Apps – Apps – Apps
Apps haben auf Smartphones und Tablets eine unglaubliche Erfolgsgeschichte hinter sich. Die Zahl der am Markt erhältlichen Apps hat die Millionengrenze längst überschritten. Allein die Zahl der in Apples App-Store eingestellten Apps erhöhte sich von 500 im Juli 2008 auf über 1,2 Millionen (Stand: Juni 2014, inkl. Apps von Drittanbietern; Zahlen nach Wikipedia, Art. App-Store (iOS)).
Was aber ist eine App und was haben Apps mit dem Thema Datenschutz gemein? „App“ ist die Kurzform von Application, also Anwendung oder Programm. Apps können je nach Betriebssystem über verschiedene App-Stores oder in Teilen auch über inoffizielle Webseiten entweder kostenlos oder gegen Gebühr heruntergeladen und installiert werden. Durch Klick auf ein kleines Symbol werden diese Programme nach der Installation gestartet. Apps können kleine Spiele sein, Nachrichten aus aller Welt präsentieren, die Fahrpläne für Busse und Bahnen angeben oder auch gänzliche „Quatschanwendungen“ (Nacktscanner, Röntgengeräte, virtuelle Feuerzeuge, Gedanken lesende Apps, etc.) sein. Es gibt immer wieder Apps, die besonders angesagt sind und die man einfach haben muss. Beliebt sind v. a. Apps, die der Kommunikation und Vernetzung dienen, wie z. B. WhatsApp oder die Apps Sozialer Netzwerke wie Facebook. Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann der Gruppenzwang zur Installation hier sehr hoch sein.
Apps in Sozialen Netzwerken
Seit ca. 2007 fühlen sich Apps auch in Sozialen Netzwerken überaus wohl. Diese werden innerhalb des eigenen Sozialen Netzwerkprofils „installiert“ und aufgerufen. Sie sind mit der Oberfläche des Sozialen Netzwerks fest verwoben. Freunde und Bekannte werden (so nicht in den Einstellungen des Netzwerks deaktiviert) darüber informiert, welche Apps man gerade nutzt. Auch das Erreichen bestimmter Erfolge (hohe Punktzahlen, Level, etc.) wird bei vielen Spiele-Apps an den virtuellen Freundeskreis kommuniziert. Apps in Sozialen Netzwerken sind in der Grundversion in aller Regel gratis. Will man schneller zum Erfolg kommen, können häufig gegen Gebühr virtuelle Vorteile erworben werden (z. B. eine bessere Rüstung, ein leistungsfähigerer Traktor oder Ähnliches).
Apps – Bezahlen mit Daten
Das Geschäftsmodell vieler vor allem kostenloser Apps entspricht dem vorgestellten Modell Sozialer Netzwerke, und so bedeutet auch hier gratis in vielen Fällen nicht kostenlos. Vielmehr zahlt man indirekt über die Bereitstellung bestimmter Daten oder Funktionen, auf die die App zugreift. Eine Ausnahme ist hierbei die Unternehmensstrategie, Apps zunächst kostenlos und sie erst dann gegen Gebühr anzubieten, wenn sie eine bestimmte Verbreitung oder Bekanntheit erreicht haben und ein Verzicht entsprechend schwerer fällt.
Wie gelangt eine App aber an diese Daten? Viele Apps fordern gewisse Berechtigungen ein, zum Beispiel ein Zugriff auf den aktuellen Standort, die Kontakte, den Kalender oder die Kamera. Welche Daten dies genau sind, wird beim Betriebssystem Android bereits vor der Installation angezeigt (siehe Abbildung rechts). Beim iPhone (iOS) müssen die Berechtigungen zwar vor der Installation nicht vom Nutzer akzeptiert werden, können aber – anders als bei Android – im Nachhinein in Teilen wieder zurückgenommen werden (siehe „Weitere Informationen“ unten). Bei Android heißt es in der Regel „Friss oder stirb“, oder schöner formuliert: Entweder man akzeptiert die eingeforderten Berechtigungen, oder man kann die App nicht nutzen. Lediglich über die Installation spezieller Apps von Drittanbietern können einzelne Berechtigungen in Teilen zurückgenommen werden.
Wichtig ist zu betonen, dass eine App, die viele Berechtigungen einfordert deshalb nicht unbedingt schlecht oder unseriös sein muss (siehe auch „Weitere Informationen“). Zum Beispiel kann keine Navigations-App ohne Zugriff auf den aktuellen Standort funktionieren. Will eine Navigations-App Zugriff auf die gespeicherten Kontakte haben, kann dies auch bedeuteten, dass die App auch die Funktion enthält, sich die Route zu gespeicherten Kontakten anzeigen zu lassen (siehe auch Abschnitt „Keine Panik!“). So gilt es vielmehr zu prüfen, ob die eingeforderten Berechtigungen im Sinne des Funktionsumfangs notwendig sind oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass eigentlich nicht benötigte Berechtigungen eingefordert werden, ist bei kostenlosen Apps im Sinne des zugrunde liegenden Geschäftsmodells höher.
Darüber hinaus gibt es bei Apps weitere Finanzierungsmodelle. Einige Apps funktionieren nach dem Freemium-Prinzip (Kunstwort aus Free und Premium). Hier gibt es eine im Funktionsumfang begrenzte kostenlose Version, die Lust auf mehr machen soll. Die Version mit allen Funktionen ist dann nur gegen Gebühr zu haben. Manchmal enthält die freie Version auch Werbeeinblendungen und erfordert mehr Berechtigungen als die kostenpflichtige Version. Bei anderen Apps können „aus der App heraus“ bestimmte zusätzliche Leistungen oder Vorteile eingekauft werden, z. B. um in Spielen besondere Gegenstände zu erwerben. Gerade jüngeren Kindern ist hierbei nicht immer klar, dass tatsächliche Kosten entstehen. Eltern sollten In-App-Käufe so möglich sicherheitshalber mit einem Passwort schützen (siehe „Weitere Informationen“).
Im Zusammenhang mit Apps stellt sich zudem die Frage, ob AGB und Datenschutzrichtlinien eines Angebots variieren, je nachdem, ob man einen Dienst über einen Internetbrowser oder über eine App aufruft. Weiterhin gilt es zu prüfen, ob die gewählten Datenschutzeinstellungen beispielsweise eines Sozialen Netzwerks auch dann noch vollständig aktiv sind, wenn das Netzwerk über ein App gestartet wird. Hier kann ein Vergleich der AGB, Datenschutzrichtlinien und -einstellungen nicht schaden.
Keine Panik!
Trotz der genannten Einschränkungen ist auch im Zusammenhang mit Apps vor übertriebener Panik zu warnen. Viele Apps sind sehr praktisch und erleichtern den Alltag. Man sollte vor einer Installation aber genau hinsehen, welche Nutzungsbe-dingungen und Datenschutzrichtlinien der App zugrunde liegen und auf welche Informationen die App zugreift (siehe pdf „Der App-Check“). Auch die Seriosität des Anbieters sollte man sich vor einer Installation anschauen, beispielsweise indem man die Wertungen anderer Nutzer ansieht oder auf der Seite des Anbieters prüft, wer genau hinter dem Angebot steht. Apps sollten zudem möglichst nur von den offiziellen App-Stores bezogen werden. Bevor man eine App aktualisiert, sollte generell gegengeprüft werden, ob mit der Aktualisierung eine Erweiterung der Zugriffsrechte einhergeht. Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, Apps vom System nicht automatisiert aktualisieren zu lassen.
Weitere Informationen
- klicksafe-Bereiche zum Thema Smartphone und Apps:
- Broschüre „Smart mobil?!“ von klicksafe und Handysektor
- Anleitungen zum Passwortschutz von In-App-Käufen bei Android und iOS
- Themenreihe zu "Rechtsfragen im Netz" von klicksafe und irights.info:
- Text 31: Vom Web-Tracking zum App-Tracking
- Text 33: Handys an Schulen
- Text 34: „Was sollte ich beim Kauf von Apps beachten?“
- Infos zu Apps, Berechtigungen, Smartphones, Tablets und mobilen Netzen: www.handysektor.de
- Frankfurter Allgemeine: Apps – Ausgespäht vom eigenen Smartphone