Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
- mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
- Unterhaltsfähigkeit,
- ausreichende Deutschkenntnisse,
- staatsbürgerliches Grundwissen,
- keine Mehrstaatigkeit,
- nicht bestraft,
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter