Es hat ja vielleicht mit einem Kribbeln im Bauch angefangen - und daraus ist eine Sicherheit geworden: Wir wollen miteinander leben - und dieses gemeinsame Leben stellen wir natürlich auch unter Gottes Segen... Dann haben Sie sich entschieden zu einer "kirchlichen Trauung" - oft verbunden mit einem schönen großen Fest, manchmal aber auch eher ruhig und alltäglich.
Jedenfalls: Wir zwei sagen JA zueinander - und wir tun das vor Gott und der Öffentlichkeit der Kirche...
... dann brauchen Sie einige Informationen, die Sie hier in aller Kürze finden sollten:
Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, sollten Sie sich bald (möglichst 3 – 6 Monate vorher) mit dem Pfarramt der Gemeinde in Verbindung setzen, in der einer von Ihnen wohnt. Im Gespräch mit dem Seelsorger können die zwei wichtigsten Termine festgelegt werden: Der Hochzeitstermin und der Zeitpunkt für das Traugespräch. Unbedingt soll diese Rücksprache vor der endgültigen Festlegung des Hochzeitstermins erfolgen, um z. B. Terminüberschneidungen zu vermeiden. Möglicherweise sind auch noch Fragen zu erörtern, deren Klärung Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist.
Die Trauung findet im Regelfall mit dem Ortspfarrer statt. Es ist aber auch möglich, einen anderen Priester oder Diakon anzusprechen, der Ihnen bekannt ist. Wenn die Trauung nicht in Ihrem Wohnort stattfindet, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Pfarrer in Verbindung setzen, zu dessen Pfarrei die Traukirche gehört. Wollen Sie Ihre Trauung in einer Klosterkirche feiern, ist die Kontaktaufnahme mit der betreffenden Ordensgemeinschaft notwendig.
Von beiden Partnern ist ein Nachweis nötig, aus dem hervorgeht, dass sie ledig bzw. zur Trauung berechtigt sind. Ein Auszug aus dem elterlichen Familienstammbuch genügt dafür nicht.
Für den katholischen Partner ist dieser Nachweis der Taufschein, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Sie erhalten den Taufschein in der Regel in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. Einige größere Städte registrieren Taufen auch zentral. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Pfarramt. Für evangelische Partner erfolgt der "Ledigennachweis" durch eine amtliche Bescheinigung, durch ein Zeugnis der Eltern oder durch eine eidesstattliche Erklärung des oder der Betroffenen.
Das Traugespräch dient zunächst dazu, dass Brautpaar und Seelsorger sich kennenlernen. Persönliche Fragen können angesprochen werden, z. B. Glaubensfragen, Probleme mit der Kirche usw. Möglicherweise werden auch der Traugottesdienst, sein Aufbau und die Möglichkeiten seiner Gestaltung besprochen.
Da die kirchliche Heirat auch ein Rechtsakt ist, werden vom Seelsorger bestimmte Inhalte, z. B. das Eheverständnis der katholischen und gegebenenfalls der evangelischen Kirche, angesprochen. Ebenso wird das Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt. Anhand dieses Formulars wird geprüft, ob sogenannte Hindernisse vorliegen, die nach katholischem Kirchenrecht eine gültige Ehe nicht zustande kommen lassen. Zu diesem Protokoll gehört die Aufnahme der Personalien, die Frage nach eventuellen Ehehindernissen, die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung oder, im Anschluss an die Erläuterung des kirchlichen Eheverständnisses und die Erfordernisse eines gültigen Ehewillens, die Frage nach dem beiderseitigen Einverständnis.
Die Kirchen erwarten, dass Sie ihre Kinder taufen lassen und religiös erziehen. In konfessionsverschiedenen Ehen soll dies im Respekt vor der jeweils anderen Kirche der Eltern geschehen. Die Frage der Taufe eventueller Kinder ist deshalb ebenfalls ein Thema des Traugesprächs.
Die Teilnahme an dem Traugespräch mit dem Ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokoll ist verpflichtend.
Die öffentliche Ankündigung einer beabsichtigten Eheschließung dient dazu, herauszufinden, ob nicht doch Ehehindernisse vorliegen. Die Ankündigung erfolgt an den gegenwärtigen Wohnsitzen durch Aushang oder Vormeldung im Sonntagsgottesdienst.
Zivile Eheschließung
Das bis 2008 bestehende Verbot einer kirchlichen Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung entfällt nach der Novellierung des Personenstandrechts zum 1. Januar 2009. Eine kirchliche Trauung ohne Zivil-Ehe entfaltet jedoch keine Rechtsfolgen im staatlichen Rechtsbereich. Daher ist der Kirche daran gelegen, dass auch eine zivilrechtliche Ehe geschlossen wird, damit den Gläubigen deren Rechtswirkungen gewährleistet werden und sie auf diese Weise besser im Stande sind, die Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, die mit der kirchlichen Trauung verbunden sind. (vgl. Kirchliches Amtsblatt 2008)
Für Paare, die heiraten wollen, bietet die Kirche verschiedene Seminare an. In diesen Kursen können Paare
Im Mittelpunkt stehen dabei das Gespräch und der Austausch mit anderen Paaren und den Kursleitern/innen. Verschiedene Formen von Partnerschafts-Seminaren und Termine finden Sie hier.
Nähere Informationen erhalten Sie von vielen Seelsorgerinnen / Seelsorgern in Ihrer Nähe.
Für die katholische Kirche ist die Ehe eines der sieben Sakramente. Sakraments sind sichtbare Zeichen einer unsichtbaren Wirklichkeit. Im Sakrament wird uns Menschen die Liebe und Treue Gottes dauerhaft und unwiderruflich zugesprochen und zeichenhaft deutlich gemacht.
Während bei der Taufe und den anderen Sakramenten das sakramentale Zeichen auch richtig zu sehen ist (z.B. Wasser, Salböl, Brot und Wein usw.), ist es bei der Eheschließung nur zu hören: im Ja-Wort der Partner zueinander. In Ihrem Ja-Wort sagt auch Gott zu Ihnen Ja. Und so unverbrüchlich wie die göttliche Zusage soll auch die eheliche Liebe und Zuneigung bleiben. Damit drückt die Kirche aus, wonach die Eheleute sich selbst am meisten sehnen: Miteinander in Liebe alt werden.
Das Ja-Wort, das Sie sich bei der Hochzeit geben, will auch und gerade in "Tief"-Zeiten und in den Zeiten des Alltags Ihrer Beziehung erprobt und eingelöst werden. Dazu brauchen Sie Hilfe.
Im Sakrament der Ehe wird Ihnen diese Hilfe zugesagt: Gott bleibt Ihnen in allen Lebenslagen treu... Die Gemeinschaft der Christen will und soll so etwas wie der verlängerte Arm des göttlichen Beistandes sein. Darum ist die Feier der Trauung auch ein Fest der Gemeinde.
Am stärksten wird die unsichtbare göttliche Wirklichkeit und Wirksamkeit spürbar, wenn Mann und Frau sich lieben. Die Ehe ist das einzige Sakrament, das sich die Eheleute selbst spenden: beginnend mit dem Ja-Wort vor Gott in der Kirche und weitergeführt im lebenslangen Prozess der Entwicklung und Entfaltung ihrer ehelichen Beziehung.
Die Eheschließung wird entweder im Rahmen einer Eucharistiefeier oder eines Wortgottesdienstes gefeiert. Welche Form Sie wählen, können Sie im Gespräch mit dem Seelsorger entscheiden. Von der festlichen Gestaltung her brauchen sich beide Möglichkeiten nicht zu unterscheiden.
Sie können Ihren Traugottesdienst selbst mitgestalten, indem Sie zum Beispiel Lieder, Gebete und Schrifttexte auswählen, Fürbitten formulieren oder Ihre Festgemeinde selbst begrüßen. Hierfür stehen gute Arbeitshilfen bereit, die Sie von Ihrem Seelsorger erfragen können. - Sie können auch Ihre Hochzeitsgäste aktiv an der Feier des Gottesdienstes beteiligen. Einige können z. B. die Lesung vortragen oder Fürbitten sprechen.
Es hat sich bewährt, den Ablauf der kirchlichen Feier, die Lieder und vielleicht auch manche Texte allen Hochzeitsgästen schriftlich an die Hand zu geben. Damit alle mitsingen können, sollten Sie Ihre Liederauswahl auch im Blick auf Ihre Hochzeitsgäste treffen.
Die Kirchen kennen leider noch keine "ökumenische" Trauung. Konfessionsverschiedene (oder konfessionsverbindende) Paare müssen sich daher entscheiden, ob die Trauung nach katholischer oder evangelischer Ordnung erfolgen soll.
Es ist jedoch möglich, dass der Seelsorger (die Seelsorgerin) der jeweils anderen Konfession bei der Trauungsfeier dabei ist und auch eine aktive Rolle übernimmt, z. B. die Predigt. Wichtig ist, dass Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit den Seelsorgern beider Konfessionen aufnehmen.
Zivileheschließung ("Standesamt") und kirchliche Trauung gehören heute nicht mehr automatisch zusammen. Das Bewusstsein ist gewachsen, dass die kirchliche Hochzeit eine andere Bedeutung hat als die standesamtliche.
Auf dem Standesamt werden vertraglich rechtliche Folgen der Eheschließung geregelt, beispielsweise die Namensgebung oder die Gütergemeinschaft. Die kirchliche Trauung stellt dagegen in erster Linie ein Bekenntnis des christlichen Glaubens dar. Ein Paar feiert seine Liebe als Zeichen von Gottes Liebe. Im Vertrauen darauf versprechen sich beide dauerhafte Treue.
Für konfessionsverschiedene Ehen, z. B. für die Ehe zwischen katholischen und evangelischen Christen, gelten die kirchenrechtlichen Voraussetzungen in etwas anderer Form. Das Paar kann sich entscheiden, ob es nach katholischer oder evangelischer Ordnung heiraten möchte. Wenn die Feier in der evangelischen Kirche erfolgen soll, muss sich der katholische Partner von der sogenannten Formpflicht befreien lassen, um kirchenrechtlich gültig zu heiraten. Die Kirchen erwarten nicht, dass sich der jeweils andersgläubige Partner ihrem Eheverständnis anschließt. Doch sollte jedeR das Eheverständnis der jeweils anderen Konfession kennen.
Für die Eheschließung von Katholiken mit Partnern, die nicht getauft sind, sogenannte "religionsverschiedene Ehen", gibt es analoge Regelungen.
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