Wie bereits erwähnt, hat das Bistum Trier einen großen Anteil an der Einführung des Gebetsapostolates in Deutschland: Johann Matthias Röder, Pastor in Temmels bei Trier, übersetzte in den Jahren 1864/1865 die beiden wichtigsten Schriften von P. Henri Ramière SJ zu diesem Thema ins Deutsche. Bei diesen Büchern handelt es sich um das »Handbüchlein des Gebetsapostolats« und um »Der Gebetsapostolat, ein Bund frommer Christenherzen«, eine Kurzfassung des ersteren. Pfarrer Röder gab in der Folge auch die weiteren Schriften von P. Ramière in deutscher Übersetzung heraus.
Mit der deutschen Veröffentlichung des „Handbüchleins“ wurde im Jahre 1865 in den ersten Pfarreien des Bistums Trier das Gebetsapostolat errichtet, nämlich in Tawern, Wawern, Temmels, Kesten, Liersberg und Langsur, alle im direkten pastoralen Einflussbereich von Pfr. Röder. Auch die ersten Ordensgemeinschaften traten dem Gebetsapostolat bei, zunächst die Benediktinerinnen von der Ewigen Anbetung und die »Frauen vom Guten Hirten«, beide in Trier, sodann 1866 die Franziskaner in Karthaus und Trier.
Seit dem Amtsantritt von Bischof Matthias Eberhard im Jahre 1867 bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts haben die Trierer Bischöfe das Gebetsapostolat in ihrem Bistum sehr stark gefördert. In dieser geistlichen Bewegung erkannten sie eine willkommene Möglichkeit, die Seelsorgsarbeit und das religiöse Leben in den Pfarreien und kirchlichen Gemeinschaften zu intensivieren. Deshalb integrierten sie bewusst das Gebetsapostolat in die Seelsorgskonzeption des Bistums. Denn schließlich ging es um eine entschiedene apostolisch-missionarische Ausrichtung der Seelsorge, um eine Bereicherung und Belebung des kirchlich-religiösen Lebens und um ein konsequenteres Glaubensleben des einzelnen Gläubigen. Die Bischöfe haben damit das verwirklicht, was Papst Johannes Paul II. im Jahre 1985 beim Weltkongress der Nationalsekretäre mit folgenden Worten bestätigt: „Das Gebetsapostolat ist ein besonders geeignetes und wirksames Mittel, das durch mehr als ein Jahrhundert der kirchlichen Pastoral große Dienste geleistet hat.“
Der vom Bischof für das Gebetsapostolat im Bistum Beauftragte wurde gemäß den damaligen Statuten des Gebetsapostolats „Diözesan-Central-Direktor“ genannt, - später „Diözesandirektor“. Seine Ernennung erfolgte nach vorheriger bischöflicher Zustimmung durch den „Vorsteher des Gebetsapostolats in Deutschland“, der heute als „Nationalsekretär für das Gebetsapostolat in Deutschland“ bezeichnet wird. Die späteren Statuten des Gebetsapostolats von 1968 legen fest, dass der Ortsbischof im Benehmen mit dem Nationalsekretär den Diözesandirektor ernennt.
Auf die Bestellung von Diözesan-Central-Direktoren bzw. Diözesandirektoren legten die Bischöfe großen Wert. Die Ernennungen in den Jahren 1868 bis 1958 erfolgten in einer zeitlich nur einmal für kurze Zeit unterbrochenen Reihenfolge. Nach 1958 wurden bis zum Jahre 2005 keine bischöflichen Beauftragten mehr ernannt.
Seit der Entstehung des Gebetsapostolats im Bistum Trier konnten gemäß den damaligen Statuten Pfarreien, Ordensgemeinschaften, kirchliche Vereinigungen und Institutionen korporative Mitglieder der Bewegung werden. Wer sich für eine Mitgliedschaft entschieden hatte, erhielt vom Leiter des Welt-Gebetsapostolats, dem sogenannten Generaldirektor, eine Aufnahmeurkunde, die der Diözesandirektor dem neuen Mitglied überreichte.
Der Diözesandirektor registrierte auf Bistumsebene die korporative Mitgliedschaft und trug das neue Mitglied in eine Diözesan-Mitgliederliste ein. Die Einzelmitglieder in den Pfarreien, Ordensgemeinschaften, den kirchlichen Institutionen und Vereinen wurden jeweils von den Verantwortlichen vor Ort, z. B. dem Pfarrer bzw. dem jeweils zuständigen Seelsorger, erfasst und in örtliche Mitgliederlisten aufgenommen. So liegt z. B. eine vom Pfarrer der Pfarrei Schönecken-Wetteldorf geführte Liste der Einzelmitglieder aus dem Jahre 1868 vor. Damals zählte die Pfarrei 2194 Pfarrangehörige. Davon waren in der pfarrlichen Mitgliederliste des Gebetsapostolats 189 Personen als Mitglieder registriert, also 8,6 % der Gesamtkatholikenzahl.
Im Bistum Trier gab es
Eine Statistik aus dem Jahre 1936 nennt folgende Mitgliederzahlen (BATr, B III, 14,3 Bd 10):
Pfarreien | 245 | Klöster, Ordensniederlassungen | 118 |
Einzelne pfarrliche Gruppierungen: | |||
Männer | 11 | Jungfrauen | 2 |
Mütter | 3 | Kinder | 20 |
Jungmänner | 1 | Aggregation (Beitritt) erneuert | 22 |
Aus dieser Liste ergibt sich für das gesamte Bistum an Einzelmitgliedern in den Pfarreien und pfarrlichen Gruppierungen, den Ordensniederlassungen und kirchlichen Vereinigungen und Institutionen bei einer Gesamtkatholikenzahl von 1.450.000 die Zahl von ca. 140.000 Personen. Das sind nahezu 10% der Bistumsangehörigen.
Hinsichtlich der korporativen Mitglieder im Bereich der Pfarreien ist folgende Feststellung interessant: Im Jahre 1936 gab es im Bistum Trier insgesamt 845 territoriale Seelsorgsstellen (vgl. Directorium Dioecesis Treverensis 1937). Davon hatten sich 245 Pfarreien dem Gebetsapostolat angeschlossen, also 28,6% aller Seelsorgestellen.
Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg kann man wohl von einem Stillstand der Arbeit des Gebetsapostolats im Bistum Trier ausgehen, obwohl der damalige Diözesandirektor, Pfarrer Anton Nickenich (1947 – 1958) mit den Nationalsekretären Kontakt pflegte. Eine intensivere Belebung bzw. eine Weiterführung der Arbeit in den Pfarreien und kirchlichen Gemeinschaften fand nicht statt, auch nicht zur Zeit von Bischof Matthias Wehr in den Jahren 1951 bis 1966. Der Nationalsekretär Pater Toebosch SJ hatte allerdings durch Vermittlung von Pfarrer Nickenich die Möglichkeit, auf Priesterkonferenzen über das Gebetsapostolat zu sprechen. Als im Jahre 1958 der Diözesandirektor sein Amt wegen Übernahme einer neuen Aufgabe aufgeben musste, wurde kein Nachfolger bestellt.
Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, also zur Zeit von Bischof Bernhard Stein (1967-1980), haben Kontakte zwischen dem Nationalsekretär für Deutschland und dem Bistum Trier nicht bestanden. Vom Gebetsapostolat initiierte Impulse im Hinblick auf Pfarreien und Gemeinschaften sind nicht festzustellen. Offensichtlich „ruhte“ die Arbeit des Gebetsapostolats im Bistum.
Der im Jahre 1980 zum Nationalsekretär berufene P. Otto Syré SJ, Trier (1980-1988), hat den Kontakt mit dem Bistum wieder aufgenommen. Er gründete im Einvernehmen mit Bischof Hermann Josef Spital (1981-2001) und in Zusammenarbeit mit Männern und Frauen aus Trier im Jahre 1985 einen „Verein zur Förderung des Gebetsapostolats“. Der Verein sollte vornehmlich die Arbeit des Nationalsekretärs auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland unterstützen. Die Gründungsmitglieder des Vereins waren fast nur Personen aus der Stadt Trier.
Etwa zur selben Zeit hat Bischof Spital eine „Empfehlung für das Gebetsapostolat“ ausgesprochen. Versuche, die Arbeit des Gebetsapostolats in den Pfarreien, Ordensgemeinschaften und sonstigen Gemeinschaften fortzusetzen bzw. wieder zu beleben, erfolgten nicht. Auch die Bestellung eines Diözesandirektors unterblieb.
Bischof Reinhard Marx (2002-2008) war es ein wichtiges Anliegen, das Gebetsapostolat im Bistum Trier zu beleben, um das geistliche Leben in den Pfarreien und in kirchlichen Gemeinschaften zu stärken. Am 1. Januar 2005 ernannte er im Einvernehmen mit dem Nationalsekretär Dompropst em. Hermann Josef Leininger zum Diözesanbeauftragen für das Gebetsapostolat im Bistum Trier.
Den beiden monatlichen päpstlichen Gebetsanliegen fügte er als Bischof von Trier, wie die Statuten des Gebetsapostolates dies ermöglichen, zwei weitere bischöfliche hinzu.
In einem Schreiben vom Juli 2005 an die Bischöfe, Priester und Diakone im Bistum Trier, an die Oberinnen und Obern der Institute des geweihten Lebens und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst betonte er die Bedeutung und Notwendigkeit des Gebets. Er empfahl die Einführung von Gebetsgruppen in den Pfarreien und Gemeinschaften und machte dabei auf die Arbeit des Gebetsapostolats im Bistum aufmerksam.
Der Diözesanbeauftragte versuchte bzw. versucht, an die bisherige Arbeit des Gebetsapostolats im Bistum Trier anzuknüpfen. Den in der Liste von 1936 aufgeführten korporativen Mitgliedern bietet er an, sich erneut für das Gebetsapostolat zu entscheiden und die Mitgliedschaft zu erneuern. In einer von ihm geführten neuen diözesanen Mitgliederliste werden dann das ursprüngliche Beitrittsdatum und das Datum der Beitrittserneuerung vermerkt. Neue korporative Mitglieder werden ebenfalls in diese Liste eingetragen.