Die Leitungskonferenz (LeiKo) im Bischöflichen Generalvikariat hat Aufbau, Aufgaben und Arbeitsabläufe für die Teilprozessgruppen (TPG) zur Umsetzung der Synodenbeschlüsse formuliert. Wir berichten hier in leichter lesbarer Form darüber -
den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier.
Eine Teilprozessgruppe (TPG) hat bis zu zwölf Mitglieder. Drei Personen aus der TPG bilden das Leitungsteam der Teilprozessgruppe.
Das Leitungsteam der Teilprozessgruppe kann Untergruppen zur Bearbeitung von Arbeitspaketen im Rahmen des Gesamtauftrags einrichten und beauftragen. Der Auftrag für die jeweilige Untergruppe ist schriftlich festzuhalten und dem Synodenbüro zur Kenntnis zu geben.
Die Mitglieder der TPG schließen mit dem Bischöflichen Generalvikar eine Vereinbarung über ihre Mitarbeit. Darin erklären die Mitglieder, dass sie einen Beitrag zum Gelingen des Auftrags der Teilprozessgruppe einbringen werden und dafür entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
(Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums gelten über diesen Kontrakt hinaus die „Absprachen zwischen der Gesamtmitarbeitervertretung und dem Generalvikar des Bistums Trier in Bezug auf Abordnungen und Umsetzungen von Mitarbeitenden im Rahmen der synodalen Umsetzung“).
Die Mitglieder der Teilprozessgruppe nehmen regelmäßig an den Treffen der TPG teil und übernehmen einzelne Arbeitsaufträge; so tragen sie Mitverantwortung dafür, dass die Teilprozessgruppe ihre Ziele erreicht.
Für die Mitglieder des Leitungsteams der Teilprozessgruppe gelten folgende Leitungs-Aufgaben:
Das Leitungsteam trägt gemeinsam die Verantwortung dafür, dass die Teilprozessgruppe die Ziele erreicht, die im Auftrag der Leitungskonferenz niedergelegt sind. Besondere Aufgaben sind:
Die Teilprozessgruppe wird von der Leitungskonferenz (LeiKo) eingerichtet. Die LeiKo
Grundlage der Arbeit der Teilprozessgruppe ist der Arbeitsauftrag. Dabei gilt das Abschlussdokument der Diözesansynode als verbindlicher Rahmen des kirchlichen Handelns im Bistum Trier und damit auch der TPG.
Die Mitglieder der Teilprozessgruppe planen den weiteren Prozess ausgehend von den im Auftrag formulierten Zielen und Meilensteinen. Das Leitungsteam entscheidet aufgrund der Prozessplanung über die Benennung von (weiteren) Mitglieder der Untergruppen der TPG.
Resonanzpartnerinnen und Resonanzpartner der Teilprozessgruppe sind mindestens die Personen, die ihr Interesse daran und ihre Bereitschaft dazu bekundet haben. Des Weiteren können die Personen Resonanzpartnerinnen und Resonanzpartner sein, die ihr Interesse an einer Mitarbeit in der Teilprozessgruppe bekundet haben und nicht als Mitglieder der TPG ausgewählt wurden. Das Leitungsteam kann weitere Resonanzpartnerinnen und -partner bestimmen.
Die Resonanzpartnerinnen und Resonanzpartner werden mindestens einmal eingeladen oder um ein schriftliches Statement zu Zwischenergebnissen der Teilprozessgruppe gebeten.
Das Leitungsteam sorgt für eine angemessene Einbindung der Resonanzpartner/innen; Resonanz(en) soll(en) zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem sie sich noch auf das Endergebnis bzw. das Meilenstein-Ergebnis der Teilprozessgruppe auswirken kann / können. Die Planung der Resonanz ist im Meilensteinplan der Teilprozessgruppe schriftlich festzulegen.
Bistumsprojekte bearbeiten schon Handlungsfelder und entwickeln innovative Praxis, die für die Teilprozessgruppe(n) relevant sind; das Synodenbüro sorgt für eine geeignete Vernetzung der Teilprozessgruppen mit den Leitungsteams der TPGs.
Die Teilprozessgruppen sollen durch ihre Arbeit die pastorale Praxis anregen. So können noch während der Arbeitsphase der TPG aus lokalen Projekte und pastorale Initiativen wichtige praktische Impulse in die Teilprozessgruppen-Arbeit einfließen. Anderseits realisieren sich in diesen Initiativen sichtbar die Veränderungen, die die Synode angeregt hat.