Sie wünschen Informationen zu behördlichen Genehmigungsverfahren oder Sie benötigen eine behördliche Genehmigung in Rheinland-Pfalz?
Über die Vorhabensklärung Unternehmen – Niederlassung – grenzüberschreitende Tätigkeit können Sie ermitteln, welche behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen mit der Umsetzung Ihres Vorhabens zur Unternehmensgründung oder Niederlassung verbunden sind. Die Vollständigkeit der Angaben wird angestrebt, kann jedoch nicht garantiert werden.
Wenn Sie in Rheinland-Pfalz mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen arbeiten wollen, brauchen Sie in reglementierten Berufen eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen. In nicht reglementierten Berufen kann eine Gleichwertigkeitsfeststellung Ihrer Berufsqualifikationen hilfreich sein, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Für die Beantragung einer Anerkennung oder Gleichwertigkeitsfeststellung steht Ihnen die Vorhabensklärung als nützliches Werkzeug zur Verfügung.