Zulassung zum Probestudium an der Fachhochschule Koblenz
Die Immatrikulation setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (der Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule muss mindesten 2,5 betragen) und danach die Ausübung einer mindesten zweijährigen beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit voraus.
Eine berufliche Weiterqualifikation durch Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung ersetzt den Berufsausbildungsabschluss.
Die berufliche Ausbildung sowie die berufliche oder die dieser gleichgestellte Tätigkeit müssen hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für ein Studium des gewählten Studienganges förderlich sind.
Vor der Einschreibung zum Probestudium führt der Fachbereich eine umfassende mündliche Beratung durch. Die Beratung bezieht sich auf die Anforderungen des Studiums des gewählten Studienganges und der Eignungsfeststellung sowie die Vorbildung, die Beweggründe für die Wahl des Studienganges und die beruflichen Zielvorstellungen. Der Fachbereich stellt über die Beratung eine Bescheinigung aus, die bei der Einschreibung vorzulegen ist.
Zum Probestudium wird nicht zugelassen, wer für den angestrebten Studiengang die Eignungsfeststellung nach dem Probestudium in Rheinland-Pfalz oder eine entsprechende Feststellung oder Hochschulzugangsprüfung in einem anderen Bundesland endgültig nicht bestanden hat. In solchen Fällen ist jedoch einmal die Zulassung zum Probestudium für einen anderen Studiengang möglich.