- Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
- ggfs. weitere Nachweise (liegt im Ermessen der zuständigen Behörde)
Wie beim elektronischen Reisepass muss das Lichtbild des Kindes biometrisch sein, wobei für Kinder und insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild zugelassen sind.
Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das zehnte Lebensjahr vollendet hat.