3. Februar 2016: das Bistum stellt den Geschäftsbericht 2015 und den Haushaltsplan 2016 vor.
Die Gesamtaufwendungen des Bistums Trier im Jahr 2016 belaufen sich laut Haushaltsansatz auf 427,2 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen voraussichtlich Gesamterträge von 404,8 Millionen Euro, so dass mit einem Jahresergebnis von minus 22,4 Millionen Euro zu rechnen ist.
Ergebnisplan | 2016 | 2015 |
---|---|---|
Erträge | 404,8 | 395,8 |
Aufwendungen | 427,2 | 414,1 |
Jahresergebnis (GuV) | -22,4 | -18,3 |
Investitionsplan | 2016 | 2015 |
---|---|---|
8,2 | 5,3 |
Finanzplan | 2016 | 2015 |
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Einzahlungen | 403,6 | 394,6 |
Auszahlungen | 400,5 | 386,6 |
Finanzmittelüberschuss | 3,1 | 8,0 |
Kostenarten | 2016 | %-Anteil am Haushalt |
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Kirchensteuer | 307,0 | 75,8 % |
Staatsleistungen | 16,9 | 4,2 % |
Erträge aus Finanzanlagevermögen und Zinsen | 16,0 | 4,0 % |
Zuschüsse | 51,2 | 12,6 % |
Teilnehmerbeiträge, Mieten, Pacht | 7,5 | 1,9 % |
Sonstige Erträge | 5,2 | 1,3 % |
Spenden und Kollekten | 1,0 | 0,2 % |
404,8 | 100 % |
Der Haushaltsplan 2016 geht von einem Kirchensteueraufkommen von 307,0 Millionen Euro aus, rund 11,6 Millionen Euro mehr als 2014. Die Kirchensteuern stellen 75,8 Prozent der Gesamterträge dar.
Jahr | Kirchensteuer* |
---|---|
2009 | 262 |
2010 | 246 |
2011 | 252 |
2012 | 266 |
2013 | 282 |
2014 | 292 |
vorläufiges Ist 2015 | 301 |
Plan 2016 | 307 |
*Angaben in Mio Euro
*2009 bis 2011 laut endgültiger Clearingabrechung, 2012 bis 2016 laut vorläufiger Meldung
Bei den Aufwendungen sind die größten Posten die Zuschüsse an Dritte mit 175,0 Millionen Euro (41 Prozent der Gesamtaufwendungen) und die Personalkosten mit 157,8 Millionen Euro (37 Prozent der Gesamtaufwendungen).
Kostenarten | 2016 * |
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Personalaufwendungen | 157,8 |
Sachaufwendungen | 37,5 |
Finanzaufwendungen | 41,0 |
Abschreibung | 9,5 |
Bauunterhalt | 6,4 |
Zuschüsse an kirchliche Rechtsträger | 175,0 |
* Angaben in Mio Euro
Zu den Zuschüssen an kirchliche Rechtsträger gehören auch die Schlüsselzuweisungen an die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände. Die Zuschüsse teilen sich so auf: Allgemeine Zuschüsse (50,2 Mio. €), Personalkostenzuschüsse (70,4 Mio. €), Sachkostenzuschüsse (27,5 Mio. €) und Baukostenzuschüsse (26,8 Mio. €).
Schwerpunkte | Ausgaben* |
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Haushaltskonsolidierung Kirchengemeinden | 2,2 Mio. |
Flüchtlingsarbeit | 1,0 Mio. |
Funktionsstellen KiTa gGmbHs | 1,0 Mio. |
Abschluss und Umsetzung Synode | 0,6 Mio. |
Projektfördermittel | 0,5 Mio. |
Immobilienkonzept/ Einführung Kaufm. Buchführung in Kirchengemeinden/ Kirchengemeindeverbänden | 0,4 Mio. |
Weltjugendtag | 0,3 Mio. |
Bauverantwortliche Kindertagesstätten | 0,4 Mio. |
Ausstellung NERO (zu rund 90 % aus Erträgen finanziert) | 0,5 Mio. |
* Angaben in Euro
Betrachtet man die Gesamtaufwendungen nach Aufgaben, zeigt sich, dass etwa die territoriale Seelsorge und verwaltungsbezogene Unterstützung mit 149,9 Millionen Euro (35,1 Prozent am Haushalt) zu Buche schlägt, die Finanzierung der katholischen Schulen mit 59,5 Millionen Euro (13,9 Prozent) und die der Kindertagesstätten mit 33 Millionen Euro (7,7 Prozent).
Aufgabenbereich | 2016 | %-Anteil am Haushalt |
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Territoriale Seelsorge und verwaltungsbezogene Unterstützung | 149,9 | 35,1% |
Katholische Schulen | 59,5 | 13,9% |
Bistumsleitung und Bistumsverwaltung, sonstige Stellen | 33,0 | 7,7% |
Kindertagesstätten | 42,0 | 9,8% |
Caritas | 26,6 | 6,2% |
Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung | 21,3 | 5,0% |
Überdiözesane Einrichtungen | 11,9 | 2,8% |
Besondere Felder der Seelsorge | 11,1 | 2,6% |
Beratung | 8,5 | 2,0% |
Jugend | 8,0 | 1,9% |
Finanzen und sonstige Aufwendungen | 55,4 | 13,0% |
427,2 | 100,0% |
Im Geschäftsbericht 2015 stellen wir eine Themenauswahl von Schwerpunkten zusammen, die uns im Bistum Trier im zurückliegenden Jahr besonders beschäftigt haben. Wir beleuchten bestimmte Bereiche, in denen eine Dynamik gegeben ist, die die Verantwortlichen auf den verschiedenen Ebenen unseres Bistums im vergangenen Jahr besonders gefordert hat. Beispielhaftes wird aufgeblendet, ohne dass andere Themen ausgeblendet werden; dies gilt insbesondere für unsere Diözesansynode, die mit der 7. Vollversammlung Ende April zum Abschluss kommt. Zusammen mit dem Geschäftbericht veröffentlichen wir den Jahresabschluss und die Bilanz des Bistums Trier zum 31.12.2014. Der Haushaltsplan 2016 stellt schließlich das dritte Element dieser Präsentation dar. Meine Kollegin, Frau Straus, sowie die beiden Kollegen Dr. Lames und Herr Wagner werden dazu jeweils fachkundig Auskunft geben. Ich will mich auf drei kurze Hinweise beschränken.
Für den Jahresabschluss 2014 wurde erstmals eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die Rechnungslegung und Bilanzierung des Bistums Trier im Rahmen einer sogenannten „Prüferischen Durchsicht“ zu überprüfen. Die ausgestellte Bescheinigung ist für uns ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem testatfähigen Jahresabschluss, den wir für das Jahr 2015 anstreben. So haben wir es den Gläubigen unseres Bistums und der Öffentlichkeit im Sinne eines Transparenzversprechens zugesichert. Dieses Verfahren gilt im Übrigen auch für den Bischöflichen Stuhl.
Zum wiederholten Mal weist der Haushaltsplan des Bistums Trier für das Haushaltsjahr 2016 ein negatives Bilanzergebnis aus – und zwar in bemerkenswerter Höhe von 20 Mio. Euro. Angesichts erwartbar steigender Kirchensteuereinnahmen ist dies ein irritierendes Signal, das gründlicher Erläuterung bedarf. Nur soviel vorneweg: Wir geben nicht einfach mehr Geld aus, als wir einnehmen; das geplante betriebliche Geschäftsergebnis schließt knapp positiv ab. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieser Haushalt mit den darin ersichtlichen Verpflichtungen erheblich mehr Finanzmittel bindet, als wir an Erträgen verbuchen können. Konkret heißt das: Wir verzehren Rücklagen in der Voraussicht, diese in den kommenden Jahren nicht wieder entsprechend auffüllen zu können. Die finanziellen Spielräume werden damit geringer, und das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts muss uns mit allen Beteiligten sehr ernsthaft beschäftigen.
Schließlich: Wer sind diese „Beteiligten“? Dazu sagt die Haushalts- und Rechnungslegungsordnung des Bistums Trier aus dem Jahr 2013: „Der Haushaltsplan wird … vor Beginn des Haushaltsjahres durch den Diözesanverwaltungsrat des Bistums nach den Weisungen des Bischofs aufgestellt und vom Kirchensteuerrat beraten und verabschiedet. Der Haushaltsplan wird durch Erlass des Bischofs in Kraft gesetzt.“ Das gibt mir Gelegenheit, dem Kirchensteuerrat als einem der verantwortlichen Gremien an dieser Stelle ausdrücklich für seine kritische und konstruktive Arbeit zu danken und darauf hinzuweisen, dass sich dieser diözesane Rat vor wenigen Tagen nach vorausgegangener Wahl neu konstituiert hat. Neben Frau Straus und mir als aufgrund unserer Aufgabe „geborenen Mitgliedern“ gehören ihm 20 gewählte Frauen und Männer an, davon 15 Laienmitglieder aus den drei Visitationsbezirken unseres Bistums und 5 amtierende Pfarrer; darüber hinaus zwei vom Diözesan-Pastoralrat entsandte Mitglieder und zwei weitere Mitglieder, die vom Bischof berufen werden.
Für den Jahresabschluss 2014 ist die Frage nach der Qualität unserer Zahlen vom Wirtschaftsprüfer abschließend positiv beantwortet worden. Der Prüfungsbericht war erfreulicher Weise sehr kurz und enthielt keine Mängelbeanstandungen. Lediglich in zwei Fällen haben wir den Vorschlägen des Wirtschaftsprüfers folgend Veränderungen vorgenommen: Bei der Zuordnung einzelner Bilanzpositionen und im Zusammenhang mit dem Wertansatz einer Beteiligung. Für buchungstechnisch Interessierte: Dieser Wertansatz geht noch auf die Eröffnungsbilanz 2009 zurück, die Gegenbuchung betrifft die für solche Fälle vorgesehene Neubewertungsrücklage, und das Jahresergebnis 2014 verändert sich dadurch also nicht. Grundsätzlich erlaubt eine prüferische Durchsicht noch Abweichungen von den handelsgesetzlichen Vorgaben. Von dieser Möglichkeit haben wir keinen Gebrauch gemacht. Wir sind damit für die Erteilung eines Testats im Folgejahr sehr ordentlich aufgestellt. Ein Testat setzt jedoch zusätzlich einen Lagebericht als Bestandteil des Jahresabschlusses voraus – darauf will ich gleich noch zurückkommen.
Die Qualität des Haushaltsplans wird immer noch gerne daran gemessen, ob die Realität ihn insgesamt bestätigt oder nicht. Nach diesem Kriterium müsste der Haushaltsplan für 2014 im Nachhinein als nicht tragfähig beurteilt werden. Für die Folgejahre, auch 2016, wäre kaum Besseres zu erwarten. Damit würde jedoch Wahrsagerei zur Kernkompetenz erklärt. Die Qualität eines Haushaltsplans zeigt sich vielmehr daran, dass die Planung des planbaren, also insbesondere des operativen Geschäfts des Bistums eingehalten wird. Abweichungen dürfen nur im Rahmen unserer Haushaltsordnung und ordnungsgemäßer Beschlüsse vorkommen. Nach diesem Kriterium ist die Haushaltsplanung des Bistums regelgerecht und solide.
Generalvikar Dr. Bätzing hat gerade mit Nachdruck darauf hingewiesen: Ein regelgerecht aufgestellter Haushalt, der in Bezug auf das operative Geschäft ausgeglichen ist, ist eine notwendige, aber keinesfalls hinreichende Bedingung für die finanzielle Zukunftsfähigkeit des Bistums. Entscheidend ist das Gesamtergebnis. Warum wird dennoch in allen beteiligten Gremien ein in diesem Ausmaß defizitärer Haushalt beschlossen? Die Analyse zeigt, dass die Ursachen für Plan-Ist-Abweichungen der Vergangenheit und den für 2016 erwarteten Bilanzverlust dieselben sind, nämlich sogenannte exogene Risikofaktoren. Das sind Risiken, die das Bistum weder vermeiden noch in ihrer Auswirkung signifikant beeinflussen kann. Dazu gehören alte Bekannte: Kirchensteueraufkommen aus Lohn-, Einkommens- und Kapitalertragssteuern, Clearingzahlungen zur Korrektur der Kirchensteuerzuordnung zu den Bistümern und Tarifsteigerungen. Neu dazu kommen die Auswirkungen der niedrigen Zinsen: Massiver Ergänzungsbedarf bei den Rückstellungen für Pensionen, erhebliche Mehrkosten der Zusatzversorgung unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und eine schwierige Ertragslage bei den Finanzanlagen des Bistums. Alten und neuen Risikofaktoren ist gemeinsam, dass ihr Ausmaß und dessen Schwankungsbreite, also ihre Volatilität, bisher nicht dagewesene und damit auch kaum abschätzbare Größenordnungen angenommen haben.
Wie geht das Bistum mit dieser schwierigen Situation um? Dafür wird sich künftig auch der Lagebericht interessieren; er soll nämlich für das Bistum „die derzeitige und zukünftige Situation hinsichtlich der Chancen und Risiken darstellen“. Vorab nur eine schlaglichtartige Skizze: Das operative Geschäft des Bistums steht für einen kurzfristigen Ausgleich durch Ausgabenreduzierung nicht zur Verfügung, es braucht Planungssicherheit und Kontinuität. Kurzfristig müssen also die genau dafür vorgesehenen allgemeinen Rücklagen – soweit ihnen liquide Mittel gegenüberstehen - als Puffer dienen, allerdings in bisher nicht dagewesenem Umfang. Das wird nur für wenige Jahre möglich sein. Strategische Planungen zur nachhaltigen finanziellen Ausrichtung des Bistums müssen jedoch auch zeitlich den Ergebnissen und Zielvorgaben der Synode folgen und nicht umgekehrt. Diese Spannung muss der Haushalt 2016 aushalten – und vermutlich auch noch der Haushalt 2017. Bis dahin dürften die Umsetzungsplanungen zur Synode Konturen gewonnen haben und die zugehörigen Restrukturierungsaufwände sich bemerkbar machen. Die strukturellen Ausgabensenkungen werden jedoch erst mit zeitlichem Nachlauf wirksam werden können.
Im Rückblick auf das Jahr 2015 stellen wir die Flüchtlingshilfe im Bistum Trier dar. Sie wird geplant und koordiniert durch die verantwortlichen Bereiche im Diözesancaritasverband sowie dem Bischöflichen Generalvikariat. Der Zustrom der Flüchtlinge nahm in 2015 gegenüber 2014 noch einmal zu. Das stellt hohe Anforderungen an das Willkommensnetz im Blick auf die Bewältigung der sehr differenziert zu betrachtenden Flüchtlingszahlen auch angesichts einer gesellschaftlichen Debatte um Zuzugsbegrenzungen, Grenzkontrollen und schnelleres Abschieben. Viele Flüchtlinge brauchen neben den Fragen zur Unterbringung und Integrationsmaßnahmen wie Sprachkursen auch Hilfe zum Umgang mit den traumatisierenden Erlebnissen in ihrem Herkunftsland sowie auf ihrer Flucht. Es braucht eine versachlichende Debatte im Umgang mit den unterschiedlichen Flüchtlingsgruppen. Wir betrachten unser Engagement dazu sowie in der konkreten Hilfeleistung als christlichen Auftrag, der uns sicherlich mittelfristig große Anstrengungen abverlangen wird.
Im November 2015 waren die Wahlen zu den Rätegremien in den Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften. Zwei Trends sind im Ergebnis ablesbar: Die Wahlbeteiligung hat gegenüber den Wahlen von 2011 leicht abgenommen. Sie lag bei durchschnittlich 14,6 Prozent. Aber es engagieren sich dennoch ca. 10.000 Männer und Frauen in den Räten. Allerdings geben die Gremienmitglieder an, wenig zufrieden zu sein mit der Rätearbeit. Sie erwarten, dass sie in ihrer ehrenamtlichen Arbeit mehr Kompetenzen erhalten und dass die Teamarbeit verbessert wird. Damit zeigen sie deutlich an, dass sie selbst einerseits Verantwortung übernehmen wollen, andererseits dafür auch die nötigen Kompetenzen brauchen angesichts einer Kirche im Bistum Trier, in der die Katholikenzahl sinkt. Mit diesem Rückgang der Katholikenzahl ist zudem ein Verlust an Glaubens- und Kirchenbindung gegeben, der sich im Rückgang der Gottesdienstbesucherzahlen illustrieren lässt.
Diese und ähnliche Entwicklungen führen sogleich in den Ausblick. Anfang Mai 2016 geht die Synode zu Ende, die den Bischof berät. Es wird ein Schlussdokument geben, das Maßnahmen und Orientierung für die zukünftige Entwicklung der Kirche im Bistum Trier zur Umsetzung aufgeben wird. Mit der Umsetzungsplanung stellen sich auch die Fragen, wie angesichts der negativ abschließenden Haushaltsplanung 2016, die Maßnahmen auch umgesetzt werden sollen. Welche Ressourcen sind notwendig? Hier wird uns im Anschluss an die Synode die Frage nach einer planvollen Umwidmung bisheriger Aufgaben zugunsten der durch die Synode angeregten neuen oder zu optimierenden Aufgaben gestellt sein. Auch bei einem positiven operativen Geschäftsergebnis sind für diese Umsetzung die Ressourcen nur durch entsprechende Aufgabenverlagerungen oder sogar dem Verabschieden von Aufgaben zu erwirtschaften.
Hierfür geben die von der Synode angenommenen und von Bischof Ackermann in seiner Silvesterpredigt skizzierten Perspektivwechsel Orientierung: Vom Einzelnen her denken, Charismenorientierung vor Aufgabenorientierung, weite pastorale Räume und eine Netzwerk gemäße Kooperation ermöglichen sowie das synodale Prinzip stärken.
Hier sind in 2016 entsprechende Richtungsentscheidungen zu treffen angesichts knapper werdender finanzieller Mittel, angesichts der Herausforderung durch den Rückgang der Priesterzahlen sowie der Glaubens- und Kirchenbindung. Damit sind Chancen und Risiken verbunden, die Chance, dass gegen den gesellschaftlichen Trend es gelingen mag, das Evangelium so vorzuschlagen, dass sich Menschen begeistern, das Risiko, in der Umsetzung der Synode auch Menschen zu verlieren, weil ihre Erwartungen enttäuscht werden.