Häufig geht die Initiative zur Supervision von der Supervisandin / dem Supervisanden aus; diese haben ein persönliches Interesse, ihre Arbeitszufriedenheit zu verbessern.
Daneben gibt es aber auch die Situation, dass der Impuls vom Dienstgeber ausgeht: die Supervision wird im Sinne einer Dienstanweisung angeordnet.
Da der Dienstgeber sich von dieser Maßnahme bestimmte Ergebnisse verspricht, soll er bei der Kontraktgestaltung präsent sein. Es findet also ein gemeinsames Gespräch zwischen Personalverantwortlichem, Supervisand/in und Supervisor/in statt, um folgende Punkte zu klären:
Gegen Ende des festgesetzten Zeitraumes findet in dieser Konstellation ein Reflexionsgespräch statt.