Neu: Ein Leitungs-Team leitet die Pfarrei der Zukunft

TPG Leitungsteam und (Aufbau-)Organisation der Pfarrei

Die Synode hat beschlossen, dass das Bistum in der Pfarrei der Zukunft „die Leitung der Pfarrei einem Team anvertraut, das in kollegialer Gesinnung zusammenarbeitet. Dieses Team besteht aus dem Pfarrer und mindestens zwei weiteren Hauptamtlichen. Es kann um ehrenamtliche Mitglieder erweitert werden. Die Verwaltung ist im Leitungsteam mit ausreichender eigener Kompetenz vertreten.“

Diese TPG hat den Auftrag, das Leitungsteam und seine Zusammensetzung und seine Aufgaben in der Pfarrei der Zukunft zu beschreiben. Welche Fragen und Zusammenhänge sie dabei zu prüfen hat, welche Voraussetzungen und Folgen die Arbeit der TPG hat oder haben könnte, wo sie mit anderen zusammenarbeiten muss… - das alles skizziert diese „Aufgabenbeschreibung“ in eher kurzer und tabellarischer Form.

Eventuelle Aktualisierungen und neue Aufgaben (und die Namen der Mitglieder der TPG) werden wir hier ergänzen. Die „amtliche“ Aufgabenbeschreibung, wie die Leitungskonferenz sie der TPG mitgegeben hat, finden Sie hier im Original als PDF

  • Die TPG erarbeitet die organisatorischen Rahmenbedingungen der Pfarrei der Zukunft

    Dazu nimmt sie eine erste grobe Abschätzung vor, welche Maßzahlen sich aus dem vorläufigen Vorschlag für die Raumgliederung in 35 Pfarreien der Zukunft ergeben. Diese Maßzahlen sollen der Komplexität der Pfarrei der Zukunft entsprechen: wieviele Personalstellen wird es geben müssen, welches Haushaltsvolumen ist zu erwarten / erforderlich etc.

    Diese Abschätzung dient als Arbeitshypothese.

    • Die Pfarrei der Zukunft hat Aufgaben der pastoralen und der nichtpastoralen Verwaltung wahrzunehmen. Die TPG legt eine erste Zusammenstellung der Aufgaben vor.
    • Die TPG entwickelt eine erste Vorstellung davon, welche Aufgaben die Pfarrei der Zukunft selbst erledigen kann und welche Aufgaben an Unterstützungssysteme des Bistums ausgelagert werden sollen.
    • Die TPG klärt, wer die bisher auf Dekanatsebene erbrachten Verwaltungsleistungen (Fahrtkostenabrechnung etc.) und inhaltlichen Leistungen (Kirchenmusik, pastorale Begleitung der Kitas, Jugendpastoral … - die Liste ist unabgeschlossen!) übernimmt; ggfs klärt sie, wo Schnittstellen zu anderen Einrichtungen / Ebenen zu installieren sind.
    • Das Thema „Integration der kategorialen Seelsorge“ hat Auswirkungen auf Leitung und Aufbau der Pfarrei der Zukunft; das berücksichtigt die TPG entsprechend. (Zunächst wird dieses Thema inhaltlich bearbeitet von der TPG „Rahmenkonzeption Pfarrei der Zukunft"; die TPG „Leitungsteam“ wird in Absprache mit ihr die strukturelle Anpassung vornehmen.)
  • Die TPG gestaltet die Aufbauorganisation

    Die TPG erstellt einen Plan für die Aufbauorganisation der Pfarrei der Zukunft – und zwar als einheitlichen Standard für alle XX Pfarreien der Zukunft. Dabei wird einerseits eine Standardisierung erforderlich sein (alle Pfarreien der Zukunft sind ähnlich oder gleich aufgebaut); andererseits soll jede Pfarrei der Zukunft (gemäß den jeweiligen lokalen Besonderheiten) Freiheiten und „Spielräume“ für die eigene Gestaltung haben. Beide Belange wiegt die TPG sorgfältig gegeneinander ab und begründet die Verteilung.

     

    • In einem Personalisierungskonzept für die Pfarrei der Zukunft beschreibt die TPG, wie welche Stellen eingerichtet und besetzt werden; sie legt Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen fest und erläutert sie: Wer stellt den Bedarf fest, wer schreibt welche Stellen aus, wer entscheidet über die Besetzung, wer ist Anstellungsträger der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Das gilt insbesondere für die MitarbeiterInnen, die bisher Angestellte der Kirchengemeinden waren.)
    • Pastorale und nicht pastorale Verwaltung einerseits und pastoralen Aufgaben andererseits werden miteinander verschränkt sein. Das hat die TPG im Blick und legt die Verschränkung in Aufbau und Personalisierung der Pfarrei der Zukunft an.
    • Die TPG beschreibt auch die Funktion des Pfarrorts hinsichtlich der Organisation und der Präsenz / Erreichbarkeit des Leitungsteams. (Die am Pfarrort zu bearbeitenden pastoralen bzw. Verwaltungs-Prozesse sind Gegenstand der TPG „Rahmenkonzeption…“ bzw. der TPG „Verwaltungsprozesse“.)

Rahmenbedingungen zur Leitung der Pfarrei der Zukunft

Nachdem die TPG eine Standard-Organisation der Pfarrei der Zukunft formuliert haben wird, ergeben sich daraus bestimmte Leitungsaufgaben; die definiert die TPG und beschreibt sie (ggfs exemplarisch). Dabei definiert die TPG die besondere Stellung des Pfarrers im Leitungsteam; dazu holt sie kirchenrechtliche Gutachten ein.

Für die Zusammensetzung des Leitungsteams gilt:

  • Es muss von vornherein möglich sein, Ehrenamtliche als gleichberechtigte Mitglieder in das Leitungsteam zu integrieren. („heraus gerufen“ spricht von „bis zu zwei ehrenamtlichen Mitgliedern“ des dann bis zu fünfköpfigen Leitungsteams der Pfarrei der Zukunft)
  • Die Kompetenz- und Anforderungsprofile für das Leitungsteam und für jedes einzelne Mitglied sind zu beschreiben.
  • Die TPG regelt, nach welchem Verfahren Auswahl und Besetzung der haupt- und ehrenamtlichen Stellen im Leitungsteam ablaufen.
  • Die TPG beschreibt, welche Rolle die Räte der Pfarrei der Zukunft bei der Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder im Leitungsteam haben (Vorschlagsrecht? Anhörung? Wahlrecht?...).

Ressorts, Geschäftsordnung, Führungs-Kodex...

  • Im Leitungsteam soll jedes Mitglied eigene Ressorts bearbeiten; die TPG beschreibt und begründet, nach welchem Verfahren die Aufgaben im Leitungsteam verteilt werden.
  • Die TPG erstellt eine für alle Pfarreien der Zukunft im Bistum geltende Geschäftsordnung für das Leitungsteam. Neben bistumsweiten Regelungen lässt diese Geschäftsordnung die Möglichkeit, spezifische Ergänzungen einzutragen, die den lokalen Erfordernissen entsprechen. Es ist zu regeln, wer die so erweiterte Geschäftsordnung in Kraft setzt.
  • Die TPG erarbeitet einen Führungskodex, der für alle Pfarreien der Zukunft gilt.
  • Die TPG beschreibt, wie die Räte der Pfarrei der Zukunft mit dem Leitungsteam zusammenarbeiten und wie sie sich an Leitungsaufgaben beteiligen.
  • Die TPG braucht Vorgaben der TPG „Raumgliederung“ und hat Schnittstellen zur TPG „Rahmenkonzeption der Pfarrei der Zukunft“ , zur TPG „Verwaltungsprozesse“ und zur TPG „Synodales Prinzip“ (bezüglich der Aufgabe(n) der Räte).

    Leitungsaufgaben, -prozesse, -profile: Geschäftsordnung, Führungskodex.

    Bis zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt soll eine erste Skizze der Leitungsaufgaben abgestimmt sein und wird von verschiedenen Resonanzgruppen  diskutiert.

    • Danach pflegt die TPG Rückmeldungen aus den Resonanzen zu Leitungsaufgaben, -prozessen, -profilen in ihren Entwurf ein.
    • Diese TPG ist nicht am konkreten Personalisierungsverfahren beteiligt; der Abschluss ihrer Arbeit ist aber Voraussetzung für den Beginn der entsprechenden Verfahren.
    • Leitungsentscheidungen (der Bistumsleitung) sind erforderlich zur vermögensrechtlichen Ausgestaltung der Pfarreien der Zukunft; es besteht ein Zusammenhang mit der Klärung der Frage, ob die Pfarrei der Zukunft auch eine (!) Kirchengemeinde ist. [Die entsprechenden Entscheidungen haben Auswirkungen auf die Arbeit dieser TPG.]
    • Rahmen:
      Das Leitungsteam besteht aus einem Pfarrer und zwei weiteren Hauptamtlichen, ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sollen in das Team integriert werden. (Vgl Empfehlung 2.10. der Anlage des Schlussdokuments, vgl. auch 4.4.2).
    • Es liegt ein kirchenrechtliches Gutachten von Prof. Schüller (Bochum) vor.
    • Es liegt eine Zusammenstellung von Offizialat Prälat Holkenbrink vor: Die Leitungsaufgabe des Pfarrers in der Pfarrei.

    Hier folgen die wichtigsten Zitate aus dem Synodendokument zu den oben angesprochen Aspekten:

    • „Nach Paulus dienen die Charismen dem Aufbau der christlichen Gemeinde. Bei der Entscheidung darüber, was ein Charisma ist, kann es allerdings zu Konflikten kommen. Die Prüfung und „Unterscheidung der Geister“ (1 Kor 12,10) ist eine beständige geistliche Aufgabe von Leitungsamt und Gemeinde.“ (2.2.2)
    • „Jede Christin und jeder Christ hat Charismen und ist eingeladen, diese eigenverantwortlich in die Gemeinschaft der Kirche einzubringen. Der Leitungsdienst des kirchlichen Amtes wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern eingebunden in ein lebendiges kirchliches Leben.“ (2.2.4)
    • "Die gemeinsame Würde der Getauften prägt das Zueinander und Miteinander von Geweihten und von haupt- und ehrenamtlich tätigen Laien. Sie ist im alltäglichen Umgang wie in der Wahrnehmung von Leitung, Aufgaben und Funktionen ernst zu nehmen.“ (3.)
    • „Soweit von der Sache her begründet und lokal möglich, wird das Bistum Trier in der Pfarrei der Zukunft kategoriale Formen der Seelsorge und caritative Dienste in ein gemeinsames Pastoralkonzept integrieren. Dadurch wird ein umfassendes, an den Lebensorten und Lebenswirklichkeiten der Menschen orientiertes und abgestimmtes seelsorgliches und diakonisches Angebot entwickelt und vorgehalten.“ (4.4.1)
    • „Unbeschadet der besonderen Verantwortung des Pfarrers, die ihm aufgrund von Weihe und Beauftragung durch den Bischof zukommt, wird die Leitung der Pfarrei einem Team anvertraut, das in kollegialer Gesinnung zusammenarbeitet. Dieses Team besteht aus dem Pfarrer und mindestens zwei weiteren Hauptamtlichen. Es kann um ehrenamtliche Mitglieder erweitert werden. Die Verwaltung ist im Leitungsteam mit ausreichender eigener Kompetenz vertreten.“ (4.4.2)
    • „Der Pfarrer ist verantwortlich für die rechte Form der Feier der Sakramente; er ist Fachvorgesetzter des Seelsorgepersonals und hat den Vorsitz im Leitungsgremium. Die Mitglieder im Leitungsgremium haben jeweils eigene Ressortzuständigkeiten und arbeiten auf der Grundlage einer Geschäftsordnung zusammen. Für alle in der Leitung verantwortlich Handelnden wird ein verbindlicher Führungskodex eingeführt; auf seine Einhaltung wird geachtet.“ (4.4.2)
    • „In der Pfarrei der Zukunft wird die Übernahme von Verantwortung allen getauften Menschen auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten, Qualifikationen, Erfahrungen und Charismen ermöglicht. Weder das Geschlecht noch die Frage, inwieweit jemand ehrenamtlich oder hauptberuflich in der Kirche arbeitet, spielen dabei eine Rolle. Das Leitungsteam sorgt für entsprechende Rahmenbedingungen und für finanzielle, räumliche sowie personelle Ressourcen.“ (4.4.2)
    • „Die kategoriale Seelsorge wird, soweit möglich und sinnvoll, in die Pfarrei der Zukunft integriert. Dazu wird ein diözesanes Pastoral- und Personalkonzept entwickelt und regelmäßig überprüft.“ (4.4.2)
    • „Das Bistum erkennt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern an und setzt sich für ihre Verwirklichung auf allen seinen Leitungs- und Arbeitsebenen ein, sofern kirchenrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.“ (4.6.2)
    • „Die Überprüfung, Sicherung und Entwicklung der Qualität bedienen sich bewährter und zeitgemäßer Formen. Dazu gehört: … • eine verbindliche Ordnung für Leitungsteams in den Pfarreien zu erlassen…“ (6.2)
    • „Die für alle Pfarreien einheitliche Leitungsstruktur sieht als oberste Leitungsebene ein Gremium aus drei geeigneten hauptamtlichen Mitgliedern (einem Pfarrer sowie zwei weiteren Hauptamtlichen) vor, die der Bischof ernennt. Das Leitungsgremium soll um bis zu zwei ehrenamtliche Mitglieder erweitert werden, die die Gesamtverantwortung für die Pfarrei teilen und Ressortverantwortung übernehmen können. …. Das Leitungsgremium trägt die Verantwortung für die Pfarrei der Zukunft gemeinsam; es arbeitet nach einer Geschäftsordnung. Die Leitungsaufgaben sind in Sachbereiche aufgeteilt, aus denen die Ressorts der Mitglieder – deren Kompetenzen entsprechend – zusammengestellt werden. Ressortzuständigkeiten werden wechselseitig respektiert. Organisation und Verwaltung sind integraler Bestandteil der Aufgaben der Pfarrei der Zukunft. Für alle in der Pfarrei der Zukunft verantwortlich Handelnden wird ein verbindlicher Führungskodex eingeführt.“ (Anlage 2.10)
    • „Alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pfarrei der Zukunft sollen in multiprofessionellen Teams eingesetzt werden. Diesen Teams können neben den klassischen pastoralen Berufen Personen mit Verwaltungsaufgaben, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sowie weitere Personen angehören. Durch die Pfarrei sind klare Anforderungsprofile zu ermitteln, damit die Kirche vor Ort gut verwaltet wird und diakonisch, missionarisch und evangelisierend wirken kann. Diese Profile werden bei der Personalplanung und bei dem Personaleinsatz für diesen Raum berücksichtigt. Es sind klare erforderliche Schlüsselqualifikationen in den Fach-, Personen-, Sozial- und Methodenkompetenzen sowie weitere Kompetenzen zu benennen.“ (Anlage 2.12)
    • Unter den Empfehlungen der SK 3 vom September 2015 war auch eine zur Leitung, versehen mit ganz ausführlichen Erläuterungen. Diese sollte unbedingt in den Vorlagenfundus mit aufgenommen werden!
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