Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich verändernder Nachfragestrukturen im Wohnungsmarkt sowie zur Erhaltung und Stärkung innerörtlicher Zentren und zur Förderung der Baukultur und um den demografischen Wandel wohnungspolitisch aktiv zu begleiten, wurde das Förderprogramm Wohnen in Orts- und Stadtkernen geschaffen. Das Programm ist insbesondere auch geeignet, einen Beitrag zur Demografiestrategie des Landes zu leisten, weil die Wohnungen barrierefrei sein müssen.
Bezuschusst werden Bau- und Modernisierungskosten, Vorbereitungsmaßnahmen wie Planungs- oder Wettbewerbskosten, Moderation, Abrisskosten und Maßnahmen im Wohnumfeld.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderungshöhe:
bis zu 250 Euro je m² Wohnfläche (auch Gemeinschaftsflächen), jedoch nicht mehr als 40% der förderfähigen Kosten.
Es gelten folgende förderfähigen Wohnflächenobergrenzen:
Wohnungen unter 30 m² werden nicht gefördert
Voraussetzungen:
1. Miet- und Genossenschaftswohnungen
Die Zulässigkeit von Mieterhöhungen wird in der Förderzusage geregelt.
2. Selbstgenutztes Wohneigentum
Förderungsausschluss:
Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Kosten nicht bereits im Rahmen der Städtebauförderung, der Dorferneuerung oder der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigt wurden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren Bau bereits begonnen oder für die bindende Verpflichtungen (z. B. Darlehensverträge) eingegangen wurden, bevor die Förderzusage erteilt ist. Das Ministerium der Finanzen kann in begründeten Fällen in den vorzeitigen Baubeginn oder vorzeitigen Vertragsabschluss einwilligen.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).