Der Landeswahlausschuss (LWA) und seine Aufgaben:
Er
- entscheidet vor der Wahl über die Zulassung der eingereichten Landeslisten.
- stellt nach der Wahl das Ergebnis der Wahl fest
( - Anzahl der Stimmen je Landesliste,
- gewählte Bewerber). - entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse
Sitzungstermine des LWA:
Zurzeit liegen keine Sitzungstermine vor.