bei denen hauptsächlich die Theorie im Vordergrund steht, können wegen fehlenden Praxisbezugs nicht anerkannt werden.
Muss das Vorpraktikum unbedingt in einem Betrieb absolviert werden, der mit Logistik oder E-Business zu tun hat?
Nein, das Praktikum kann in einem beliebigen Betrieb stattfinden. Wichtig ist,
dass es kaufmännische Tätigkeiten sind, die der Studierende verrichtet.
Kann das Vorpraktikum in verschiedenen Unternehmen abgeleistet werden?
Ja, Sie können es auch jederzeit splitten (max. 4 Blöcke). Gut wäre aber ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens 6 Wochen, damit der Studierende nicht nur über die Schulter schaut, sondern auch Aufgaben übernimmt. Es bedarf immer einer gewissen Einarbeitungszeit, bis der Praktikant das Unternehmen kennt und ggf. in ein Projekt integriert werden kann.
Muss nach dem Absolvieren des Vorpraktikums ein Bericht abgegeben werden?
Ein Praktikumsbericht ist nicht erforderlich. Stattdessen wird ein Zeugnis gefordert, das die Tätigkeiten des Studierenden in dem Unternehmen beschreibt.
Gibt es irgendwelche Formulare des RAC, die ich verwenden muss?
Nein, es gibt keine Vorlagen. Die Arbeitgeber sollen möglichst unbeeinflusst ein individuelles Zeugnis erstellen.
Bis wann muss der Nachweis des Vorpraktikums erbracht werden?
Der Nachweis muss bis zum 20. April / 20. Oktober des 3. Semesters erbracht werden, um an den regulären Prüfungen des 3. Semesters teilnehmen zu können. Sollten Blockveranstaltungen oder Wahlpflichtfächer belegt werden, die vor Semesteranfang beginnen, so gilt die folgende Frist: 20. Juni bzw. 20. Dezember.