Die Synode hat beschlossen, dass das Bistum in der Pfarrei der Zukunft „die Leitung der Pfarrei einem Team anvertraut, das in kollegialer Gesinnung zusammenarbeitet. Dieses Team besteht aus dem Pfarrer und mindestens zwei weiteren Hauptamtlichen. Es kann um ehrenamtliche Mitglieder erweitert werden. Die Verwaltung ist im Leitungsteam mit ausreichender eigener Kompetenz vertreten.“
Diese TPG hat den Auftrag, das Leitungsteam und seine Zusammensetzung und seine Aufgaben in der Pfarrei der Zukunft zu beschreiben. Welche Fragen und Zusammenhänge sie dabei zu prüfen hat, welche Voraussetzungen und Folgen die Arbeit der TPG hat oder haben könnte, wo sie mit anderen zusammenarbeiten muss… - das alles skizziert diese „Aufgabenbeschreibung“ in eher kurzer und tabellarischer Form.
Eventuelle Aktualisierungen und neue Aufgaben (und die Namen der Mitglieder der TPG) werden wir hier ergänzen. Die „amtliche“ Aufgabenbeschreibung, wie die Leitungskonferenz sie der TPG mitgegeben hat, finden Sie hier im Original als PDF…
Dazu nimmt sie eine erste grobe Abschätzung vor, welche Maßzahlen sich aus dem vorläufigen Vorschlag für die Raumgliederung in 35 Pfarreien der Zukunft ergeben. Diese Maßzahlen sollen der Komplexität der Pfarrei der Zukunft entsprechen: wieviele Personalstellen wird es geben müssen, welches Haushaltsvolumen ist zu erwarten / erforderlich etc.
Diese Abschätzung dient als Arbeitshypothese.
Die TPG erstellt einen Plan für die Aufbauorganisation der Pfarrei der Zukunft – und zwar als einheitlichen Standard für alle XX Pfarreien der Zukunft. Dabei wird einerseits eine Standardisierung erforderlich sein (alle Pfarreien der Zukunft sind ähnlich oder gleich aufgebaut); andererseits soll jede Pfarrei der Zukunft (gemäß den jeweiligen lokalen Besonderheiten) Freiheiten und „Spielräume“ für die eigene Gestaltung haben. Beide Belange wiegt die TPG sorgfältig gegeneinander ab und begründet die Verteilung.
Nachdem die TPG eine Standard-Organisation der Pfarrei der Zukunft formuliert haben wird, ergeben sich daraus bestimmte Leitungsaufgaben; die definiert die TPG und beschreibt sie (ggfs exemplarisch). Dabei definiert die TPG die besondere Stellung des Pfarrers im Leitungsteam; dazu holt sie kirchenrechtliche Gutachten ein.
Für die Zusammensetzung des Leitungsteams gilt:
Die TPG braucht Vorgaben der TPG „Raumgliederung“ und hat Schnittstellen zur TPG „Rahmenkonzeption der Pfarrei der Zukunft“ , zur TPG „Verwaltungsprozesse“ und zur TPG „Synodales Prinzip“ (bezüglich der Aufgabe(n) der Räte).
Bis zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt soll eine erste Skizze der Leitungsaufgaben abgestimmt sein und wird von verschiedenen Resonanzgruppen diskutiert.
Hier folgen die wichtigsten Zitate aus dem Synodendokument zu den oben angesprochen Aspekten: