Das Trierer Domkapitel - in der fränkischen Zeit entstanden - besteht aus acht Domkapitularen, dem Dompropst als seinem Leiter und dem Domdechanten, verantwortlich für die Gottesdienste im Dom. Domkapitular wird, wer entweder vom Bischof ernannt wird oder vom Kapitel gewählt wird. Ernennung und Wahl erfolgen bei freien Stellen im Wechsel. Zudem gehören dem Domkapitel vier nichtresidierende Domkapitulare an, die allerdings nicht im "laufenden Geschäft", sondern nur bei der Bischofswahl mitwirken; als Pfarrer repräsentieren sie die Verbindung zwischen dem Hohen Dom als Mutterkirche der Diözese und der pfarrlichen Ebene des Bistums. Derzeit vier Domvikare unterstützen das Kapitel bei seinen Aufgaben und tragen Mitsorge für die Feier der Gottesdienste und andere pastorale Angebote im Dom.
Das Domkapitel leitet das Bistum im Falle einer "Vakanz" (nach Weggang oder Tod eines Bischofs); es trifft dann auch die Wahlvorbereitungen und wählt einen neuen Bischof. Im normalen Alltag ist das Domkapitel vor allem auch die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft der Priester am Trierer Dom (und "Hausherr" der Hohen Domkirche).
Werner Rössel - Dompropst, Prälat
Franz Josef Gebert - Domdechant, Lic. theol., Prälat, Vorsitzender des Diözesan-Caritasverbandes
Robert Brahm - Weihbischof, Bischofsvikar
Jörg Michael Peters - Weihbischof, Bischofsvikar
Dr. Georg Holkenbrink - Prälat, Offizial, Bischofsvikar
Dr. Ulrich Graf von Plettenberg - Bischöflicher Generalvikar
Dr. Markus Nicolay - Leiter Abteilung 1.2 im BGV, Priester-Referent
Klemens Hombach - Pfarrer
Eugen Vogt - Pfarrer
Georg Goeres - Pfarrer
Hermann Josef Leininger - Dompropst em., Apostolischer Protonotar, Kanzler der Kurie i. R.
Dr. Alfred Kleinermeilert - Domdechant em., Weihbischof em.
Richard Feichtner - Domkap. em., Ord.-Dir. i. R.
Prof. DDr. Franz Ronig - Domkap. em., Prälat, Diözesankonservator im Ruhestand
Leo Schwarz - Domkap. em., Weihbischof em.
Walter Prüm - nichtres. Domkapitular em., Pfarrer im Ruhestand
Rudolf Adams - nichtres. Domkapitular em., Pfarrer im Ruhestand
Josef Schmidt - nichtres. Domkapitular em., Pfarrer im Ruhestand
Johannes Stahl - nichtres. Domkapitular em., Pfarrer im Ruhestand
Karl Kneißl - nichtres. Domkapitular em., Pfarrer im Ruhestand
Hermann Engel - nichtres. Domkapitular em., Pfarrer im Ruhestand
Dr. Rainer Scherschel - Domkap.em., Prälat
Dr. Georg Bätzing - Bischof von Limburg
Dr. Helmut Dieser - Bischof von Aachen
Dr. Felix Genn - Bischof von Münster
Dr. Fernand Franck - Erzbischof em., Erzbistum Luxemburg
Dr. Reinhard Kardinal Marx - Erzbischof von München u. Freising
Prof. Dr. Martin Lörsch - Msgr., Theol. Fakultät Trier
Dr. Hans Günther Ullrich - Abteilungsleiter
Marco Weber - Bischöflicher Kaplan und Sekretär
Matthias Struth - Diözesan-Jugendseelsorger und Leiter Abteilung Jugend
Wird der Trierer Bischofsstuhl vakant, übernimmt das Domkapitel eine Reihe von wichtigen Aufgaben. Zunächst wählt das Domkapitel innerhalb einer Woche einen Diözesanadministrator, der während der Vakanz das Bistum leitet. Gleichzeitig übernimmt das Kapitel die Rolle des Priesterrats, der als so genanntes "Konsultorengremium" (Beratungsgremium) an die Person des Bischofs gebunden ist, und mit dem Weggang des Bischofs seine Funktion verliert. Sodann erstellt das Domkapitel eine Liste von Klerikern, die es für das Amt des Bischofs für geeignet hält. Das Recht, eine solche Liste zu erstellen, haben auch die anderen Bistümer in Deutschland. Diese Listen werden über den Nuntius nach Rom, zur Kongregation der Bischöfe, weitergeleitet. Nun beginnen vielfältige Befragungen - insbesondere der Nuntius befragt Bistumsangehörige, auch Laien, nach Profil und Person des neuen Bischofs und berichtet an die Bischofskongregation.Diese aufwendige Informationssammlung führt unter anderem zur langen Dauer einer Neubesetzung.
Eines Tages erhält das Domkapitel von Rom über den Nuntius eine Dreierliste. Die Personen dieser Liste müssen nicht aus der vom Domkapitel vorgeschlagenen Liste stammen - hier ist Rom unabhängig. Allerdings haben dann die Domkapitulare das Recht, aus dieser Liste frei "ihren" Bischof zu wählen - stellvertretend für die Bistumsgemeinde. Das Konkordat sieht nun vor, dass die MinisterpräsidentInnen von Rheinland-Pfalz und Saarland befragt werden müssen, ob politische Bedenken gegen den Kandidaten bestehen - sie nehmen damit das Beteiligungsrecht der früheren Könige und Fürsten wahr. Erfolgt hier kein Einwand, ernennt der Papst den neuen Bischof von Trier und der Dompropst verkündet den Namen.
Quelle: Wochenzeitung Paulinus, Eugen Reiter