Die Teilprozessgruppe zum Perspektivwechsel 4

Synodales Prinzip und Synodale Gremien

Das Abschlussdokument der Diözesansynode benennt Kriterien für eine synodale Kirche: „Entscheidungen werden in einem guten Miteinander aller Beteiligten vorbereitet, diskutiert und getroffen. Entscheidungsprozesse und Verfahren müssen transparent ausgestaltet sein und gut kommuniziert werden.“

Die Teilprozessgruppe entwickelt die lokale Rätestruktur ausgehend von diesen Kriterien (weiter). Dabei berücksichtigt sie die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Pfarreien der Zukunft, die in anderen Teilprozessgruppen erarbeitet werden.

Zur Ausgestaltung synodaler Strukturen gehört es auch, darüber nachzudenken, wie neben den bisherigen Gremien verschiedene andere Formen von Mitgestaltungsmöglichkeiten das Prinzip des „gemeinsam Kirche Sein“ verwirklichen können: „Rolle und Verantwortung der Laien werden dadurch gestärkt, dass sie Aufgaben in eigener Verantwortung gestalten und neue, attraktive Tätigkeitsfelder erschließen und mit Leben erfüllen können“, heißt es im Abschlussdokument.

Auch die Struktur der diözesanen Räte (also der Räte auf Bistums-Ebene) soll so verändert werden, dass die diözesanen Räte zu einem gemeinsamen Diözesanrat zusammenkommen.

Ziele und Aufgaben der Teilprozessgruppe

(1) Die Teilprozessgruppe (TPG) erstellt ein Konzept dafür, wie das synodale Prinzip bistumsweit verankert werden kann.
Dazu gehören folgende Bestandteile:

  • Die TPG beschreibt die Grundlagen und Grundhaltungen des synodalen Prinzips und die Kriterien zur Prüfung der Synodalität von Entscheidungen. 
  • Sie benennt Formen von Partizipation und beschreibt sie verbindlich, klärt Entscheidungsbefugnisse (dazu gehört, dass sie bestimmte Stufen der Beteiligung identifiziert, etwa: Resonanz – Beratung – Mitentscheidung).
  • Die TPG klärt die Übertragung von Verantwortung und Entscheidungsbefugnissen auf einzelne Personen oder Gruppen – vor dem Hintergrund der netzwerkförmigen Organisation der Pfarrei der Zukunft.
  • Sie benennt die Auswirkungen des synodalen Prinzips auf das Leitungshandeln, die Führung und Steuerung.
  • Sie entwickelt weitere Ideen für Formen und Methoden von Synodalität
  • und erstellt ein Konzept für Schulungen, Fortbildungen und Weiterbildungen.

(2) Die TPG entwirft Ordnungen, die für die Verankerung des synodalen Prinzips in den Räten sorgen.
Dazu gehören:

  • Eine Ordnung zur Bildung der Gremien und Entscheidungsstrukturen in den Pfarreien der Zukunft und den Kirchengemeinden
  • Klärung des Zueinanders des pastoralen Rates und des Verwaltungsrates. 
  • Die Empfehlungen der Sachkommission 9 der Diözesansynode zum "Einkammersystem" (vgl. Instrumente zur Umsetzung) sind zu prüfen. 
  • Für das Gremium / die Gremien sind geeignete Bezeichnungen zu finden.
  • Die TPG entwickelt eine Ordnung zur Bildung der Gremien auf der Bistums-Ebene. Sie beschreibt den Diözesanrat als neu zu bildendes Gremium. 
    • Die TPG braucht Vorgaben der TPG Raumgliederung
    • Ihr Auftrag hat Schnittstellen zur TPG Rahmenleitbild Pfarrei der Zukunft, zur TPG Leitungsteam und Aufbauorganisation der Pfarrei der Zukunft. 
    • Zu berücksichtigen sind ebenso die unterschiedlichen kategorialen Dienste und deren Einrichtungen. 
    • Ebenfalls ist die Schnittstelle zur Gremienstruktur der verbandlichen Caritas zu erheben.
    • Priorisiertes Schnittstellenthema zwischen der TPG Leitungsteam und Aufbauorganisation Pfarrei der Zukunft und der TPG Synodales Prinzip ist die Erarbeitung eines Gremien-Aufbaus, in dem das Thema Vermögensverantwortung geklärt ist. 
    • Ebenfalls Schnittstellenthema zwischen diesen TPGs ist eine Definition der „operativen Leitung der Pfarrei“.
  • Folgende Arbeitsgruppen ergeben sich aus der Zielsetzung der TPG Synodales Prinzip:

    1. „Synodalität“
    2. „Territoriale Gremien“
    3. „Diözesane Gremien“
    4. „Weitere Formen von Verantwortungs-Übernahme“
    5. „Ehrenamtsentwicklung, Schulung, Fortbildung zum Thema ‚Synodalität‘“
  • Synodales Prinzip:

    Die Erarbeitung von Kriterien, wie das Synodale Prinzip in den Entscheidungsstrukturen und im Führungshandeln erkennbar wird, ist Einstiegs- und Querschnittsthema der Arbeit der TPG.

    Territoriale Gremien

    Nach Gründung der Pfarreien der Zukunft werden die dortigen Gremien gewählt und gebildet. Daraus ergibt sich folgender Zeitrahmen für die neuen Gremien in der Pfarrei der Zukunft:

    • Bis Mitte 2018
      Erstellung und Genehmigung einer Ordnung und einer Wahlordnung. (Hierbei sind die Vorschläge der Sachkommission 9 aus dem Synodenprozess (siehe unten) kritisch zu prüfen.)
    • Ab Mitte 2019 
      Beginn der Information und Wahlvorbereitung über die Wahl ins Bistum hinein.
    • Anfang 2020 Wahl des Gremiums / der Gremien.

    Weitere Möglichkeiten für dezentrale Formen von Beteiligung und Partizipation sollen dann auch erarbeitet sein.

    Diözesane Gremien (Katholikenrat, Diözesanrat, Priesterrat, Kirchensteuerrat):

    • Die TPG überprüft / überarbeitet die Aufgaben und Ordnungen der bestehenden Gremien. 
    • Für den Diözesanrat als neues Gremium erstellt sie eine neue Ordnung.
    • Es ist zu überprüfen, wann der Diözesanrat sinnvollerweise implementiert werden soll.

Rahmen & Hintergründe

  • Aus dem Synodendokument:

    2.4 Perspektivwechsel Das synodale Prinzip bistumsweit leben

    Eine synodale Kirche ist eine Kirche des Zuhörens, in dem Bewusstsein, dass das Zuhören „mehr ist als Hören“.
    Es ist ein wechselseitiges Anhören, bei dem jeder etwas zu lernen hat: jeder im Hinhören auf die anderen und alle im Hinhören auf den Heiligen Geist, den „Geist der Wahrheit“ (Joh 14,17), um zu erkennen, was er „den Kirchen sagt“ (Offb 2,7). (Papst Franziskus)

    2.4.1 Bedeutung (des Perspektiv-Wechsels)

    Die Synode hat die Kirche von Trier bereits verändert. Laien, Priester, Diakone und Ordensleute, Hauptamtliche und Ehrenamtliche sehen, hören und beraten gemeinsam in einer neuen Qualität. Diese positiven Erfahrungen soll das synodale Prinzip weitertragen; es soll künftig die Kirche im Bistum Trier auf allen Ebenen prägen.

    Der Perspektivwechsel "Das synodale Prinzip bistumsweit leben" bedeutet: 
    Die als hierarchische Gemeinschaft verfasste Kirche anerkennt und lebt, dass sie auf Dialog, Austausch und Beratung angewiesen ist. Denn im Hören aufeinander wird auch die Stimme des Heiligen Geistes deutlicher erkennbar. So geschieht vom Geist getragene gemeinsame Entscheidungsfindung, Mitverantwortung und Mitbestimmung. Das synodale Prinzip bistumsweit leben bedeutet, dass alle Gläubigen aufeinander hören und sich aufeinander einlassen. Auf diese Weise werden alle zu Akteuren und Mitgestaltern. Dies entspricht dem alten römischen Rechtsgrundsatz, wonach das, was alle angeht, von allen besprochen werden muss.

    2.4.2 Spannung

    Das synodale Prinzip bistumsweit leben meint nicht „Basisdemokratie“. Grundlegende Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen werden nicht in Frage gestellt, jedoch werden Entscheidungsprozesse durch synodale Regeln verändert. Die hierfür notwendige Transparenz und Kommunikation stellen alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Maßgeblich wird sein, wie sich die Entscheidungsträger auf den Prozess einlassen und Beratungsergebnisse als verbindlich betrachten. Eine synodale Kirche ruft im Vertrauen auf den Glaubenssinn aller dazu auf, aufeinander zu hören und voneinander zu lernen.

    2.4.3 Abschied

    Eine Kirche, die das synodale Prinzip leben will, muss sich verabschieden von der Vorstellung,

    • dass kirchliches Leben in allem zentral gesteuert werden müsste;
    • dass in der Kirche nur hauptamtlich Tätige verantwortlich entscheiden könnten und wollten.

    2.4.4 Konsequenz

    Damit das synodale Prinzip im Bistum Trier gelebt werden kann, sind verlässliche Strukturen erforderlich, die dynamische Prozesse ermöglichen und sichern. Entscheidungen werden in einem guten Miteinander aller Beteiligten vorbereitet, diskutiert und getroffen. Entscheidungsprozesse und Verfahren müssen transparent ausgestaltet sein und gut kommuniziert werden. 


  • Instrumente für die Synodenumsetzung

    (Empfehlungen der Synode)

    Die Empfehlungen sind das Arbeitsergebnis der Sachkommission 9 der Diözesansynode aus der sechsten Vollversammlung. Sie sind Gegenstand der Umsetzung aufgrund eines Beschlusses der sechsten Vollversammlung der Diözesansynode und eines Briefes des Bischofs an den Bischöflichen Generalvikar vom 29. April 2016. Sie sind ausgehend von den aktuellen Entscheidungen zu prüfen. Nicht mehr zu übernehmen sind die Benennung des Gremiums mit „Pfarrgemeinderat“ und die Definition eines „Ökonoms“.

  • Theologische und spirituelle Vergewisserung 

    • Der christliche Gestaltungsauftrag der Laien (meint hier: aller Getauften und Gefirmten) richtet sich nicht nur „nach außen“: in die Bereiche von Familie, Beruf, Gesellschaft etc. hinein; er gilt auch „nach innen“, ins Innere der Kirche hinein (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil (Vat. II), Dekret über das Apostolat der Laien, Art. 4). Daraus ergeben sich das Recht und die Pflicht aller Laien zur Teilhabe an den kirchlichen Grundvollzügen.
    • Auch ins Innere der Kirche hinein gilt das Grundprinzip der Subsidiarität. Aus diesem Prinzip leitet sich das Recht ab, auf der je unteren Ebene alles das zu beraten und zu entscheiden, was dort beraten und entschieden werden kann. Die Räte – in welcher Form auch immer – bleiben in diesem Kontext ein unverzichtbares Instrument, mit dem dauerhaft das Prinzip der Subsidiarität zu sichern ist.
    • In Lumen Gentium, Art. 4 (Vaticanum II, „Über die Kirche“), ist davon die Rede, dass die Kirche das „von der Einheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geiste her geeinte Volk“ ist. Das innerste Wesen der Kirche ist vom dreifaltigen Gott her sozusagen „kommunial“. Die Kirche ist verpflichtet, auch in ihren äußeren Strukturen immer mehr diesem inneren Wesen zu entsprechen und kommuniale Strukturen der Entscheidungsfindung und Leitung zu entwickeln.
    • „Hilfreich für unsere Suche nach einem neuen und kooperativen Miteinander von Priestern und Laien ist der Blick auf die Theologie und Spiritualität von Leitung, wie sie die Orden in der Kirche entwickelt haben.“ (Gemeinsam Kirche sein. Wort der deutschen Bischöfe zur Erneuerung der Pastoral, Bonn 2015, 47)
    • „Alle Leitungsdienste in der Kirche bleiben eingebunden in die Verantwortung aller im Gottesvolk für den Weg der Kirche. Jede autokratische Leitungsausübung wird dadurch ausgeschlossen. Je mehr Leitung, von wem auch immer, autokratisch wahrgenommen wird, desto größer ist die Gefahr, Macht und Einfluss im Pastoralen wie im Materiellen zu missbrauchen.“ (Gemeinsam Kirche sein, 49)
  • Kirchenrechtliche Rahmenbedingungen (CIC 1983)

    • Can. 204 - § 1:
      Gläubige sind jene, die durch die Taufe Christus eingegliedert, zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaftig geworden sind.
    • Can. 208:
      Unter allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken.
    • Can 212 - § 3:
      Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen.
    • Can. 529 - §2:
      Der Pfarrer hat den eigenen Anteil der Laien an der Sendung der Kirche anzuerkennen und zu fördern und ihre Vereine, die für die Ziele der Religion eintreten, zu unterstützen….
Weiteres: