Wenn eine Supervision / ein Coaching angeordnet wird...

Dreieckskontrakt in der Supervision / im Coaching

Häufig geht die Initiative zur Supervision von der Supervisandin / dem Supervisanden aus; diese haben ein persönliches Interesse, ihre Arbeitszufriedenheit zu verbessern.

Daneben gibt es aber auch die Situation, dass der Impuls vom Dienstgeber ausgeht: die Supervision wird im Sinne einer Dienstanweisung angeordnet.

Da der Dienstgeber sich von dieser Maßnahme bestimmte Ergebnisse verspricht, soll er bei der Kontraktgestaltung präsent sein. Es findet also ein gemeinsames Gespräch zwischen Personalverantwortlichem, Supervisand/in und Supervisor/in statt, um folgende Punkte zu klären:

  • Welche Gründe haben zur Intervention durch den Vorgesetzten geführt?
  • Ist die Supervision das Mittel der Wahl oder sind andere Unterstützungsformen passender (Fortbildung, Beratung, Therapie o.a.)?
  • Welche Ziele sollen erreicht werden?
  • Auf welche Weise kann die Erreichung der Ziele festgestellt werden?

Gegen Ende des festgesetzten Zeitraumes findet in dieser Konstellation ein Reflexionsgespräch statt.

Weiteres: